Dienstgemeinschaft

Der Begriff beschreibt das Miteinander von Dienstnehmenden und Dienstgebenden in Einrichtungen und Dienstellen der Kirchen (ev. u. kath.) und den ihnen rechtlich zugeordneten Wohlfahrtsverbänden. Das Grundgesetz formuliert das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4, 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV) und im Anschluss daran gewährt es ihnen im Rahmen der Verfassungsnormen ein selbstgestaltetes Arbeitsrecht, das seine Besonderheit im Begriff der Dienstgemeinschaft formuliert. Der Begriff ist weder theologisch noch kirchenrechtlich eindeutig definiert. Historisch diente er auch der Beschreibung staatlicher Dienstverhältnisse u. a., die spezielle Loyalitätsanforderungen enthielten.

Inhaltsverzeichnis

    1. Theologisch

    Dienstgemeinschaft bzw. „Gemeinschaft des Dienstes“ (2Kor 8,4und haben uns mit vielem Zureden gebeten, dass sie mithelfen dürften an der Wohltat und der Gemeinschaft des Dienstes für die Heiligen;Zur Bibelstelle) schließt an die neutestamentliche Bezüge an, in denen alle Christ*innen ihren Gaben entsprechend an der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat beteiligt sind (1Kor 12f.; Mt 28,19f.[19] Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes [20] und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.Zur Bibelstelle u. a.). Die Dienstgemeinschaft beschreibt die ideale Gleichwertigkeit aller Mitarbeitenden bzw. ihrer Funktionen (Barmer Theologischen Erklärung (Art. IV) / MVG-EKD (Präambel)), die sich aus ihrem gemeinsamen Verhältnis zur Kirche und dem gemeinsamen Auftrag bzw. ev. aus der Vorstellung des Priestertums aller Glaubenden ableitet. Mit dem Charakter der Gleichberechtigung steht der theologische Gehalt der Dienstgemeinschaft ihrer rechtlichen Ausrichtung in den 30er Jahren des 20. Jh. entgegen (s. u.).

    Eine Besonderheit liegt im Begriff des „Dienens“, der einen Unterschied zur Betriebs- oder Arbeitsgemeinschaft betont. Dienen erfolgt als Dienst am Nächsten in der Nachfolge Jesu und aus Dankbarkeit gegenüber Gott (Mk 10,43Aber so ist es unter euch nicht; sondern wer groß sein will unter euch, der soll euer Diener sein;Zur Bibelstelle; 1Petr 4,10Und dienet einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes:Zur Bibelstelle; Gal 5,13).

    Zur Dienstgemeinschaft gehören alle, die sich durch gemeinsame Arbeit am „Bau des Reiches Gottes“ bzw. durch die „Nachfolge Jesu“ beteiligen. Damit sind auch diejenigen eingeschlossen die ehrenamtlich in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden arbeiten.

    Der Charakter der Dienstgemeinschaft ist irenisch bzw. konsensual ausgerichtet. Konflikte sollen im Geiste Jesu gemeinsam gelöst und nicht im Streit ausgetragen werden.

    2. Begriffsgeschichtlich

    Die These, dass der Begriff „Dienstgemeinschaft“ erst im Kontext des Nationalsozialismus von den Kirchen verwendet wurde, ist widerlegt. Seit dem 18. Jh. beschreibt er eine spezifische Treue- und Schutzgemeinschaft sowie eine besondere Loyalität und Fürsorge zwischen Dienstgebenden und Dienstnehmenden. Er findet sich in Kirche, Politik, Recht, Verwaltung, Militär, Geschäftswesen u. a.

    Der Begriff immaniert im frühen 20. Jh. die Positionen des Sozialkatholizismus und ‑protestantismus, die statt des Arbeitskampfes einen konsensualen Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit in der Wirtschaftsethik suchen.

    Seine Verankerung für Dienstverhältnisse im Raum der Kirchen erfuhr im Nationalsozialismus eine neue Qualität. Mit der positiven Bezugnahme auf das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ bzw. das „Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen“ (1934) sowie die Übernahme der „Allgemeinen Tarifordnung“ (1938) durch die Kirchen fand ein Verständnis Anwendung, das dem Führerprinzip entsprach. Nach 1945 löste man sich von dieser Fehldeutung.

    Seit den 1950er Jahren gewann der Begriff in der kirchlich-arbeitsrechtlichen Abgrenzung Aufmerksamkeit. Seit den 1980er Jahren wird er im Selbstverständnis der Kirchen als Rechtsbegriff bzw. seiner Unterbestimmung wegen auch als Leitbild, Identifikations- und Organisationsbegriff verwendet.

    3. Arbeitsrechtlich

    Dienstgemeinschaft als Begriff wird vor allem im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts verwendet (Präambel des MVG EKD [2024], Grundordnung des kirchlichen Dienstes DBK [2022], Mitarbeitsrichtlinie EKD [2024], Zuordnungsrichtlinie EKD [2007] u. a.) Nach dem gegenwärtigen Selbstverständnis der Kirchen sind alle Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbänden unabhängig ihrer Kirchenmitgliedschaft Mitglieder der kirchlichen Dienstgemeinschaft.

    Der kirchliche Dienst geht über die reine Verwertung der Arbeitskraft bzw. Tätigkeit der Beschäftigten hinaus und lässt sie Teilnehmen am Heilswerk Jesu und seiner Mission. Der kirchliche Sendungsauftrag verpflichtet sie zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

    Die Spezifika der Dienstgemeinschaft liegen in den Nebenpflichten und -rechten der Dienstnehmenden und Dienstgebenden, die aus der Achtung des kirchlichen Auftrags (kath. der Glaubens- und Sittenlehre) resultieren, soweit sie für die Ausübung ihres Dienstes relevant sind. Im Wesentlichen sind es:

    1. eine besondere Loyalität zwischen Dienstnehmenden und Dienstgebenden
    2. die Möglichkeit spezifisch kirchlich-ethischer Vorgaben bei der Ausübung des Dienstes
    3. die Berücksichtigung der individuellen Lebensführung, jedoch nur insofern sie relevant für den Dienst, im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag (Wertewiderspruch) oder rufschädigend für die Dienstgeberin ist
    4. die Bewertung des Kirchenaustritts, ggf. als Illoyalität unter bestimmten Umständen
    5. der gegenseitige Verzicht auf Arbeitskämpfe zugunsten einer konsensorientierten Lösung zwischen Dienstnehmenden und -gebenden (Dritter Weg)

    Der verfassungsrechtlich gewährte arbeitsrechtliche Freiraum wird in eigenen Regelungen (Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)) als Dritter Weg gestaltet. Die Vorstellung der Dienstgemeinschaft prägt das kirchliche Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.

    4. Aktuelle Entwicklung

    Aufgrund einer sich religiös verändernden und teilsäkularisierenden Gesellschaft hat die Dienstgemeinschaft eine neue theologische Begründungsstruktur erfahren. Sie leitet sich nicht (mehr) aus dem Priestertum aller Beschäftigten bzw. ihrer Kirchenmitgliedschaft ab, sondern steht für das Werk der Kirchen an der Welt, an dem alle mitarbeiten können, unabhängig ihres Glaubens. Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes DBK“ (2022) und die „Mitarbeitsrichtlinie der EKD“ (2024) betonen dabei die christliche Profilbildung der Einrichtungen und Dienststellen, damit der kirchliche Auftrag allen Dienstnehmenden vertraut ist.

    Moderne kirchliche Auffassungen integrieren theologisch die Dimensionen Hierarchie, Professionalisierung, ggf. Arbeitskampf und religiöse Vielfalt. Da Dienstgemeinschaft kein eindeutig definierter Begriff, sondern die Beschreibung des Selbstverständnisses der Kirchen ist, kann sich ihre Vorstellung entwickeln. Sie ist ein von christlichen Überzeugungen geprägtes Identitätsverständnis.

    Weiterführende Literatur

    Albrecht, Christian: „Dienstgemeinschaft“. Zur Pluralitätsfähigkeit einer diakonischen Pathosformel. In: Ders. (Hg.): Wieviel Pluralität verträgt die Diakonie?, Tübingen 2013, 93–107.

    Beese, Dieter: „Dienstgemeinschaft“ – zur Geschichte eines Begriffs. In: ZevKR 68 (2024), 41–61.

    Hempel, Johannes: Die Dienstgemeinschaft und das Individualarbeitsrecht der evangelischen Kirche. In: ZevKR 66 (2021), 117–148.

    Höfler, Markus: Was dient der Dienstgemeinschaft, Leipzig 2025.

    Kruttschnitt, Jörg: Das christliche Profil von Dienstellen und Einrichtungen. In: KuR 32 (2026/1), 115–137.

    Lührs, Hermann: Kirchliche Dienstgemeinschaft. Genese und Gehalt eines umstrittenen Begriffs. In: KuR 13 (2007/2), 220–246.

    Richardi, Reinhard/Spelge, Karin: Arbeitsrecht in der Kirche. Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht, 9. Auflage, München 2025.

    Tanner, Klaus: „Wem diene ich, wenn ich diene?“. Zum Verhältnis von Individualismus und Dienstgemeinschaft. In: Anselm, Reiner/Hermelink, Jan (Hg.): Der Dritte Weg auf dem Prüfstand, Göttingen 2006, 117–128.

    Zitierweise

    Kirchhof, Tobias: „Dienstgemeinschaft“, Version 1.0, in: Onlinelexikon Systematische Theologie, ISSN 3052-685X, 29.10.2026. DOI: https://doi.org/10.15496/publikation-124692