Kirchenaustritt

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Dienstgemeinschaft(Autor*in )
Veröffentlicht29.10.2026
Exzerpt

Der Begriff beschreibt das Miteinander von Dienstnehmenden und Dienstgebenden in Einrichtungen und Dienstellen der Kirchen (ev. u. kath.) und den ihnen rechtlich zugeordneten Wohlfahrtsverbänden. Das Grundgesetz formuliert das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4, 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV) und im Anschluss daran gewährt es ihnen im Rahmen der Verfassungsnormen ein selbstgestaltetes Arbeitsrecht, das seine Besonderheit im Begriff der Dienstgemeinschaft formuliert. Der Begriff ist weder theologisch noch kirchenrechtlich eindeutig definiert. Historisch diente er auch der Beschreibung staatlicher Dienstverhältnisse u. a., die spezielle Loyalitätsanforderungen enthielten.

SachschlagwortArbeit, Arbeitskampf, Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), Caritas, Diakonie, Dienstgeberin, Dritter Weg, Grundordnung des kirchlichen Dienstes, Identität, Individualarbeitsrecht, Kapitalismus, Kirchenaustritt, Kirchenmitgliedschaft, Kollektivarbeitsrecht, Loyalität, Mirtarbeitendenvertretungsgesetz (MVG), Mitarbeitsrichtlinie, Profilbildung, Streikrecht, Wertewiderspruch, Wirtschaft, Wohlfahrtsverbände
Version1.0