Matthäus 28,19–20

[19] Darum gehet hin und lehret alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes [20] und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.

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Bekenntnisse(Autor*in )
Veröffentlicht04.11.2025
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Bekenntnisse sind gemeinschaftliche Ausdrucksgestalten des für eine Kirche charakteristischen Glaubens. Sie definieren die Zugehörigkeit und beanspruchen als solche Verbindlichkeit. (Glaubens-)Bekenntnisse in diesem allgemeinen Sinn gibt es in allen christlich-kirchlichen Gemeinschaften. Grundlegende Bedeutung für das kirchliche Selbstverständnis haben sie aber besonders in den reformatorischen Kirchen gewonnen, da diese ihre Identität dezidiert auf einen lehrförmig in „Bekenntnisschriften“ ausformulierten und öffentlich bezeugten „Konsens über die Verkündigung des Evangeliums (doctrina evangelii) und die Darreichung der Sakramente“ (so das lutherische „Augsburgische Bekenntnis“, Confessio Augustana, Art. 7) gründeten. Obwohl dies für andere Kirchen nicht im selben Maße gilt, hat sich im deutschen Sprachraum seit dem 19. Jahrhundert „Konfession“ als beschreibender Oberbegriff für die unterschiedlichen kirchlichen Realisierungsformen gemeinschaftlich gelebten christlichen Glaubens durchgesetzt, deren vergleichender wissenschaftlicher Darstellung sich die „Konfessionskunde“ widmet.

Artikelsammlung
SachschlagwortEvangelium, Glauben, Kirche, Konfession, Konzil, Konzilien, Martin Luther, Reformation, Sakrament, Ökumene
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Dienstgemeinschaft(Autor*in )
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Der Begriff beschreibt das Miteinander von Dienstnehmenden und Dienstgebenden in Einrichtungen und Dienstellen der Kirchen (ev. u. kath.) und den ihnen rechtlich zugeordneten Wohlfahrtsverbänden. Das Grundgesetz formuliert das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften (Art. 4, 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV) und im Anschluss daran gewährt es ihnen im Rahmen der Verfassungsnormen ein selbstgestaltetes Arbeitsrecht, das seine Besonderheit im Begriff der Dienstgemeinschaft formuliert. Der Begriff ist weder theologisch noch kirchenrechtlich eindeutig definiert. Historisch diente er auch der Beschreibung staatlicher Dienstverhältnisse u. a., die spezielle Loyalitätsanforderungen enthielten.

SachschlagwortArbeit, Arbeitskampf, Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), Caritas, Diakonie, Dienstgeberin, Dritter Weg, Grundordnung des kirchlichen Dienstes, Identität, Individualarbeitsrecht, Kapitalismus, Kirchenaustritt, Kirchenmitgliedschaft, Kollektivarbeitsrecht, Loyalität, Mirtarbeitendenvertretungsgesetz (MVG), Mitarbeitsrichtlinie, Profilbildung, Streikrecht, Wertewiderspruch, Wirtschaft, Wohlfahrtsverbände
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