Vergebung (dogmatisch)

„Vergebung“ ist einer der Begriffe, mit dem in der Dogmatik Gottes Heilshandeln an dem Menschen beschrieben wird. Genauer dient der Begriff „Vergebung“ der Bezeichnung des Umgangs Gottes mit dem Menschen als Sünder*in, d. h. dessen*deren Sündhaftigkeit und Sünden. Mit göttlicher Vergebung ist entsprechend in der Dogmatik Sündenvergebung gemeint. Ein möglicher Zusammenhang von göttlicher Vergebung und zwischenmenschlicher Vergebung wird in der protestantischen Theologie teils angenommen, teils kritisiert.

Inhaltsverzeichnis

    1. Worum geht es?

    Unter dem Begriff der Vergebung wird in der Dogmatik die Frage nach der Art und Weise des Heilshandelns Gottes an dem Menschen verhandelt. Damit steht der Begriff der Vergebung in einer Reihe mit anderen Begriffen wie bspw. dem der Versöhnung, der Rechtfertigung oder Erlösung, die ebenfalls genutzt werden, um Gottes Gnadenhandeln am Menschen zu beschreiben.1Vgl. Härle, Wilfried, Dogmatik, Berlin/Boston 62022, 330–343. Die verschiedenen Begriffe bezeichnen insofern nicht unterschiedliche Thematiken, sondern bilden unterschiedliche Akzentuierungen im Verständnis des Erlösungswerkes Gottes am Menschen ab.

    Insofern mit göttlicher Vergebung Sündenvergebung gemeint ist, steht und fällt ein Verständnis dieser Vergebung mit der Art und Weise, wie man ihren Gegenstand, die Sünde, versteht. Unterschiedliche Sündenverständnisse zeitigen unterschiedliche Vergebungsverständnisse. Gemein ist den verschiedenen Sündenverständnissen jedoch, Sünde grundsätzlich als etwas zu verstehen, was die Gemeinschaftsfähigkeit des Menschen mit Gott (und in Folge auch mit den Mitmenschen) verhindert, sei es aufgrund von einzelnen Gesetzes- bzw. Gebotsübertretungen, sei es aufgrund einer Grundverkehrung des menschlichen Willens oder strukturellen und systemischen Abhängigkeits-, Unterdrückungs- und Machverhältnissen (s. Kap. 2 u. 3).2Vgl. Härle, Dogmatik, 461–496; Joest, Wilfried/Lüpke, Johannes von, Dogmatik, Bd. 2: Der Weg Gottes mit dem Menschen, Göttingen 52012, 58–86. Mit der Rede von göttlicher Vergebung wird in der christlichen Tradition entsprechend die Annahme bzw. Hoffnung zum Ausdruck gebracht, Gott stelle die Gemeinschaftsfähigkeit des Menschen mit ihm (und den Mitmenschen) wieder her. Diese Annahme bzw. Hoffnung kann sich sowohl auf die jeweilige Gegenwart und eine je und je restituierte Gottes- und Weltbeziehung im Glaubensvollzug beziehen als auch in eschatischer Hinsicht, also in Bezug darauf, was nach dem Tod bzw. dem Ende der Welt geschieht, auf den Ausgang des Jüngsten Gerichts.

    2. Verständnisse göttlicher Vergebung im theologiegeschichtlichen Wandel

    2.1. Überblick

    Wie göttliche Vergebung verstanden wird, unterlag und unterliegt einem Wandel. Bezieht sich das, was in den alttestamentlichen und weiten Teilen der neutestamentlichen Schriften mit Vergebung (von Sünden) durch Gott übersetzt wird, vielfach auf aus konkretem menschlichen Fehlverhalten resultierende Sünde bzw. Schuld, die Gott abstrakt vergibt (סלח/sālaḥ),3Vgl. Stamm, Johann Jakob, Erlösen und Vergeben im Alten Testament. Eine begriffsgeschichtliche Untersuchung, Bern 1940, 47; Hausmann, Jutta, Art. סָלַח, in: ThWAT 5 (1986), 859–867. aber auch metaphorisch zudeckt (כסה/kāsāh),4Vgl. Ringgren, Helmer, Art. כָּסָה, in: ThWAT 4 (1984), 272–277. vorüberziehen lässt bzw. an einen anderen Ort bringt (עבר/῾āḇar),5Vgl. Fuhs, Hans Ferdinand, Art. עָבַר, in: ThWAT 5 (1986), 1015–1033. weghebt (נשא/nāśāʼ),6Vgl. Freedman, David/Willoughby, B. E., Art. נָשָׂא. I. Grundbedeutung, in: ThWAT 5 (1986), 627–629; Freedman, David/Willoughby, B. E., Art. נָשָׂא. III. Verwendung im AT, in: ThWAT 5 (1986), 633–640. erlässt (ἀφίημι/aphiēmi),7Vgl. Leroy, Herbert, Art. ἀφίημι, in: EHAT 1 (1980), 436–441; Bultmann, Rudolf, Art. ἀφίημι, in: ThWNT 1 (1990), 506–509. sich wohlwollend erweist (χαρίζομαι/charizomai)8Vgl. Berger, Klaus, Art. χαρίζομαι, in: EHAT 2 (1981), 1093–1095. u. a. m., so ist mit zunehmender Emanzipation des Christentums vom Judentum und eigener Lehrbildung eine Verständnisverschiebung zu beobachten, von einem theozentrischen hin zu einem christozentrischen Verständnis von Sündenvergebung, d. h. es wurde zunehmend Fokus auf die notwendige Rolle Christi für das Vergebungsgeschehen gelegt.9Vgl. Frankemölle, Hubert, Art. Vergebung der Sünden. III. Neues Testament, in: TRE 34 (2002), 668–677, 669.676f. Diese Entwicklung geht Hand in Hand mit einer Radikalisierung des Verständnisses von Sünde als Gegenstand göttlicher Vergebung. Zunehmend gewinnen nicht einzelne Vergehen des Menschen, sondern dessen ganzes, als sündhaft bestimmtes Sein Bedeutung als Gegenstand von göttlicher Vergebung. Sündenvergebung entwickelt sich dadurch zu einem soteriologischen Begriff, d. h. zu einem Begriff, der die grundlegende Erlösungsbedürftigkeit des Menschen thematisiert.

    2.2. Alte Kirche und Mittelalter

    In der Alten Kirche liegt der Fokus vor allem auf dem durch die Sündenvergebung neu gestifteten Leben und einer entsprechenden Lebensführung. Aus dem Zuspruch der Sündenvergebung in der Taufe ergibt sich die Pflicht zu einem heiligen Leben. Mit der Entwicklung der Unterscheidung zwischen alltäglichen, lässlichen, vergebbaren Sünden und unvergebbaren Todsünden entsteht die Grundlage für ein differenziertes, auf Absolution bzw. Sündenvergebung ausgelegtes Bußsystem.10Vgl. Holze, Heinrich, Art. Sünde/Schuld und Vergebung. VI. Kirchengeschichtlich und dogmengeschichtlich. 1. Alte Kirche, in: RGG 7 (42004), 1881–1883; Joest/Lüpke, Dogmatik 2, 97–101. Im frühen Mittelalter findet dies zunächst Ausprägung in der Forderung von Bußleistungen, die die Vergebung lässlicher Sünden ermöglichen sollten. Mit zunehmender Schwerpunktverschiebung von der Tathaftung zu einer Intentionalhaftung gewinnt die innere, aufrichtige Reue zur Erlangung von Absolution bzw. Sündenvergebung an Bedeutung.11Vgl. Holze, Heinrich, Art. Sünde/Schuld und Vergebung. VI. Kirchengeschichtlich und dogmengeschichtlich. 2. Mittelalter und Reformation, in: RGG 7 (42004), 1883–1886.

    2.3. Reformation

    Zeitgleich entsteht die Ablasspraxis zur Minderung der Sündenstrafen und später der Ablasshandel, der als Stein des Anstoßes für Luther oes-gnd-iconwaiting... und die Theologie in seiner Folge zahlreiche theologische Neu- bzw. Umbesinnungen nach sich zieht, auch in Bezug auf das Verständnis von Sündenvergebung. Die Abkehr von einer „Domestizierung der Vergebung der Sünde im Bußsakrament“12Askani, Hans-Christoph, Art. Vergebung der Sünden. IV. Systematisch-theologisch, in: TRE 34 (2002), 678–686, 679. geht einher und ist mitunter bedingt durch eine Radikalisierung der Art und Weise, wie der Mensch als Sünder*in verstanden wird. Die Macht der Sünde wird als das Herz und den Verstand (vgl. Art. Vernunft) des Menschen auf so grundlegende Weise korrumpierend verstanden, dass er*sie nicht einmal in der Lage ist, aufrichtige Reue zu empfinden. Stattdessen wird die Gewährung göttlicher Vergebung als den Menschen rein passiv (mere passive) ereilendes Geschehen verstanden. Terminologisch prägender für die reformatorische Theologie als der Begriff der Sündenvergebung ist dabei der Begriff der Rechtfertigung des*der Sünders*Sünderin. Beide Begriffe werden in dieser Tradition allerdings eng verknüpft bzw. sogar miteinander identifiziert.13Vgl. Lohse, Bernhard, Dogma und Bekenntnis in der Reformation. Von Luther bis zum Konkordienbuch, in: Andersen, Carl/Ritter, Adolf Martin (Hrsg.), Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte, Bd. 2: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Konfessionalität, Göttingen 21998, 1–164, 87.92. Insofern Sündenvergebung nicht primär einzelne Tatsünden (peccata actualia) zum Gegenstand hat, sondern die grundlegende Sündhaftigkeit, die Ursünde (peccatum originale) des Menschen, zielt sie auf dasselbe wie die Rechtfertigung des*der Sünders*Sünderin (s. Kap. 3.1.).

    2.4. Neuzeit

    Seit der Reformation bis hinein in die Gegenwart konkurrieren und koexistieren zahlreiche verschiedene Verständnisse von Sündenvergebung. In der Aufklärung wird das reformatorische Verständnis von Sünde und ihrer Vergebung einer grundlegenden Kritik unterzogen, weil man in ihm die Notwendigkeit und die Fähigkeit des Menschen zu sittlichem, also moralisch gutem Handeln korrumpiert sieht.14Vgl. Abraham, Martin, Art. Sünde/Schuld und Vergebung. VI. Kirchengeschichtlich und dogmengeschichtlich. 5. Neuzeit, in: RGG 7 (42004), 1886–1887, 1886. In ähnlicher Weise kritisiert Schleiermacher oes-gnd-iconwaiting... ein solches Verständnis von Sündenvergebung. Ebenfalls in Aufnahme aufklärerischer Gedanken gibt Schleiermacher darüber hinaus zu bedenken, dass die Vorstellung einer rein von außen zufallenden Sündenvergebung magische Züge habe: „Ebenso magisch wird die Sündenvergebung bewirkt, wenn das Bewußtsein der Strafwürdigkeit aufhören soll deswegen, weil ein anderer die Strafe getragen hat.“15Schleiermacher, Friedrich, Der christliche Glaube nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im Zusammenhang dargestellt 1, hrsg. v. Martin Redeker, Berlin 71960, 101 (§101, 117f.); vgl. auch Härle, Dogmatik, 326f.

    Im 20. Jahrhundert hebt Karl Barth oes-gnd-iconwaiting... entgegen der teils vertretenen Auffassung, dass es zunächst eines durch die Begegnung mit dem Gesetz vermittelten Sündenbewusstseins bedürfe, um die eigene Angewiesenheit auf Erlösung bzw. Sündenvergebung zu erkennen, die Sündenvergebung umgekehrt als Erkenntnisgrund der Sünde hervor.16Vgl. Barth, Karl, Die Kirchliche Dogmatik II/2, Zürich 31948, 835–847. Paul Tillich oes-gnd-iconwaiting... gibt indes v. a. zu bedenken, dass die Frage seiner Gegenwart nicht die nach einem gnädigen Gott und der Sündenvergebung sei, sondern vielmehr die Frage nach Selbstentfremdung und Sinnlosigkeit, sodass göttliche Vergebung entsprechend als Überwindung der Selbstentfremdung und als Stiften von Sinnhaftigkeit und Hoffnung in den Blick gerät.17Vgl. Tillich, Paul, Systematische Theologie I, hrsg. v. Christian Danz, Berlin/Boston 92017, 53.466–472.

    Verschiedene befreiungstheologische Ansätze und Spielarten feministischer Theologie verstehen Sünde vor allem als Unterdrückungsstrukturen, Machtverhältnisse und Asymmetrien sozialer, ökonomischer und politischer Art, sodass Sündenvergebung von dort aus neu als Befreiung aus oder Überwindung von diesen Verhältnissen gedeutet wird.18Vgl. Suchocki, Marjorie Hewitt, Art. Sin, in: Dictionary of Feminist Theologies (1996), 261f.; Tamez, Elsa, Art. Justification by Faith, in: Dictionary of Feminist Theologies (1996), 162f.; Moltmann-Wendel, Elisabeth, Gibt es eine feministische Rechtfertigungslehre?, in: EvTh 60 (2000), 348–359, 352f.; Askani, Vergebung, 680f.

    3. Denkarten von Sündenvergebung

    3.1. Sündenvergebung als Rechtfertigung des*der Sünders*Sünderin

    Die Identifikation von Sündenvergebung mit der Rechtfertigung des*der Sünders*Sünderin rührt von der reformatorischen Tradition her (vgl. Kap. 2.3.) und wird bis in die Gegenwart vertreten. Die Rechtfertigungstheologie wird genutzt, um das „Wie“ der Sündenvergebung zu explizieren. Dies tut sie v. a. mittels juridischer Terminologie und der Szenerie der Rechtsprechung. Gott sitzt über den Menschen zu Gericht und legt ihm*ihr seine*ihre grundlegende Sündhaftigkeit zur Last. Der gerechte Urteilsspruch über den sündigen Menschen müsste insofern der Schuldspruch sein. Die Rechtfertigung des*der Sünders*Sünderin besteht nun in der kontrafaktischen, allein aus Gnade (sola gratia) gewirkten Gerechtsprechung des*der Sünders*Sünderin auf der Grundlage der fremden Gerechtigkeit Christi (iustitia aliena). Die Gerechtigkeit Christi wird dem*der Sünder*in zugutegehalten und angerechnet, die Sündhaftigkeit des Menschen trägt umgekehrt Christus und geht dafür ans Kreuz. Es vollzieht sich der sogenannte „fröhliche Wechsel“19Luther, Martin, Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520, in: ders., D. Martin Luthers Werke (Kritische Gesamtausgabe 7), Weimar 1897, 20–38, 25. zwischen Christus und Sünder*in. Sündenvergebung in diesem Sinne ist also v. a. Bewältigung des Problems des durch seine Sündhaftigkeit von Gott und Welt getrennten einzelnen Menschen und teilt damit das Anliegen reformatorischer Theologie, theologische Sachverhalte existentiell zu erschließen.20Vgl. bspw. Luther, Freiheit; Elert, Werner, Morphologie des Luthertums I, München 1953; Elert, Werner, Der christliche Glaube. Grundlinien der lutherischen Dogmatik, Hamburg 41956; Ebeling, Gerhard, Dogmatik des christlichen Glaubens III, Tübingen 21982; Ebeling, Gerhard, Dogmatik des christlichen Glaubens I, Tübingen 31987. Jüngel, Eberhard, Das Evangelium von der Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des christlichen Glaubens. Eine theologische Studie in ökumenischer Absicht, Tübingen 52006; Bayer, Oswald, Martin Luthers Theologie. Eine Vergegenwärtigung, Tübingen 2003; Roth, Michael, Die Bedeutung der Rede von der Sünde für das Selbstverständnis des christlichen Glaubens, in: Lasogga, Mareile/Hahn, Udo (Hrsg.), Gegenwärtige Herausforderungen und Möglichkeiten christlicher Rede von der Sünde. Klausurtagung der Bischofskonferenz der VELKD, Hannover 2010, 37–65; Roth, Michael, Für dich gegeben. Lutherische Theologie, hrsg. v. Claas Cordemann/Gundolf Holfert i. A. d. Kirchenleitung der Vereinigte Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), Hannover 22018; Slenczka, Notger, Der Tod Gottes und das Leben der Menschen. Glaubensbekenntnis und Lebensvollzug, Göttingen 2003, 210–226; Slenczka, Notger, Lebendiges Erbe. Von der erschließenden Kraft der dogmatischen Sünden- und Erbsündenlehre, in: Gräb, Wilhelm/Laube, Martin (Hrsg.), Der menschliche Makel. Von der sprachlosen Wiederkehr der Sünde (LoPr 11/08), Rehburg-Loccum 2009, 31–51. Die sich daraus ergebende Folge, auch das durch die Sündenvergebung gewirkte Heil existentiell für den einzelnen Menschen zur Geltung zu bringen, kritisieren verschiedene feministische Theolog*innen und Befreiungstheolog*innen als individualistische Verengung des Heils.21Vgl. Sölle, Dorothee, Gott denken. Einführung in die Theologie, Stuttgart 1990, 107–128; Wartenberg-Potter, Bärbel, Der Gerechtigkeit Gottes begegnen. Anmerkungen zum Diskurs über die Rechtfertigungslehre aus ökumenisch-feministischer Perspektive, in: EvTh 60 (2000), 360–370. In Abkehr dazu verstehen verschiedene feministisch- und befreiungstheologische Ansätze Sünde und Sündenvergebung weniger von dem*der Einzelnen her, sondern strukturell (s. Kap. 3.3.).

    3.2. Sündenvergebung als Unterscheidung von Person und Werk

    In jüngerer Vergangenheit wird Sündenvergebung auch als Unterscheidung von Person und Werk zum Ausdruck gebracht. Dabei beruft man sich v. a. auf Luther oes-gnd-iconwaiting... einerseits und auf die lutherischen Theologen Gerhard Ebeling oes-gnd-iconwaiting... und Eberhard Jüngel oes-gnd-iconwaiting... andererseits. Wo Sündenvergebung als diese Unterscheidung zur Sprache gebracht wird, ist in der Regel die Rede davon, dass Gott die Person von ihren nicht rechtfertigungswürdigen Werken unterscheidet und sich in der Annahme der Person abzüglich ihrer Werke die Sündenvergebung vollzieht.22Vgl. bspw. Härle, Dogmatik, 334; Beintker, Michael, Vergeben, in: ders./Großhans, Hans-Peter (Hrsg.), Menschliches – Allzumenschliches. Phänomene des Menschen in den Horizonten theologischer Lebensdeutung, Leipzig 2020, 319–334; Moos, Thorsten, Vergebung und Sühne. Zum religiösen Umgang mit Schuld, in: ders./Engert, Stefan (Hrsg.), Vom Umgang mit Schuld. Eine multidisziplinäre Annäherung (Normative Orders 15), Frankfurt a. M. 2016, 89–114; Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.), Das Reformationsjubiläum 2017 feiern – Leichte Sprache, 2017 (https://www.ekd.de/Vergewissern-28582.htm), abgerufen am 26.05.2025; Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.), Rechtfertigung und Freiheit. 500 Jahre Reformation 2017, Gütersloh 42015. Dies entspricht allerdings nicht der Rede Luthers von Person und Werk, der im Gegenteil die Werke der Person zuordnet.23Vgl. Luther, Freiheit, 33; Dieter, Theodor, Der junge Luther und Aristoteles. Eine historisch-systematische Untersuchung zum Verhältnis von Theologie und Philosophie (TBT 105), Berlin 2001, 234f. Es entspricht darüber hinaus auch nicht der Unterscheidung von Person und Werk wie sie Ebeling und Jüngel vollziehen.24Vgl. Ebeling, Gerhard, Das rechte Unterscheiden. Luthers Anleitung zu theologischer Urteilskraft. Karin Bornkamm zum 60. Geburtstag am 21. Juni 1988, in: ZThK 85 (1988), 219–258; Ebeling, Gerhard, Luther. Einführung in sein Denken. Mit einem Nachwort von Albrecht Beutel, Tübingen 52006, 157–177; Jüngel, Eberhard, Der menschliche Mensch. Die Bedeutung der reformatorischen Unterscheidung der Person von ihren Werken für das Selbstverständnis des neuzeitlichen Menschen, in: ZdZ 39 (1985), 35–43; Jüngel, Evangelium, 191f.227–230. Ihnen zufolge ist „Person“ ausschließlich der Begriff für den gerechtfertigten Menschen, als der er aber immer schon gilt; der ungerechtfertigte Mensch wäre in diesem Sinne nicht Person. Unterschieden wird dort also lediglich das Ergebnis der Rechtfertigung vor Gott (der gerechtfertigte Mensch, d. h. die Person) von den Werken als Beurteilungsgrundlage der Menschen in der Welt. Person und Werk sind insofern zwar unterscheidbar, aber Sündenvergebung vollzieht sich nicht als solche.25Vgl. hierzu ausführlich Peisker, Ulrike, Zwischenmenschliche Vergebung. Phänomenologische Betrachtungen in protestantischer Perspektive (Religion in Philosophy and Theology 128), Tübingen 2024, 76–89.189–218.

    3.3. Sündenvergebung als Überwindung struktureller und systemischer Abhängigkeits- und Machverhältnisse

    In verschiedenen feministischen Theologien und befreiungstheologischen Ansätzen wird v. a. die soziale Dimension von Sünde in den Mittelpunkt gerückt. Die Sünde manifestiert sich ihnen zufolge nicht ausschließlich im jeweiligen Individuum, sondern auch oder sogar v. a. strukturell und systemisch in sozialen Asymmetrien, (patriarchalen) Machtverhältnissen und Unterdrückungsstrukturen sozialer, ökonomischer oder politscher Art.26Demgegenüber betonen bspw. Suchocki, Sin, 261f.; Moltmann-Wendel, Rechtfertigungslehre, 352f. in Aufnahme früher feministisch-theologischer Ansätze auch die Individualgestalt der Sünde in anderer Form als der männlicher Sünde. Sündenvergebung wird vor diesem Hintergrund als Befreiung oder umfassender als Überwindung von diesen Strukturen verstanden. Dies geschieht auch mittels dem (modifizierten) Theologumenon der Rechtfertigung. Durch die Rechtfertigung bzw. Sündenvergebung ist jede*r dazu aufgefordert, auf die Verbesserung und Durchbrechung der sündhaften, destruktiven Strukturen hinzuarbeiten.27Vgl. Sölle, Gott, 107–128; Moltmann-Wendel, Rechtfertigungslehre; Tamez, Justification, 162f.; Wartenberg-Potter, Gerechtigkeit. Obwohl alle Menschen, gleich welcher Gruppenzugehörigkeit, in den Strukturen der Sünde gefangen sind, sind nicht alle Menschen gleichermaßen Opfer dieser Strukturen.28Vgl. Moltmann-Wendel, Elisabeth, Art. Heil/Rechtfertigung. Feministisch-theologische Perspektiven, in: Wörterbuch der Feministischen Theologie (22002), 272–274; Scherzberg, Lucia, Sünde und Gnade in der Feministischen Theologie, Mainz 1991; Schaumberger, Christine/Schottroff, Luise, Schuld und Macht. Studien zu einer feministischen Befreiungstheologie, München 1988; Tamez, Justification; Moltmann-Wendel, Rechtfertigungslehre; Wartenberg-Potter, Gerechtigkeit; Jäger, Sarah, Jenseits des Patriarchats. Ansätze feministischer Theologie (FEST kompakt 2), Heidelberg 2021. Kritisiert werden Ansätze dieser Art häufig für eine Ethisierung und einen als damit einhergehend beklagten theologischen Tiefenverlust von Sünde und Sündenvergebung.29Vgl. Abraham, Sünde, 1887; Askani, Vergebung, 680f.

    4. Lebensweltliche Relevanz

    Für die protestantische Theologie ist die Rede von der bedingungslosen, allein aus Gnade gewährten Vergebung durch Gott zentral. Immer dann, wenn sich die Tiefe menschlicher Abgründe besonders eklatant offenbart, steht die protestantische Theologie allerdings vor der Anfrage und Herausforderung, dieses Theologumenon je neu auf seine Plausibilität und Validität hin zu prüfen und Rechenschaft darüber abzulegen. Dies war in der Vergangenheit bspw. in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen der Fall, gegenwärtig muss die Rede von der bedingungslosen Sündenvergebung dagegen bspw. in Anbetracht der sexualisierten Gewalt und des Machtmissbrauchs in der Kirche durchdacht werden. Einige Theolog*innen vermuten hier das Einfallstor für Reuelosigkeit und Gewissenlosigkeit von Täter*innen,30Vgl. Huizing, Klaas, „Toxische Traditionen“. Erste Schritte zur theologischen Auseinandersetzung mit der Missbrauchs-Studie der EKD, 31.01.2024 (https://zeitzeichen.net/node/10966), abgerufen am 26.05.2025; Zippert, Thomas, Blinde Flecken der evangelischen Theologie. Warum geraten von sexualisierter Gewalt Betroffene immer wieder aus dem Blick?, in: PrTh 58 (2023), 91–96; Kellenbach, Katharina von/Klein, Mechthild, Falsche Vorstellungen von Schuld und Vergebung? Wenn Missbrauchstäter keine Schuld verspüren, 13.08.2024 (https://www.evangelisch.de/inhalte/232737/13-08-2024/falsche-vorstellung-von-schuldvergebung-wenn-missbrauchstaeter-keine-schuld-verspueren), abgerufen am 26.05.2025. andere versuchen deutlich zu machen, inwiefern die Rede von bedingungsloser Sündenvergebung nur missverstandenerweise ein solches Einfallstor sein kann, als solche aber durchaus eines ist.31Vgl. Peisker, Kann theologische Reflexion zweitem Missbrauch und sekundärer Viktimisierung vorbeugen? Überlegungen in Anschluss an die ForuM-Studie, in: Pulte, Matthias et al. (Hrsg.), Der Schutz der Integrität der Person. Prevention and Safeguarding (Mainzer Beiträge zum Kirchen- und Religionsrecht 17), Würzburg 2025 (im Erscheinen); Peisker, Ulrike, Unterscheidung zwischen göttlicher und menschlicher Vergebung. Dem Zusammenhang zwischen Vergebung und Gerechtigkeit auf der Spur, in: Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.), Umgang mit Macht – Gewalt – Schuld. Positionspapier, Düsseldorf 2025 (PDF-Dokument, https://mediencenter.ekir.de/resource/A/93805), abgerufen am 26.05.2025, D1–D3; Fischer, Johannes, Ist Luthers Lehre schuld? Rechtfertigungslehre und sexueller Missbrauch in der evangelischen Kirche, 12.02.2024 (https://zeitzeichen.net/node/10977), abgerufen am 26.05.2025.

    Schuld und Vergebung nach der „ForuM-Studie“ (Eule-Podcast, Die Eule – Magazin für Kirche, Politik, Kultur), 08.05.2025.

    Schließlich hat göttliche Vergebung ggfs. Bedeutung für die Möglichkeit zwischenmenschlicher Vergebung. Kausale oder analoge Verknüpfungen von göttlicher und menschlicher Vergebung sind nicht unüblich, werden teils aber auch als unsachgemäß kritisiert.32Vgl. Peisker, Vergebung, 189–234.

    Weiterführende Literatur

    Großhans, Hans-Peter et al. (Hrsg.), Schuld und Vergebung. Festschrift für Michael Beintker zum 70. Geburtstag, Tübingen 2017.

    Körtner, Ulrich H. J., Dogmatik (Lehrwerk Evangelische Theologie 5), Leipzig 2018, 337–360.477–507.

    Peisker, Ulrike, Zwischenmenschliche Vergebung. Phänomenologische Betrachtungen in protestantischer Perspektive (Religion in Philosophy and Theology 128), Tübingen 2024, DOI: https://doi.org/10.1628/978-3-16-162818-4.

    Roth, Michael, Für dich gegeben. Lutherische Theologie, hrsg. v. Claas Cordemann/Gundolf Holfert i. A. d. Kirchenleitung der Vereinigte Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), Hannover 22018.

    Scherzberg, Lucia, Sünde und Gnade in der Feministischen Theologie, Mainz 1991.

    Einzelnachweise

    • 1
      Vgl. Härle, Wilfried, Dogmatik, Berlin/Boston 62022, 330–343.
    • 2
      Vgl. Härle, Dogmatik, 461–496; Joest, Wilfried/Lüpke, Johannes von, Dogmatik, Bd. 2: Der Weg Gottes mit dem Menschen, Göttingen 52012, 58–86.
    • 3
      Vgl. Stamm, Johann Jakob, Erlösen und Vergeben im Alten Testament. Eine begriffsgeschichtliche Untersuchung, Bern 1940, 47; Hausmann, Jutta, Art. סָלַח, in: ThWAT 5 (1986), 859–867.
    • 4
      Vgl. Ringgren, Helmer, Art. כָּסָה, in: ThWAT 4 (1984), 272–277.
    • 5
      Vgl. Fuhs, Hans Ferdinand, Art. עָבַר, in: ThWAT 5 (1986), 1015–1033.
    • 6
      Vgl. Freedman, David/Willoughby, B. E., Art. נָשָׂא. I. Grundbedeutung, in: ThWAT 5 (1986), 627–629; Freedman, David/Willoughby, B. E., Art. נָשָׂא. III. Verwendung im AT, in: ThWAT 5 (1986), 633–640.
    • 7
      Vgl. Leroy, Herbert, Art. ἀφίημι, in: EHAT 1 (1980), 436–441; Bultmann, Rudolf, Art. ἀφίημι, in: ThWNT 1 (1990), 506–509.
    • 8
      Vgl. Berger, Klaus, Art. χαρίζομαι, in: EHAT 2 (1981), 1093–1095.
    • 9
      Vgl. Frankemölle, Hubert, Art. Vergebung der Sünden. III. Neues Testament, in: TRE 34 (2002), 668–677, 669.676f.
    • 10
      Vgl. Holze, Heinrich, Art. Sünde/Schuld und Vergebung. VI. Kirchengeschichtlich und dogmengeschichtlich. 1. Alte Kirche, in: RGG 7 (42004), 1881–1883; Joest/Lüpke, Dogmatik 2, 97–101.
    • 11
      Vgl. Holze, Heinrich, Art. Sünde/Schuld und Vergebung. VI. Kirchengeschichtlich und dogmengeschichtlich. 2. Mittelalter und Reformation, in: RGG 7 (42004), 1883–1886.
    • 12
      Askani, Hans-Christoph, Art. Vergebung der Sünden. IV. Systematisch-theologisch, in: TRE 34 (2002), 678–686, 679.
    • 13
      Vgl. Lohse, Bernhard, Dogma und Bekenntnis in der Reformation. Von Luther bis zum Konkordienbuch, in: Andersen, Carl/Ritter, Adolf Martin (Hrsg.), Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte, Bd. 2: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Konfessionalität, Göttingen 21998, 1–164, 87.92.
    • 14
      Vgl. Abraham, Martin, Art. Sünde/Schuld und Vergebung. VI. Kirchengeschichtlich und dogmengeschichtlich. 5. Neuzeit, in: RGG 7 (42004), 1886–1887, 1886.
    • 15
      Schleiermacher, Friedrich, Der christliche Glaube nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im Zusammenhang dargestellt 1, hrsg. v. Martin Redeker, Berlin 71960, 101 (§101, 117f.); vgl. auch Härle, Dogmatik, 326f.
    • 16
      Vgl. Barth, Karl, Die Kirchliche Dogmatik II/2, Zürich 31948, 835–847.
    • 17
      Vgl. Tillich, Paul, Systematische Theologie I, hrsg. v. Christian Danz, Berlin/Boston 92017, 53.466–472.
    • 18
      Vgl. Suchocki, Marjorie Hewitt, Art. Sin, in: Dictionary of Feminist Theologies (1996), 261f.; Tamez, Elsa, Art. Justification by Faith, in: Dictionary of Feminist Theologies (1996), 162f.; Moltmann-Wendel, Elisabeth, Gibt es eine feministische Rechtfertigungslehre?, in: EvTh 60 (2000), 348–359, 352f.; Askani, Vergebung, 680f.
    • 19
      Luther, Martin, Von der Freiheit eines Christenmenschen, 1520, in: ders., D. Martin Luthers Werke (Kritische Gesamtausgabe 7), Weimar 1897, 20–38, 25.
    • 20
      Vgl. bspw. Luther, Freiheit; Elert, Werner, Morphologie des Luthertums I, München 1953; Elert, Werner, Der christliche Glaube. Grundlinien der lutherischen Dogmatik, Hamburg 41956; Ebeling, Gerhard, Dogmatik des christlichen Glaubens III, Tübingen 21982; Ebeling, Gerhard, Dogmatik des christlichen Glaubens I, Tübingen 31987. Jüngel, Eberhard, Das Evangelium von der Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des christlichen Glaubens. Eine theologische Studie in ökumenischer Absicht, Tübingen 52006; Bayer, Oswald, Martin Luthers Theologie. Eine Vergegenwärtigung, Tübingen 2003; Roth, Michael, Die Bedeutung der Rede von der Sünde für das Selbstverständnis des christlichen Glaubens, in: Lasogga, Mareile/Hahn, Udo (Hrsg.), Gegenwärtige Herausforderungen und Möglichkeiten christlicher Rede von der Sünde. Klausurtagung der Bischofskonferenz der VELKD, Hannover 2010, 37–65; Roth, Michael, Für dich gegeben. Lutherische Theologie, hrsg. v. Claas Cordemann/Gundolf Holfert i. A. d. Kirchenleitung der Vereinigte Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), Hannover 22018; Slenczka, Notger, Der Tod Gottes und das Leben der Menschen. Glaubensbekenntnis und Lebensvollzug, Göttingen 2003, 210–226; Slenczka, Notger, Lebendiges Erbe. Von der erschließenden Kraft der dogmatischen Sünden- und Erbsündenlehre, in: Gräb, Wilhelm/Laube, Martin (Hrsg.), Der menschliche Makel. Von der sprachlosen Wiederkehr der Sünde (LoPr 11/08), Rehburg-Loccum 2009, 31–51.
    • 21
      Vgl. Sölle, Dorothee, Gott denken. Einführung in die Theologie, Stuttgart 1990, 107–128; Wartenberg-Potter, Bärbel, Der Gerechtigkeit Gottes begegnen. Anmerkungen zum Diskurs über die Rechtfertigungslehre aus ökumenisch-feministischer Perspektive, in: EvTh 60 (2000), 360–370.
    • 22
      Vgl. bspw. Härle, Dogmatik, 334; Beintker, Michael, Vergeben, in: ders./Großhans, Hans-Peter (Hrsg.), Menschliches – Allzumenschliches. Phänomene des Menschen in den Horizonten theologischer Lebensdeutung, Leipzig 2020, 319–334; Moos, Thorsten, Vergebung und Sühne. Zum religiösen Umgang mit Schuld, in: ders./Engert, Stefan (Hrsg.), Vom Umgang mit Schuld. Eine multidisziplinäre Annäherung (Normative Orders 15), Frankfurt a. M. 2016, 89–114; Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.), Das Reformationsjubiläum 2017 feiern – Leichte Sprache, 2017 (https://www.ekd.de/Vergewissern-28582.htm), abgerufen am 26.05.2025; Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.), Rechtfertigung und Freiheit. 500 Jahre Reformation 2017, Gütersloh 42015.
    • 23
      Vgl. Luther, Freiheit, 33; Dieter, Theodor, Der junge Luther und Aristoteles. Eine historisch-systematische Untersuchung zum Verhältnis von Theologie und Philosophie (TBT 105), Berlin 2001, 234f.
    • 24
      Vgl. Ebeling, Gerhard, Das rechte Unterscheiden. Luthers Anleitung zu theologischer Urteilskraft. Karin Bornkamm zum 60. Geburtstag am 21. Juni 1988, in: ZThK 85 (1988), 219–258; Ebeling, Gerhard, Luther. Einführung in sein Denken. Mit einem Nachwort von Albrecht Beutel, Tübingen 52006, 157–177; Jüngel, Eberhard, Der menschliche Mensch. Die Bedeutung der reformatorischen Unterscheidung der Person von ihren Werken für das Selbstverständnis des neuzeitlichen Menschen, in: ZdZ 39 (1985), 35–43; Jüngel, Evangelium, 191f.227–230.
    • 25
      Vgl. hierzu ausführlich Peisker, Ulrike, Zwischenmenschliche Vergebung. Phänomenologische Betrachtungen in protestantischer Perspektive (Religion in Philosophy and Theology 128), Tübingen 2024, 76–89.189–218.
    • 26
      Demgegenüber betonen bspw. Suchocki, Sin, 261f.; Moltmann-Wendel, Rechtfertigungslehre, 352f. in Aufnahme früher feministisch-theologischer Ansätze auch die Individualgestalt der Sünde in anderer Form als der männlicher Sünde.
    • 27
      Vgl. Sölle, Gott, 107–128; Moltmann-Wendel, Rechtfertigungslehre; Tamez, Justification, 162f.; Wartenberg-Potter, Gerechtigkeit.
    • 28
      Vgl. Moltmann-Wendel, Elisabeth, Art. Heil/Rechtfertigung. Feministisch-theologische Perspektiven, in: Wörterbuch der Feministischen Theologie (22002), 272–274; Scherzberg, Lucia, Sünde und Gnade in der Feministischen Theologie, Mainz 1991; Schaumberger, Christine/Schottroff, Luise, Schuld und Macht. Studien zu einer feministischen Befreiungstheologie, München 1988; Tamez, Justification; Moltmann-Wendel, Rechtfertigungslehre; Wartenberg-Potter, Gerechtigkeit; Jäger, Sarah, Jenseits des Patriarchats. Ansätze feministischer Theologie (FEST kompakt 2), Heidelberg 2021.
    • 29
      Vgl. Abraham, Sünde, 1887; Askani, Vergebung, 680f.
    • 30
      Vgl. Huizing, Klaas, „Toxische Traditionen“. Erste Schritte zur theologischen Auseinandersetzung mit der Missbrauchs-Studie der EKD, 31.01.2024 (https://zeitzeichen.net/node/10966), abgerufen am 26.05.2025; Zippert, Thomas, Blinde Flecken der evangelischen Theologie. Warum geraten von sexualisierter Gewalt Betroffene immer wieder aus dem Blick?, in: PrTh 58 (2023), 91–96; Kellenbach, Katharina von/Klein, Mechthild, Falsche Vorstellungen von Schuld und Vergebung? Wenn Missbrauchstäter keine Schuld verspüren, 13.08.2024 (https://www.evangelisch.de/inhalte/232737/13-08-2024/falsche-vorstellung-von-schuldvergebung-wenn-missbrauchstaeter-keine-schuld-verspueren), abgerufen am 26.05.2025.
    • 31
      Vgl. Peisker, Kann theologische Reflexion zweitem Missbrauch und sekundärer Viktimisierung vorbeugen? Überlegungen in Anschluss an die ForuM-Studie, in: Pulte, Matthias et al. (Hrsg.), Der Schutz der Integrität der Person. Prevention and Safeguarding (Mainzer Beiträge zum Kirchen- und Religionsrecht 17), Würzburg 2025 (im Erscheinen); Peisker, Ulrike, Unterscheidung zwischen göttlicher und menschlicher Vergebung. Dem Zusammenhang zwischen Vergebung und Gerechtigkeit auf der Spur, in: Evangelische Kirche im Rheinland (Hrsg.), Umgang mit Macht – Gewalt – Schuld. Positionspapier, Düsseldorf 2025 (PDF-Dokument, https://mediencenter.ekir.de/resource/A/93805), abgerufen am 26.05.2025, D1–D3; Fischer, Johannes, Ist Luthers Lehre schuld? Rechtfertigungslehre und sexueller Missbrauch in der evangelischen Kirche, 12.02.2024 (https://zeitzeichen.net/node/10977), abgerufen am 26.05.2025.
    • 32
      Vgl. Peisker, Vergebung, 189–234.

    Zitierweise

    Peisker, Ulrike: „Vergebung (dogmatisch)“, Version 1.0, in: Onlinelexikon Systematische Theologie, ISSN 3052-685X, 30. September 2025. DOI: https://doi.org/10.15496/publikation-107464

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