Pazifismus

Der Pazifismus, als Begriff um 1900 geprägt, hat historische Wurzeln in religiösen Traditionen – vom östlichen Tötungsverbot über die christliche Bergpredigt bis hin zu Denkern wie Kant und Tolstoi, deren Ideen Persönlichkeiten wie Gandhi und Martin Luther King Jr. prägten. Begrifflich lässt er sich in verschiedene Grundtypen unterteilen, darunter den kategorischen, den konditionalen, den prinzipiellen und den pragmatischen Pazifismus, die sich vor allem hinsichtlich der Bedingungslosigkeit des Gewaltverzichts unterscheiden. Im deutschsprachigen Raum erlebte die Friedensbewegung im 20. Jahrhundert mehrere Hochphasen – von den Debatten um Wiederbewaffnung und Atomwaffen bis zu den Massenprotesten der 1980er Jahre –, wobei kirchliche Akteur*innen stets eine zentrale Rolle spielten. Heute gilt der gerechte Frieden als friedensethisches Leitbild, das militärische Gewalt allenfalls als letztes Mittel akzeptiert und christlichen Pazifismus zwar nicht als allgemeine politische Theorie, aber als wertvollen Impuls für Gewissensbildung und zivile Konfliktlösung würdigt.

Table of Contents

    1. Einleitung

    Das Anliegen des Pazifismus ist deutlich älter als seine Begriffsbildung. Der Begriff selbst geht auf den französischen Anwalt Émile Arnaud  oes-gnd-icon waiting... zurück. Er vertrat die These, dass Kriegsgegner*innen ein verbindender, programmatischer Name fehle und schlug dafür den Begriff des Pazifismus vor.

    2. Historische Entstehungslinien

    Historische Linien lassen sich zurückverfolgen vor allem zu religiösen Überzeugungen. Der indische Jainismus, der Buddhismus sowie der Hinduismus kennen alle eine Form des Tötungsverbotes.

    2.1 Christliche Begründungen pazifistischer Ansätze 

    Jesus von Nazareth begründete den christlichen Ursprung einer von Gewalt befreiten Ethik insbesondere in der Bergpredigt. Sie enthält das Gebot der Nächsten- und Feindesliebe, die Absage an Vergeltung sowie das Eidesverbot. Die Seligpreisung der „Sanftmütigen“ (Mt 5,5Selig sind die Sanftmütigen; denn sie werden das Erdreich besitzen.Zur Bibelstelle) – ein Begriff, den Luther  oes-gnd-icon waiting... prägte – wird heute in vielen Übersetzungen (u. a. Einheitsübersetzung, Zürcher Bibel und Gute Nachricht Bibel) als Seligpreisung der Gewaltlosen aufgefasst. Mit dem Aufruf, demjenigen, der einen auf die rechte Wange schlägt, auch die andere hinzuhalten (Mt 5,38f.[38] Ihr habt gehört, dass gesagt ist : »Auge um Auge, Zahn um Zahn.« [39] Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Bösen, sondern: Wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar.Zur Bibelstelle), fordert Jesus seine Nachfolger*innen ausdrücklich dazu auf, auf Gewalt zu verzichten. Er selbst lebte diese Haltung – angelehnt an das Bild des leidenden Gottesknechts aus dem Buch Jesaja – bis zu seinem Tod am Kreuz vor. Im Vertrauen auf die Erlösung durch Christus sehen sich Christ*innen dazu berufen und in die Lage versetzt, diesem Vorbild in ihrem eigenen Leben zu folgen. Die Aufforderungen zur Feindesliebe (Mt 5,44f.[44] Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen, [45] auf dass ihr Kinder seid eures Vaters im Himmel. Denn er lässt seine Sonne aufgehen über Böse und Gute und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte.Zur Bibelstelle; Lk 6,27f.[27] Aber ich sage euch, die ihr zuhört: Liebt eure Feinde; tut wohl denen, die euch hassen; [28] segnet, die euch verfluchen; bittet für die, die euch beleidigen.Zur Bibelstelle) und Gewaltlosigkeit gehören zum Kern des jesuanischen Ethos und waren seit den Anfängen des Christentums Gegenstand heftiger Kontroversen darüber, welche konkreten Handlungsimperative sich daraus ableiten lassen. Während in der Urgemeinde die Ablehnung des Waffendienstes verbreitet war, veränderte sich dies mit der Etablierung des Christentums als Staatsreligion – das Ethos der Gewaltfreiheit blieb jedoch in Minderheitengruppen wie den Katharern, Waldensern und später den Täufer*innen lebendig, aus denen die Historischen Friedenskirchen (Hutterer, Mennoniten, Church of the Brethren, Quäker und Shaker) hervorgingen. Diese Gemeinschaften betonen bis heute, dass ihr biblisch motivierter Gewaltverzicht sich grundlegend vom politischen Pazifismus unterscheidet1Vgl. Enns, Fernando: Gerechter Frieden zwischen Interventionsverbot und Schutzgebot. Das ethische Dilemma der Gewaltanwendung. In: Werkner, Ines-Jacqueline/Rademacher, Dirk (Hg.): Menschen geschützt – gerechten Frieden verloren? Kontroversen um die internationale Schutzverantwortung in der christlichen Friedensethik, Münster 2013, 95–109, 265. und lehnen die Verknüpfung von Kirche und Militär, wie sie etwa durch die Militärseelsorge der deutschen Volkskirchen praktiziert wird, ab. Auch im Humanismus – etwa bei Erasmus von Rotterdam  oes-gnd-icon waiting... mit seiner „Querela Pacis“ – und in der Philosophie Immanuel Kants  oes-gnd-icon waiting... , insbesondere seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“, finden sich wichtige Beiträge zur Friedensdiskussion, wobei Kants Fokus auf der Verrechtlichung zwischenstaatlicher Beziehungen bis heute im Diskurs nachgewiesen werden kann.

    Leo Tolstois  oes-gnd-icon waiting... Werk „Das Reich Gottes ist in euch“ (1894) inspirierte Mahatma Gandhi  oes-gnd-icon waiting... , der das Prinzip der Gewaltfreiheit („Ahimsa“) mit dem der Wahrheitstreue („Satyagraha“) verband und daraus eine aktive Widerstandsstrategie für die indische Unabhängigkeitsbewegung entwickelte. Tolstois Gedankengut beeinflusste auch Magnus Schwantje  oes-gnd-icon waiting... , der als erster den Begriff „Ehrfurcht vor dem Leben“ verwendete und ihn gegen Schlachthöfe und Kriege richtete – ein Gedanke, den Albert Schweitzer  oes-gnd-icon waiting... später weltweit bekannt machte. Unter dem Eindruck von Gandhis Erfolgen organisierten Martin Luther King Jr.  oes-gnd-icon waiting... und der Quäker Bayard Rustin  oes-gnd-icon waiting... ab Mitte der 1950er Jahre die gewaltfreien Kampagnen der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung. King sprach sich zudem gegen den Vietnamkrieg aus und warnte, dass Rassismus, Materialismus und Militarismus so lange unbesiegbar2Vgl. Miething, Dominique: 27.03.2026, „Entehren wir den Krieg“. Zur Ideengeschichte des Pazifismus, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/pazifismus-2026/576554/entehren-wir-den-krieg/, abgerufen am 19.06.2026. bleiben, wie Profit und Eigentumsrechte höher bewertet werden als Menschenleben.

    3. Begriffsklärungen und Kategorisierungen3Vgl. Jäger, Sarah: Skizzen zum Evangelischen Pazifismusdiskurs nach 1945. In: Ethik und Gesellschaft 1 (2023).

    Die anhaltenden wissenschaftlichen Auseinandersetzungen mit dem Begriff des Pazifismus verdeutlichen dessen inhaltliche Breite sowie die Vielzahl der entstandenen Unterformen. Differenzieren lässt sich dabei vor allem nach den jeweiligen Ansatzpunkten und Ausprägungen, dem Umfang der Gewaltablehnung, der Frage der Bedingungslosigkeit sowie den zugrundeliegenden theoretischen Grundlagen. Wolfgang Lienemann  oes-gnd-icon waiting... unterscheidet in diesem Zusammenhang vier pazifistische Grundtypen:

    1. Der moralisch-weltanschauliche Pazifismus entstand im 19. Jahrhundert und orientierte sich am Fortschrittsgedanken von Wissenschaft und Technik, durch den der Krieg langfristig als überholt gelten würde.
    2. Der anarcho-syndikalistische Pazifismus wurzelt in der anarchistischen Tradition und richtet sich grundsätzlich gegen jede Form staatlicher Gewaltausübung, da staatliche Strukturen in ihrer Entstehung wie in ihrem Fortbestand stets auf Gewalt beruhen.
    3. Der politisch-wissenschaftliche Pazifismus (auch als organisatorischer Pazifismus bezeichnet) orientiert sich am Völkerrecht und dessen friedensstiftenden Instrumenten und tritt für die Durchsetzung legitimer Rechtsnormen innerhalb und zwischen Staaten ein.
    4. Der religiöse Pazifismus geht auf die ältesten Wurzeln des modernen Pazifismus zurück und stützt sich auf die neutestamentliche Botschaft Jesu von Gewaltlosigkeit und Feindesliebe. Dieser letztgenannte Typus soll im Zentrum der nachfolgenden Ausführungen stehen.4Vgl. Lienemann, Wolfgang: Verantwortungspazifismus (legal pacifism). Zum politischen Gestaltungspotential pazifistischer Bewegungen im Blick auf das Völkerrecht. In: Strub, Jean-Daniel/Grotefeld, Stefan (Hg.): Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg. Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, Stuttgart 2007, 75–99, 77ff.

    Pazifismus lässt sich darüber hinaus mit Gertrud Brücher  oes-gnd-icon waiting... als Diskurs begreifen, der sich durch seinen Lehr- und Bewegungscharakter auszeichnet, die eigenen Grundannahmen kontinuierlich reflektiert und dabei nicht zwingend auf philosophische oder theologische Voraussetzungen angewiesen ist.5Vgl. Brücher, Gertrud: Pazifismus als Diskurs, Wiesbaden 2008.

    Als grundlegende Begriffsbestimmung gilt nach der RGG: „Unter Pazifismus (lat. Pax, ‚Friede‘) ist eine radikal-idealistische Lebensgestaltung, die aus ethischer oder religiöser Sicht jede Gewaltanwendung kategorisch ablehnt und unbedingte Friedensbereitschaft einfordert, zu verstehen.“6Becker, Johannes M.: Art. Pazifismus. In: RGG, 4. Auflage, 2008, 1075–1076.

    Im Allgemeinen lässt sich Pazifismus damit zunächst als Weigerung verstehen, (militärische) Gewalt zur Konfliktlösung einzusetzen, mit dem übergeordneten Anliegen, den Krieg als Institution zu überwinden und Versöhnung zu ermöglichen. Zugleich umfasst er jene Bestrebungen, die eine Politik friedlicher, gewaltfreier zwischenstaatlicher Konfliktaustragung propagieren und den Endzustand einer friedlich organisierten, auf das Recht gegründeten Staaten- und Völkergemeinschaft zum Ziel haben.7Vgl. Holl, Karl: Art. Pazifismus. In: Brunner, Otto u. a. (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland 4 (1978), 767–788, 768; ähnlich auch Reuter, Hans-Richard: Gerechter Friede! – Gerechter Krieg? Die neue Friedensdenkschrift der EKD in der Diskussion. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 52 (2008), 163–168, 167f.

    Im öffentlichen Verständnis wird Pazifismus häufig mit einer umfassenden Ablehnung jeder Form von Gewalt gleichgesetzt, also mit einem kategorischen Pazifismus. Allerdings stellt der bedingungslose Gewaltverzicht keine hinreichende Bedingung dar. So betont Hans-Richard Reuter  oes-gnd-icon waiting... :

    Der (1901 geprägte) Begriff ›Pazifismus‹ ist nicht auf den individuellen, unbedingten Gewaltverzicht beschränkt. […] Die Ideen des legal pacifism führten nach dem Ersten Weltkrieg zum Völkerbund; das völkerrechtliche Kriegsverhütungsrecht und das humanitäre Kriegsrecht wurden ausgebaut.8Reuter, Hans-Richard: Frieden/Friedensethik. In: Ders. (Hg.): Recht und Frieden. Beiträge zur politischen Ethik, Leipzig 2013, 28–37.

    Auch der sogenannte Rechts- oder Verantwortungspazifismus ist der pazifistischen Tradition zuzurechnen; er hat in Art. 2, Abs. 4 der UN-Charta sein zentrales Dokument, das ein allgemeines Gewaltverbot festschreibt.

    Darüber hinaus kann zwischen kriegerischer Gewalt („violence of war“) und rechtsstaatlicher Gewalt („violence of magistrate“), etwa durch Polizeikräfte, unterschieden werden. Aus dieser Differenzierung ging das Konzept des Just Policing hervor9Vgl. Werkner, Ines-Jacqueline: Just Policing – ein Element des gerechten Friedens? Eine Einführung. In: Dies./Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Just Policing, Wiesbaden 2019, 1–15., das als „gerechtes polizeiliches Handeln“10Vgl. Schlabach, Gerald W.: „Just Policing“ – Die Frage nach der (De-)Legitimierung des Krieges muss nicht kirchentrennend bleiben. Lernerfahrungen aus dem mennonitisch-katholischen Dialog. In: Ökumenische Rundschau 1 (2011), 66–79. verstanden wird und die Deeskalation sowie Minimierung von Gewalt in den Mittelpunkt stellt. Grundlegend ist dabei die klare Abgrenzung von Polizei und Militär hinsichtlich ihrer Aufgaben und Mittel. Fernando Enns  oes-gnd-icon waiting... zufolge ziele Polizei nicht auf einen „Sieg über andere“ ab, sondern auf „gerechte win-win-Lösungen mit geringstmöglicher Zwangsausübung“.11Enns, Fernando: Gerechter Frieden zwischen Interventionsverbot und Schutzgebot. Das ethische Dilemma der Gewaltanwendung. In: Werkner, Ines-Jacqueline/Rademacher, Dirk (Hg.): Menschen geschützt – gerechten Frieden verloren? Kontroversen um die internationale Schutzverantwortung in der christlichen Friedensethik, Münster 2013, 95–109, 107.

    3.1 Kategorischer oder konditionaler Pazifismus

    Ausgangspunkt dieser Unterscheidung ist die Frage: „Wird der Krieg kategorisch abgelehnt, oder sind für einzelne Pazifisten gar Ausnahmen vorstellbar, und ist die Ablehnung des Kriegs also konditionaler Natur?“12Strub, Jean-Daniel/Bleisch, Barbara: Einleitung. In: Dies. (Hg.): Pazifismus. Ideengeschichte, Theorie und Praxis, Bern 2006, 9–42, 19. Für den kategorischen Pazifismus lassen sich verschiedene Begründungslinien anführen: Zum einen die These, dass kriegerische Gewalt niemals einer rechtsstaatlichen Logik folgen könne, zum anderen das Argument, dass ihre Legitimierung ein globales Gewaltmonopol voraussetzen würde, dessen Entstehung jedoch unerwünscht wäre. Andererseits kann auch vertreten werden, dass zwischenstaatliche Gewalt unter klar definierten Bedingungen legitim sein könnte. Im Sinne eines konditionalen Pazifismus kann Gewalt in der Gegenwart entweder aufgrund der modernen Vernichtungskapazitäten grundsätzlich abgelehnt oder aber unter spezifischen Voraussetzungen als zulässig betrachtet werden (Verantwortungspazifismus).13Vgl. Strub, Jean-Daniel/Bleisch, Barbara: Einleitung. In: Dies. (Hg.): Pazifismus. Ideengeschichte, Theorie und Praxis, Bern 2006, 9–42, 20. Martin Ceadel  oes-gnd-icon waiting... bezeichnet diese letztgenannte Position als »pazifistisch« und beschreibt sie als abolitionistische Haltung14Vgl. Grotefeld, Stefan (2007): Pazifismus oder Pazifizismus? Replik auf Wolfgang Lienemann. In: Strub, Jean-Daniel/Ders. (Hg.): Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg. Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, Stuttgart 2007, 101–115. wie folgt:

    War can not only be pervented but in time also abolished by reforms which will bring justice in deomestic politics too. […] Pacifism rules out all aggressive wars and even some defensive ones […], but accepts the need for military force to defend its political achievments against aggression.15Ceadel, Martin: Thinking about Peace and War, Oxford/New York 1989, 5.

    3.2 Prinzipieller oder organisatorischer Pazifismus

    Eine weitere relevante Unterscheidung betrifft den prinzipiellen bzw. radikalen Pazifismus einerseits und den institutionalistischen bzw. organisatorischen Pazifismus andererseits. Ersterer lehnt jede Anwendung von Gewalt ohne Ausnahme ab, während Letzterer auf einer übergeordneten Ebene operiert und die Abschaffung des Krieges als Institution sowie die weitestmögliche Reduzierung von Gewalt anstrebt.16Vgl. Haspel, Michael: Art. Pazifismus. In: Evangelisches Staatslexikon, 2006, 1754–1758, 1754. Hierfür kommt internationalen Organisationen, supranationalen Institutionen und dem Völkerrecht eine besondere Bedeutung zu. Gewalt wird dabei nicht zwangsläufig vollständig ausgeschlossen, jedoch an klar definierte Voraussetzungen geknüpft. Ergänzend ist der technologische bzw. Nuklearpazifismus zu erwähnen, der den Einsatz von Atomwaffen wegen ihres enormen Zerstörungspotenzials ablehnt. In diesem Zusammenhang ist auch der Rechtspazifismus zu verorten, der auf eine Befriedung der zwischenstaatlichen Beziehungen durch effektive Rechtsstrukturen abzielt und einen globalen Rechtsfrieden als Überwindung des Krieges anstrebt.17Vgl. Brücher, Gertrud: Pazifismus als Diskurs, Wiesbaden 2008.

    3.3 Pragmatischer Pazifismus

    Ausgehend von utilitaristischen Prämissen entwickelt Olaf L. Müller  oes-gnd-icon waiting... das Konzept eines pragmatischen Pazifismus, das gleichzeitig zwei verschiedene argumentative Zugänge zum Pazifismus sichtbar macht.18Vgl. Müller, Olaf L.: Pragmatischer Pazifismus. In: Werkner, Ines-Jacqueline/Ebeling, Klaus (Hg.): Handbuch Friedensethik, Wiesbaden 2017, 451–466. Sein zentrales Anliegen ist es zu zeigen, dass pazifistische Positionen nicht zwingend einer „Gesinnungsethik“ zuzuordnen sind: „Den Pazifismus kann man so verstehen, dass er zwei getrennte Behauptungen umfasst – eine evaluative Behauptung und eine faktische Behauptung. Die evaluative Behauptung des Pazifisten steckt demzufolge in dem Kriterium, mit dessen Hilfe moralisch richtige und moralisch falsche Kriege auseinandergehalten werden, z. B. im Utilitarismus. Und die Faktenbehauptung der Pazifisten besagt zusätzlich, dass eine geeignete friedfertige Alternative weniger Leid erzeugen würde als der betreffende Krieg (sagt der utilitaristische Einzelfallpazifist); oder weniger Leid als irgendein Krieg in unserem Jahrhundert (sagt der utilitaristische Jahrhundertpazifist); oder weniger Leid als irgendein Krieg seit dem Altertum; oder weniger Leid als irgendein beliebiger tatsächlicher Krieg“.19Müller, Olaf L.: Pazifismus mit offenen Augen. In: Strub, Jean-Daniel/Grotefeld, Stefan (Hg.): Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg. Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, Stuttgart 2007, 23–59, 28. Müller hebt hervor, dass diese beiden Aussagen nicht voneinander zu trennen sind.

    3.4 Gesinnungs- und Verantwortungsethik

    In der Debatte über Pazifismus wird häufig auf Max Webers  oes-gnd-icon waiting... Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik zurückgegriffen.20Vgl. Hofheinz, Marco/van Oorschot, Frederike: Christlich-theologischer Pazifismus im 20. Jahrhundert, Münster 2016, 414. Während die Verantwortungsethik als politisch-moralisches Prinzip die Konsequenzen und Folgen des Handelns zum Maßstab nimmt, knüpft die Gesinnungsethik an innere Überzeugungen und Glaubensinhalte an. Weber zufolge besteht die Aufgabe politisch Handelnder darin, zwischen beiden Ansätzen eine ausgewogene Balance herzustellen.21Vgl. Schubert, Klaus/Klein Martina: Das Politiklexikon. Begriffe. Fakten. Zusammenhänge, 7. Auflage, Bonn 2020, Bundeszentrale für politische Bildung. Seine Kategorisierung prägt viele Pazifismusdefinitionen, nicht zuletzt deshalb, weil Weber die Gesinnungsethik selbst als pazifistisch charakterisiert, da sie gewaltsamen Widerstand, Streik und Revolution ablehne und in eine „akosmistische Liebesethik“22Weber, Max (1917/1919): Wissenschaft als Beruf. Politik als Beruf. In: Mommsen, Wolfgang J./Schluchter, Wolfgang (Hg.): Max Weber Gesamtausgabe. Abteilung I: Schriften und Reden, Tübingen 1992, 235. münde. Diese Einschätzung greift auch der liberale evangelische Theologe Trutz Rendtorff  oes-gnd-icon waiting... in deutlich wertender Absicht auf:

    Ein unbedingter und radikaler Pazifismus negiert die staatliche und politische Friedensaufgabe insgesamt. Er ist, etwa im Sinne frühchristlicher Weltaskese und Enderwartung, der bewußte Verzicht auf jede Verantwortung in dieser Welt und für die Welt, die ohnehin vergeht. […] Die Glaubwürdigkeit eines unbedingten Pazifismus steht und fällt mit seiner Konsequenz. Nicht nur kein Kriegsdienst, sondern überhaupt kein Amt im Staat; nicht nur keine direkte Unterstützung staatlicher Herrschaft, sondern keine Steuern.23Rendtorff, Trutz: Müssen Christen Pazifisten sein?. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 27 (1983), 137–155, 139.

    Diese vollständige Absage an politisches Engagement trifft jedoch auf die wenigsten zeitgenössischen pazifistischen Ansätze zu. Dagegen wandte sich Wolfgang Huber  oes-gnd-icon waiting... ausdrücklich: „Keine Rede kann davon sein, daß es sich hier um einen Pazifismus der prinzipiellen Weltabkehr handelt. Es geht vielmehr darum, wie in konkreter politischer Verantwortung der Teufelskreis von Gewalt und Gegengewalt durchbrochen werden kann.“24Huber, Wolfgang: Pazifismus und christliche Friedensethik. Zusammenhänge und Unterscheidungen. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 28 (1984), 127–142, 135. Wolfgang Huber und Hans-Richard Reuter  oes-gnd-icon waiting... schlagen darüber hinaus ein erweitertes Begriffsverständnis vor, das über einen rein kategorischen Pazifismus hinausreicht:

    Der Pazifismus bemüht sich um eine politische und rechtliche Form der zwischenstaatlichen Beziehungen, die nicht auf kollektive Gewaltsamkeit zurückgreift. Das Motiv der neuzeitlichen Friedenbewegungen, soweit sie die Impulse des organisatorischen Pazifismus aufnehmen, liegt also im Bewußtsein der Verantwortung dafür, daß die immer bedrohlicher anwachsenden Gewaltpotenziale nicht eingesetzt werden; es liegt nicht in dem individuellen Interesse, sich die eigenen Hände von Gewalt rein zu halten.25Huber, Wolfgang/Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, Stuttgart 1990, 113.

    4. Traditionsstränge im deutschsprachigen Pazifismus

    Im frühen 20. Jahrhundert lassen sich zwei pazifistische Strömungen unterscheiden: ein organisatorischer Pazifismus mit dem Leitbild „Friede durch Recht“ und ein radikaler Pazifismus „Friede durch die Tat“, der Generalstreik und Arbeitsverweigerung als Mittel gegen Krieg einschloss und häufig mit antikapitalistischen und anarchistischen Ideen verbunden war.26Vgl. Lütgemeier-Davin, Reinhold: Pazifismus zwischen Kooperation und Konfrontation. Das deutsche Friedenskartell in der Weimarer Republik, Köln 1982, 16.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg engagierten sich die Historischen Friedenskirchen im Wiederaufbau Europas und unterstützten Hilfsprogramme wie CARE und die Quäkerspeisung. In der frühen Bundesrepublik dominierten zwei große sicherheitspolitische Debatten: die Einführung der Wehrpflicht (1956) und die mögliche atomare Bewaffnung der Bundeswehr. Während Vertreter der dialektischen Theologie Karl Barths  oes-gnd-icon waiting... klar gegen die Remilitarisierung eintraten, betonten lutherische Stimmen unter Berufung auf die Zwei-Reiche-Lehre die Trennung theologischer und politischer Fragen.27Vgl. Silomon, Anke: Verantwortung für den Frieden. In: Lepp, Claudia/Nowak, Kurt (Hg.): Evangelische Kirche im geteilten Deutschland (1945–1989/90), Göttingen 2001, 135–160, 137. Der Koreakrieg 1950 verschob die öffentliche Meinung zugunsten einer Wiederbewaffnung. Als Reaktion auf die Atombewaffnungspläne der Bundesregierung – maßgeblich angestoßen durch die Erklärung der Göttinger Achtzehn (u. a. Max Born  oes-gnd-icon waiting... , Otto Hahn  oes-gnd-icon waiting... und Carl Friedrich von Weizsäcker  oes-gnd-icon waiting... ) – formierte sich eine breite Protestbewegung, aus der 1960 die Ostermarschbewegung hervorging. Die 1959 entstandenen Heidelberger Thesen versuchten mit der Denkfigur der Komplementarität einen Minimalkonsens zu finden, indem sie eine nuklearpazifistische und eine Abschreckungsposition als sich wechselseitig ergänzend beschrieben.28Vgl. Howe, Günter (Hg.): Atomzeitalter – Krieg und Frieden, Witten/Berlin 1959, 226–236, 236.

    In den 1980er-Jahren erlebte die bundesdeutsche Friedensbewegung ihren Höhepunkt. Der NATO-Doppelbeschluss von 1979 löste eine Massenmobilisierung aus: Im Herbst 1983 demonstrierten über eine Million Menschen gegen die Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen.29Vgl. u. a. Becker-Schaum, Christoph/Gassert, Philipp/Klimke, Martin/Mausbach, Wilfried/Zepp, Marianne: Einleitung. Die Nuklearkrise der 1980er Jahre NATO-Doppelbeschluss und Friedensbewegung. In: Dies. (Hg.): „Entrüstet euch!“ Nuklearkrise, NATO-Doppelbeschluss und Friedensbewegung, Paderborn 2012, 7–37, 7. Christliche Organisationen wie die „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ und die „Aktionsgemeinschaft Dienste für den Frieden“ (AGDF) spielten dabei eine zentrale Rolle. Die EKD-Denkschrift von 1981 lehnte den Einsatz von Atomwaffen ab, rechtfertigte ihren Besitz jedoch weiterhin als Übergangslösung.30Vgl. Kirchenkanzlei der EKD (Hg.): Frieden wahren, fördern und erneuern. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 1981, 48.

    In der DDR war die Friedensbewegung eng mit kirchlichen Strukturen verbunden. Nach der Einführung der Wehrpflicht 1962 ermöglichte die DDR 1964 den waffenlosen Militärdienst als „Bausoldat“. Die Friedensdekade 1981 und der Slogan „Schwerter zu Pflugscharen“ wurden zu Symbolen des pazifistischen Widerstands. Die Friedensgruppen entwickelten sich zu organisatorischen Kernen der späteren Bürgerrechtsbewegung.31Vgl. Leistner, Alexander: Christliche Friedensarbeit in der DDR und nach 1989. In: Christliche Friedensarbeit hat Geschichte – Tagung zu 50 Jahre „Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“ (AGDF), Bonn 2019, 50–67, 59.

    Auf ökumenischer Ebene rief der Ökumenische Rat der Kirchen 1983 in Vancouver zu einem konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung auf. Ein zentrales Anliegen war der Perspektivwechsel von der Lehre des „gerechten Krieges“ hin zu einem Konzept des „gerechten Friedens“. 1998 erklärte der ÖRK auf Initiative der deutschen Mennonit*innen das 21. Jahrhundert zur „Dekade zur Überwindung von Gewalt“.

    5. Das Leitbild des gerechten Friedens und der Pazifismus

    Das Konzept des gerechten Friedens kann innerhalb des deutschsprachigen Raumes als friedensethisches Leitbild gelten. Es arbeitet mit dem deutlichen Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung, hält aber an den grundsätzlichen Einsatzmöglichkeiten militärischer Gewalt als „ultima ratio“ fest. So konstatiert die EKD-Friedensdenkschrift von 2025: „Christlicher Pazifismus ist als allgemeine politische Theorie ethisch nicht zu begründen. Er ist aber als Ausdruck individueller Gewissensentscheidung zu würdigen. Christlicher Pazifismus ist Ausdruck gelebter Frömmigkeit. Und er ist politischer Impulsgeber, der das Leitbild des Friedens als Orientierung für staatliches Handeln wachhält.“32Evangelische Kirche in Deutschland: Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen, Leipzig 2025, 20. Dabei gilt sicher mit der Denkschrift an anderer Stelle auch noch einmal einzuschärfen, dass pazifistische Überzeugungen ebenso auch kollektive Überzeugungen darstellen können und in Initiativen zur zivilen Konfliktbearbeitung ein vielfältiges Echo gefunden haben.

    Immer wieder sind pazifistische Überzeugungen angefragt worden – als weltfremd, naiv und potentiell zynisch, insbesondere dann, wenn sie von Menschen artikuliert werden, die nicht unmittelbar von kriegerischen Auseinandersetzungen bedroht sind. Diese Kritik ist nach dem Ukrainekrieg noch lauter geworden. Dabei gilt zu bedenken, welch großen Schatz pazifistisches Nachdenken in der christlichen Tradition darstellt, markiert es doch gleichsam immer die Gegenseite zu einem stärker realistisch-verantwortungsethischen Nachdenken.

    Give peace a chance – aber wie? Barbara Bleisch und Wolfram Eilenberger diskutieren am Philosophischen Stammtisch mit dem Philosophen Wilfried Hinsch und der Publizistin Elke Schmitter.

    Recommended Literature

    Enns, Fernando: Ökumene und Frieden. Theologische Anstöße aus der Friedenskirche, Neukirchen-Vluyn 2012.

    Chenoweth, Erica/Stephan, Maria J.: Warum ziviler Widerstand funktioniert. Die strategische Logik gewaltloser Konfliktbearbeitung, Baden-Baden 2024.

    Müller, Olaf L.: Pazifismus. Eine Verteidigung, Leipzig 2022.

    Citations

    • 1
      Vgl. Enns, Fernando: Gerechter Frieden zwischen Interventionsverbot und Schutzgebot. Das ethische Dilemma der Gewaltanwendung. In: Werkner, Ines-Jacqueline/Rademacher, Dirk (Hg.): Menschen geschützt – gerechten Frieden verloren? Kontroversen um die internationale Schutzverantwortung in der christlichen Friedensethik, Münster 2013, 95–109, 265.
    • 2
      Vgl. Miething, Dominique: 27.03.2026, „Entehren wir den Krieg“. Zur Ideengeschichte des Pazifismus, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/pazifismus-2026/576554/entehren-wir-den-krieg/, abgerufen am 19.06.2026
    • 3
      Vgl. Jäger, Sarah: Skizzen zum Evangelischen Pazifismusdiskurs nach 1945. In: Ethik und Gesellschaft 1 (2023).
    • 4
      Vgl. Lienemann, Wolfgang: Verantwortungspazifismus (legal pacifism). Zum politischen Gestaltungspotential pazifistischer Bewegungen im Blick auf das Völkerrecht. In: Strub, Jean-Daniel/Grotefeld, Stefan (Hg.): Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg. Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, Stuttgart 2007, 75–99, 77ff.
    • 5
      Vgl. Brücher, Gertrud: Pazifismus als Diskurs, Wiesbaden 2008.
    • 6
      Becker, Johannes M.: Art. Pazifismus. In: RGG, 4. Auflage, 2008, 1075–1076.
    • 7
      Vgl. Holl, Karl: Art. Pazifismus. In: Brunner, Otto u. a. (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland 4 (1978), 767–788, 768; ähnlich auch Reuter, Hans-Richard: Gerechter Friede! – Gerechter Krieg? Die neue Friedensdenkschrift der EKD in der Diskussion. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 52 (2008), 163–168, 167f.
    • 8
      Reuter, Hans-Richard: Frieden/Friedensethik. In: Ders. (Hg.): Recht und Frieden. Beiträge zur politischen Ethik, Leipzig 2013, 28–37.
    • 9
      Vgl. Werkner, Ines-Jacqueline: Just Policing – ein Element des gerechten Friedens? Eine Einführung. In: Dies./Heintze, Hans-Joachim (Hg.): Just Policing, Wiesbaden 2019, 1–15.
    • 10
      Vgl. Schlabach, Gerald W.: „Just Policing“ – Die Frage nach der (De-)Legitimierung des Krieges muss nicht kirchentrennend bleiben. Lernerfahrungen aus dem mennonitisch-katholischen Dialog. In: Ökumenische Rundschau 1 (2011), 66–79.
    • 11
      Enns, Fernando: Gerechter Frieden zwischen Interventionsverbot und Schutzgebot. Das ethische Dilemma der Gewaltanwendung. In: Werkner, Ines-Jacqueline/Rademacher, Dirk (Hg.): Menschen geschützt – gerechten Frieden verloren? Kontroversen um die internationale Schutzverantwortung in der christlichen Friedensethik, Münster 2013, 95–109, 107.
    • 12
      Strub, Jean-Daniel/Bleisch, Barbara: Einleitung. In: Dies. (Hg.): Pazifismus. Ideengeschichte, Theorie und Praxis, Bern 2006, 9–42, 19.
    • 13
      Vgl. Strub, Jean-Daniel/Bleisch, Barbara: Einleitung. In: Dies. (Hg.): Pazifismus. Ideengeschichte, Theorie und Praxis, Bern 2006, 9–42, 20.
    • 14
      Vgl. Grotefeld, Stefan (2007): Pazifismus oder Pazifizismus? Replik auf Wolfgang Lienemann. In: Strub, Jean-Daniel/Ders. (Hg.): Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg. Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, Stuttgart 2007, 101–115.
    • 15
      Ceadel, Martin: Thinking about Peace and War, Oxford/New York 1989, 5.
    • 16
      Vgl. Haspel, Michael: Art. Pazifismus. In: Evangelisches Staatslexikon, 2006, 1754–1758, 1754.
    • 17
      Vgl. Brücher, Gertrud: Pazifismus als Diskurs, Wiesbaden 2008.
    • 18
      Vgl. Müller, Olaf L.: Pragmatischer Pazifismus. In: Werkner, Ines-Jacqueline/Ebeling, Klaus (Hg.): Handbuch Friedensethik, Wiesbaden 2017, 451–466.
    • 19
      Müller, Olaf L.: Pazifismus mit offenen Augen. In: Strub, Jean-Daniel/Grotefeld, Stefan (Hg.): Der gerechte Friede zwischen Pazifismus und gerechtem Krieg. Paradigmen der Friedensethik im Diskurs, Stuttgart 2007, 23–59, 28.
    • 20
      Vgl. Hofheinz, Marco/van Oorschot, Frederike: Christlich-theologischer Pazifismus im 20. Jahrhundert, Münster 2016, 414.
    • 21
      Vgl. Schubert, Klaus/Klein Martina: Das Politiklexikon. Begriffe. Fakten. Zusammenhänge, 7. Auflage, Bonn 2020, Bundeszentrale für politische Bildung.
    • 22
      Weber, Max (1917/1919): Wissenschaft als Beruf. Politik als Beruf. In: Mommsen, Wolfgang J./Schluchter, Wolfgang (Hg.): Max Weber Gesamtausgabe. Abteilung I: Schriften und Reden, Tübingen 1992, 235.
    • 23
      Rendtorff, Trutz: Müssen Christen Pazifisten sein?. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 27 (1983), 137–155, 139.
    • 24
      Huber, Wolfgang: Pazifismus und christliche Friedensethik. Zusammenhänge und Unterscheidungen. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 28 (1984), 127–142, 135.
    • 25
      Huber, Wolfgang/Reuter, Hans-Richard: Friedensethik, Stuttgart 1990, 113.
    • 26
      Vgl. Lütgemeier-Davin, Reinhold: Pazifismus zwischen Kooperation und Konfrontation. Das deutsche Friedenskartell in der Weimarer Republik, Köln 1982, 16.
    • 27
      Vgl. Silomon, Anke: Verantwortung für den Frieden. In: Lepp, Claudia/Nowak, Kurt (Hg.): Evangelische Kirche im geteilten Deutschland (1945–1989/90), Göttingen 2001, 135–160, 137.
    • 28
      Vgl. Howe, Günter (Hg.): Atomzeitalter – Krieg und Frieden, Witten/Berlin 1959, 226–236, 236.
    • 29
      Vgl. u. a. Becker-Schaum, Christoph/Gassert, Philipp/Klimke, Martin/Mausbach, Wilfried/Zepp, Marianne: Einleitung. Die Nuklearkrise der 1980er Jahre NATO-Doppelbeschluss und Friedensbewegung. In: Dies. (Hg.): „Entrüstet euch!“ Nuklearkrise, NATO-Doppelbeschluss und Friedensbewegung, Paderborn 2012, 7–37, 7.
    • 30
      Vgl. Kirchenkanzlei der EKD (Hg.): Frieden wahren, fördern und erneuern. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh 1981, 48.
    • 31
      Vgl. Leistner, Alexander: Christliche Friedensarbeit in der DDR und nach 1989. In: Christliche Friedensarbeit hat Geschichte – Tagung zu 50 Jahre „Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden“ (AGDF), Bonn 2019, 50–67, 59.
    • 32
      Evangelische Kirche in Deutschland: Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen, Leipzig 2025, 20.
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