Behinderung (ethisch)

Eine Behinderung ist kein Merkmal eines Menschen, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen Umweltbedingungen und Beeinträchtigungen eines Menschen. In diesem Sinne wird ein Mensch behindert, soll aber nicht als der oder die „Behinderte“ etikettiert werden, weil damit impliziert würde, dass dieser Mensch ein Defizit habe. Dieser Wechsel im heutigen Begriffsverständnis zeigt an, dass eine Behinderung kulturgeschichtlich unterschiedlich gedeutet wurde und gegenwärtig vor allem die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen leitende Orientierung ist. Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen befördert werden.

Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff

    Eine Behinderung wird heute als soziale Konstruktion verstanden, bei der die Art und Weise, wie gesellschaftliche Bedingungen gestaltet sind, und psychische, körperliche oder seelische Beeinträchtigungen eines Menschen nur mangelhaft ineinandergreifen und daher zur Behinderung des betroffenen Menschen führen. Menschen mit Behinderung bedürfen oftmals besonderer Befähigungsprozesse und z. T. lebenslanger spezifischer Assistenz bei der sozialintegrativen Lebensbewältigung. Für den individuellen Prozessverlauf einer Behinderung spielen umweltbedingte Faktoren (Familie, soziales Umfeld, gesellschaftliche Gegebenheiten) eine ebenso große Rolle wie persönliche Faktoren (psycho-emotionale Charakteristika, biologischer Hintergrund). Ein Behinderungsverständnis, das etwa eine körperliche Schädigung als Hauptursache einer Behinderung identifiziert (medizinisches Modell), übergeht die soziale Konstruktion von Normalitätsvorstellungen und verbleibt in dichotomen Vorstellungen von normal und anomal, die zur Abwertung von der Norm abweichender Lebensformen beigetragen haben.

    2. Kulturgeschichte

    Der Umgang mit Menschen mit Behinderung variierte zwischen Kulturen und durch die Zeiten, von relativer Konstanz erweist sich allein die negative Bewertung von Behinderung. Offenbar wurden Menschen mit Behinderung als Bedrohung der natürlichen Ordnung oder als Herausforderung der moralischen Ordnung der Welt empfunden. Daraus ergaben sich geschichtlich unterschiedliche emotionale Reaktionen wie Angst, Ekel, aber auch Neugier, Faszination oder Mitleid sowie unterschiedliche gesellschaftliche Strategien im Umgang mit Menschen mit Behinderung.

    In der Antike war die Aussetzung oder Tötung von schwächlichen Kindern, „Krüppeln“ und „Missgeburten“ legitim, währen im Mittelalter Neugeborene mit körperlichen Fehlbildungen als „Wundergeburten“ angesehen wurden, die auf die Macht und den Zorn Gottes verwiesen. In der Neuzeit entwickelten sich Bestrebungen, den menschlichen Körper zu disziplinieren, zu klassifizieren usw. Der Begriff Behinderung ist erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts als Sammelbegriff für eine Vielfalt von Beeinträchtigungen und Schädigungen von Körperfunktionen und Körperstrukturen (vormals „Gebrechliche“, „Krüppel“, „Invalide“, „Narren“, „Blödsinnige“, „Idioten“, „Schwachsinnige“, „Irre“) eingeführt worden. Nach dem ersten Weltkrieg wurde die rechtliche Definition von Behinderung richtungsweisend, mittels derer die Produktivkraft körperlich beeinträchtigter Menschen gegenüber Menschen mit mentalen Beeinträchtigungen hervorgehoben wurde. Unter den Nationalsozialist*innen wurde der Begriff Behinderung dann vollständig etabliert, um wirtschaftliche Verwertungsinteressen durchzusetzen und (nicht-leistungsfähige) behinderte Menschen auszugrenzen. Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen wurden nach dem 2. Weltkrieg behinderten Menschen auf Grundlage der Menschenwürde zwar vielfältige Unterstützungsleistungen eingeräumt, jedoch ohne die mit der Leitdifferenz Behinderung verbundene Praxis der Aussonderung aufzugeben. Deren behindernde Wirkung sollte durch unterschiedliche Ansätze (Normalisierung, Dezentralisierung, Integration) aufgehoben werden, was sich letztlich als nicht erfolgreich erwies. Dagegen beton(t)en besonders pädagogische und soziologische Ansätze das Gemeinsame aller Menschen, welches das Spezifische einer Behinderung in den Hintergrund treten lässt. Maßgeblich zu diesem Verständniswandel haben Selbstvertretungsbewegungen von Menschen mit Behinderung beigetragen, welche auch die Entstehung einer eigenen Disziplin, der Disability Studies befördert haben. Deren Ansatz ist es, Behinderung auf die bestehenden sozialen, politischen und kulturellen Gegebenheiten und Handlungsformen einer Gesellschaft zurückzuführen und diese umzugestalten.

    3. Theologische Aspekte

    Das biblisch-theologische Verständnis vom Menschen legt nahe, Menschsein nicht an einer bestimmten körperlichen oder geistigen Fähigkeit festzumachen. Theologisch wird die Würde des Menschen mit dem Zuspruch seiner Gottebenbildlichkeit (vgl. Gen 1,26–27[26] Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über die ganze Erde und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. [27] Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau.Zur Bibelstelle) begründet. Weil sie aufgrund ihrer transzendenten Verankerung in der Gott-Mensch-Relation unverfügbar ist, kann sie auch nicht relativiert werden, etwa durch konsensuelle Übereinkommen. Folglich darf es keine Abwertung bestimmter Formen menschlichen Lebens geben, denn das bloße geschöpfliche Sein des Menschen erfordert seine unbedingte Achtung. Bedauerlicherweise hat diese theologische Grundeinsicht in der jüngeren Geschichte nicht immer die kirchliche Praxis bestimmt.

    4. Aktuelle Diskussion

    2001 hat die WHO in einer damals neuen Definition von Behinderung1Vgl. International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF-2, jüngste Version von 2018. die Defizitorientierung abgeschwächt und Behinderung als das Ergebnis der negativen Wechselwirkung einer Person, ihres Gesundheitsproblems und der Umweltfaktoren aufgefasst. Selbstbestimmung und Partizipation sind entscheidende Zieldimensionen der Definition von Behinderung geworden, die über den Inklusionsansatz realisiert werden sollen. Dementsprechend ist heute Inklusion die leitende gesellschaftspolitische Orientierung, die allen Menschen – egal ob mit oder ohne Beeinträchtigung und unabhängig von weiteren Aspekten wie Ethnie, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung – die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnen soll und in der UN-Behindertenrechtskonvention, in Deutschland 2009 ratifiziert, als Menschenrecht kodifiziert wurde. Sozialpolitisch soll Inklusion durch das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) befördert werden. Im BTHG wurden Instrumente wie das Persönliche Budget, Assistenzformen oder die Personenzentrierung neu ausgerichtet, um als individualisierte Unterstützungsformen die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung besser zu realisieren. Kritisiert wird am Teilhabebegriff dessen unpräzise Bestimmung und Abblendung der Teilgabedimension sowie eine möglicherweise damit einhergehende Abschwächung der materiellen Absicherung betroffener Menschen. Selbstbestimmung fokussiert auf die Möglichkeiten eines Individuums, bedarf aber sozialräumlicher Verwirklichungschancen, also konkreter Möglichkeiten, sich in sozialen Aktivitäten selbstbestimmt einbringen, Kontakte schließen und so zwischenmenschliche Begegnung und Anerkennung erfahren zu können – wofür im BTHG nicht genügend Refinanzierungsbestimmungen vorgesehen sind. Aktuell wird unter der Vorgabe der Wirkungsorientierung diskutiert, die Gewährung von sozialrechtlichen Leistungen stärker an ihrer messbaren Wirkung auszurichten, was den Fokus von Unterstützungsleistungen in Spannung setzen würde zu dem komplexen Interaktionsgeschehen zwischen dem betroffenen Menschen und der jeweiligen Fachperson, welches jeder professionellen Intervention zugrunde liegt und Wirkungen zum Teil nicht eindeutig zuschreiben lässt. Unter Sparzwängen der öffentlichen Haushalte könnte darüber eine Kürzung von Leistungen ohne messbare Wirkung für Menschen mit Behinderung begründet werden, auch wenn die Gründe für die Nichtmessbarkeit gar nicht in der vorgehaltenen Leistung selbst liegen.

    Weiterführende Literatur

    Eurich, Johannes: Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung, Frankfurt a.M./New York 2008.

    Eurich, Johannes/Lob-Hüdepohl, Andreas (Hg.): Gute Assistenz für Menschen in Behinderungen. Wirkungskontrolle und die Frage nach dem gelingenden Leben, Stuttgart 2021.

    Graumann, Sigrid: Assistierte Freiheit, Frankfurt a.M./New York 2011.

    Heimlich, Ulrich: Inklusion leben! Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft, Stuttgart 2025.

    Liedke, Ulf: Beziehungsreiches Leben, Göttingen 2009.

    Lob-Hüdepohl, Andreas: Biopolitik und die soziale Inszenierung von Behinderung. In: Hilpert, Konrad/Mieth, Dietmar (Hg.): Kriterien biomedizinischer Ethik, Freiburg/Basel/ Wien 2006, 234–254.

    Einzelnachweise

    • 1
      Vgl. International Classification of Functioning, Disability and Health, ICF-2, jüngste Version von 2018.
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