Naturschutz und Landschaftspflege

Naturschutz und Landschaftspflege sind angesichts des fortschreitenden Klimawandels, des Verlustes biologischer Vielfalt und des weltweit nach wie vor steigenden Verbrauchs natürlicher Ressourcen auch innerhalb der theologischen Ethik ein wichtiges Querschnittsthema. Aus dem Verständnis als Mitgeschöpf ergibt sich für den Menschen ein ethischer Auftrag, natürliche Lebensgrundlagen zu schützen und gesellschaftliche sowie politische Strukturen so zu gestalten, dass sie den Anforderungen ökologischer Nachhaltigkeit und intergenerationeller Gerechtigkeit entsprechen. Dabei bilden dogmatische und ethische Themenbereiche wie die Schöpfungslehre, die theologische Anthropologie, das machtkritische Potenzial der Eschatologie oder Modelle der Verantwortungsethik zentrale Grundlagen.

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    1. Begriff

    Naturschutz und Landschaftspflege sind wissenschaftliche Fachgebiete, die auf der Anerkennung komplexer ökologischer Zusammenhänge basieren. Naturschutz meint die Erhaltung schutzwürdiger Landschaften, ihrer Bestandteile und Biotope. Der Begriff wird in wissenschaftlichen, rechtlichen und planerischen1Vgl. Davy, Benjamin: Land Policy. Planning and the Spatial Consequences of Property, Farnham 2012. Kontexten verwendet und ist in der öffentlichen Debatte (vgl. der Begriff Naturschutzorganisation) etabliert. Wichtigstes Instrument von Naturschutz und Landschaftspflege ist die Landschaftsplanung.2Vgl. Haaren, Christina von/Galler, Carolin/Albert, Christian (Hg.): Landschaftsplanung, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2022.

    2. Entwicklung

    Menschen gestalten ihre Umwelt verstärkt, seit sie sesshaft wurden. Eine bewusste Gestaltung der unmittelbaren Landschaft zu ihrer Nutzung besteht in Mitteleuropa spätestens seit dem frühen Mittelalter. Spätestens die Neuzeit und die zunehmende Industrialisierung hatten neben dem Wandel von Natur- in Kulturlandschaft weitreichende Eingriffe in die verbliebene Natur zur Folge. Neben Waldrodung oder der Trockenlegung von Mooren zur Anlage von Siedlungen und landwirtschaftlichen Nutzflächen umfasst dies etwa zunehmende Flussbegradigungen, eine Ausbreitung von Industrie und Bergbau und nicht zuletzt die ökonomische Ausbeutung in den Kolonien.3Vgl. Hüppauf, Bernd: Auf dem Weg zum Tier. Tiere und Tierbilder von der frühen Neuzeit zur ökologischen Krise, Bielefeld 2026. Diese Umbrüche werden teilweise als Beginn der erdgeschichtlichen Epoche des Anthropozän bewertet.

    Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Landschaftspflege und Naturschutz angesichts der Auswirkungen des Industriezeitalters als Aufgabe wahrgenommen. Ihren Ursprung haben sie in bürgerschaftlichem Engagement. Prägend war etwa Alexander von Humboldt  oes-gnd-icon waiting... , auf den der Begriff Naturdenkmal zurückzuführen ist.

    Als erstes Naturschutzgebiet in Deutschland wurde 1836 der Drachenfels im Siebengebirge bei Bonn eingerichtet, der als Steinbruch genutzt und auf bürgerschaftliche Initiative hin durch den Staat erworben wurde. Der Naturschutzgedanke wurde vor allem durch romantisch-symbolische Beweggründe teilweise überlagert. Entscheidend wurde der Begriff Landschaftspflege 1918 durch den evangelischen Pfarrer Eugen Gradmann  oes-gnd-icon waiting... geprägt, der Naturschutzbund Deutschland (NABU) geht auf Naturschutzvereine des 19. Jahrhunderts zurück.4Vgl. Schmoll, Friedemann: Schönheit, Vielfalt, Eigenart. Die Formierung des Naturschutzes um 1900, seine Leitbilder und ihre Geschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 13–84.

    Mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 erkannte der Staat Landschaftspflege und Naturschutz als seine Aufgabe an. Beispiel für regionale Verantwortungsübernahme ist der 1920 gegründete Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk als regionaler Planungsverband.5Vgl. Frohn, Hans-Werner: Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 85–314, 122.

    Das Konzept der Resilienz wurde seit den 1970er Jahren als Reaktion auf die weltweite ökologische Krise entwickelt. Es sieht im Naturschutz die Aufgabe, die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen zu erhöhen oder das Ausmaß an Störungen so zu begrenzen, dass diese nicht zu irreparablen Schäden führen. Im 21. Jahrhundert rücken vermehrt Maßnahmen in den Blick, Biotope und Kulturlandschaften widerstandsfähig gegen die Folgen des fortschreitenden Klimawandels zu gestalten.

    3. Gesetzliche Regelungen

    Mit dem Reichsnaturschutzgesetz wurden 1935 erstmals rechtliche Regelungen geschaffen. Im Mittelpunkt standen Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler zum Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile wegen deren Seltenheit, Eigenart oder ästhetischem Wert. Praktisch wurde das normative Programm jedoch weitgehend ignoriert.6Vgl. Frohn, Hans-Werner: Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 85–314, 157–194. Heute sind maßgebliche gesetzliche Regelungen in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz von 1976 und Regelungen der Länder. Zentrale wissenschaftliche Behörde ist das Bundesamt für Naturschutz.7Vgl. Frohn, Hans-Werner: Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 85–314, 270–280.

    International wichtige Abkommen sind das Washingtoner Artenschutzabkommen 1973 der Vereinten Nationen (zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bzw. zur Regulierung des Handels) und die Konvention von Rio 1992 (zum Schutz der Biodiversität und ihrer nachhaltigen Nutzung).8Vgl. Wustmans, Clemens: Tierethik als Ethik des Artenschutzes. Chancen und Grenzen, Stuttgart 2015, 98–101. Im europäischen Recht ist Natura 2000 bedeutsam, das als Netzwerk von Schutzgebieten in der EU allerdings immer wieder mit Nutzungskonflikten verbunden und national unterschiedlich erfolgreich ist.

    Nichtmenschlichen Lebewesen gesetzliche Rechte zuzusprechen, wird insbesondere von Vertreter*innen der Tierrechtsbewegung gefordert. Nicht nur für Tiere, sondern allgemein gesetzliche Rechte für Bäume und für alle Elemente der Natur fordert etwa der US-amerikanische Jurist Christopher Stone  oes-gnd-icon waiting... . Seit Beginn des 21. Jahrhunderts wurden solche Konzepte in wenigen Fällen etwa in Neuseeland rechtlich umgesetzt, obwohl nach wie vor grundlegende Fragen offen sind und die Idee gesetzlich verankerter Rechte der Natur kontrovers bleibt.9Vgl. Jähnichen, Traugott: Legal Rights for Non-Human Beings? Theological Impulses for Ecological Justice as a Key Concept of an Ecocentric Ethics. In: Scriptura 122 (2023/1), 1–9, 1, http://dx.doi.org/10.7833/122-1-2140, abgerufen am 24.08.2026. Auch die begriffliche Nähe zum Naturrecht kann in evangelisch-theologischen Kontexten als hinderlich bewertet werden.

    4. Ziele

    Landschaftspflege verfolgt das Ziel, Landschaft und Natur in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten, zu pflegen, planmäßig zu entwickeln und, wenn nötig, wiederherzustellen. Naturschutz meint sowohl den Schutz von Biotopen wie den Artenschutz. Beide sind eng miteinander verschränkt, teilweise jedoch auch mit Interessenkonflikten verbunden. Ihre Schutzgüter sind also sowohl biotisch (Tier- und Pflanzenarten oder deren lokale Populationen) als auch abiotisch (Biotope, Böden und Gewässer; Natur- und Kulturlandschaften; auch das Klima generell, Meere, Luft).10Vgl. Haaren, Christina von/Galler, Carolin/Albert, Christian (Hg.): Landschaftsplanung, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2022.

    Die Notwendigkeit von Naturschutz und Landschaftspflege kann sehr unterschiedlich begründet werden: ethisch, wissenschaftstheoretisch (Natur und Landschaft als Gegenstände menschlichen Erkenntnisstrebens), pragmatisch (fundamentale Angewiesenheit des Menschen auf intakte Natur und Biodiversität, auch um diese als Ressource zu nutzen) oder historisch-kulturell (vom Menschen gestaltete Landschaften als Teil des kulturellen Erbes). Als Pflegeverfahren kommen maschinelles oder manuelles Eingreifen des Menschen ebenso in Frage wie biologische, also etwa der Einsatz von Weidetieren, um eine Heidelandschaft zu erhalten.

    5. Sozialethische Dimensionen

    Die Begründung, Natur und Landschaft in ihrer biologischen Vielfalt zu schützen, kann in ihrem Eigenwert gesehen werden, aber auch in ihrer Funktion als Grundlage für Leben, Gesundheit und Nutzen des Menschen. Mit der Frage nach ihrer Begründung sind sie dabei untrennbar mit sozialethischen Abwägungen verbunden.

    Theologische Sozialethik versteht Natur als Teil der Schöpfung nicht lediglich als Ressource oder als Gegenstand ästhetischer Wertschätzung, sondern als Teil der von Gott geschaffenen Wirklichkeit, die dem Menschen anvertraut ist, ohne ihm uneingeschränkt zu gehören. Natur- und Landschaftspflege werden so zu einer Frage gerechter, verantwortlicher und solidarischer Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse. Sie verbinden ökologische, soziale, ökonomische und kulturelle Aspekte und richten sich auf die Bedingungen eines guten Lebens für gegenwärtige und zukünftige Generationen sowie für die gesamte Schöpfung.11Vgl. Vogt, Markus: Christliche Umweltethik. Grundlagen und zentrale Herausforderungen, 2., durchgesehene Auflage, Freiburg i. Br. 2022, 187–218; vgl. insgesamt zu Naturschutz und Schöpfungstheologie: Enxing, Julia: Und Gott sah, dass es schlecht war. Warum uns der christliche Glaube verpflichtet, die Schöpfung zu bewahren, München 2022.

    Ausgangspunkt theologischer Umweltethik ist oft der Gedanke der Mitgeschöpflichkeit: Der Mensch ist selbst Teil der Schöpfung und bleibt auf ihre ökologischen Zusammenhänge angewiesen. Mitgeschöpflichkeit bedeutet daher, dass Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einen Eigenwert besitzen, der nicht ausschließlich aus ihrem Nutzen für den Menschen abgeleitet werden kann. Natur- und Landschaftspflege müssen entsprechend die Eigenwürde und Eigenbedeutung der nichtmenschlichen Mitwelt respektieren.

    Der Begriff der Mitgeschöpflichkeit kann trotz aller Uneindeutigkeit als besonders geeignet für die Kommunikation über religiöse Kontexte hinaus betrachtet werden.12Vgl. Langen, Jakob/Wustmans, Clemens: Mitgeschöpflichkeit. Solidaritätskonzepte in Tierethik, Anthropologie und Politik. In: Ethik und Gesellschaft 1 (2025). Praktiken und Institutionen der Solidarität – sozialethische und politisch-theologische Perspektiven, https://dx.doi.org/ 10.18156/ eug-1-2025-art-, abgerufen am 28.07.2026. Aus diesem Bewusstsein ergibt sich für den Menschen, seine Sonderrolle im Zusammenhang von Schöpfung und dominium terrae nicht als willkürliche, unbegrenzte Macht zu verstehen,13Diese Auslegung des Herrschaftsauftrags in Gen 1,28Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan und herrschet über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über alles Getier, das auf Erden kriecht.Zur Bibelstelle als Ursache einer rücksichtslosen Ausbeutung der Natur macht prominent etwa Lynn White Jr. dem Christentum zum Vorwurf. Vgl. White, Lynn: The Historical Roots of our Ecological Crisis. In: Science 155 (1966), 1203–1207. sondern als Auftrag zur Verantwortungsübernahme. Die Rede von Verantwortung muss dabei stets in ihren Relationen konkretisiert werden, um nicht zur leeren Phrase zu werden. Bedeutsam ist, für wen und vor welcher Instanz Verantwortung übernommen wird.14Vgl. Wustmans, Clemens: Interdependenzen roter und grüner Bioethik. Ökologie, Gerechtigkeit und Dekolonialität im Anthropozän. In: Jähnichen, Traugott u. a. (Hg.): Evangelische Sozialethik. Traditionen und Perspektiven, Leipzig 2024, 133–151, 143. Die verbreitete Rede vom Auftrag der Bewahrung der Schöpfung kann sonst problematisch wirken, wenn sie als menschliche Hybris verstanden wird, dem Menschen eine Verantwortung zu übertragen, die allein Gott zukomme.15Vgl. Rendtorff, Trutz: Vertrauenskrise? Bemerkungen zum Topos „Bewahrung der Schöpfung“. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 32 (1988), 245–249, 246.

    Der Schöpfungsgedanke wird durch eine eschatologische Machtkritik ergänzt. Evangelische Ethik versteht die gegenwärtige Welt als unvollendet und verweist auf das Reich Gottes – und gerade, weil die endgültige Erlösung nicht vom Menschen hergestellt werden kann, wird jede Form menschlicher Selbstüberhöhung relativiert. Eschatologische Hoffnung verhindert sowohl resignativen Pessimismus als auch technokratische Allmachtsphantasien. Natur- und Landschaftspflege darf deshalb weder in einem grenzenlosen Fortschrittsglauben aufgehen, noch als Projekt totaler Kontrolle über natürliche Prozesse verstanden werden.16Vgl. Meireis, Torsten: Schöpfung und Transformation. Nachhaltigkeit in protestantischer Perspektive. In: Traugott Jähnichen u. a. (Hg.): Nachhaltigkeit, Gütersloh 2016, 15–50, 36–43. Die eschatologische Perspektive erinnert daran, dass menschliches Handeln stets begrenzt bleibt und einer kritischen Reflexion seiner Machtansprüche bedarf. Machtkritik richtet sich zugleich gegen gesellschaftliche Strukturen, die ökologische Schäden aus Profitinteressen in Kauf nehmen oder Lasten systematisch auf sozial benachteiligte Gruppen verlagern.

    Auch die Lebensmöglichkeiten zukünftiger Generationen sind von Maßnahmen des Naturschutzes abhängig, so dass intergenerationelle Gerechtigkeit bedeutsam wird. Häufig profitieren wohlhabende Gesellschaften überproportional von Naturverbrauch und Ressourcenverbrauch, während ärmere Regionen die ökologischen und gesundheitlichen Folgen tragen.17Vgl. Kirchschläger, Peter G.: Klimagerechtigkeit und Menschenrecht. In: Wasmeier-Sailer, Margit/Durst, Michael (Hg.): Schöpfung und Ökologie, Freiburg i. Br. 2023, 175–202. Sozialethisch müssen solche Ungleichheiten kritisiert werden und Umweltpolitik mit Armutsbekämpfung, sozialer Teilhabe und globaler Solidarität verbunden werden. Hier knüpft das Konzept der Ecojustice18Vgl. Jahnel, Claudia/Jähnichen, Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022. an, das ökologische Integrität und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet. Eine nachhaltige Natur- und Landschaftspflege muss daher zugleich ökologische Resilienz stärken und gerechte Lebensbedingungen fördern. Dies betrifft beispielsweise den gerechten Zugang zu sauberem Wasser oder klimastabilen Lebensbedingungen. Machtkritik und Gerechtigkeit bilden dabei zentrale Kriterien für eine menschliche Verantwortungsübernahme.

    Natur- und Landschaftspflege als Teil der Nachhaltigkeitsdebatte besitzen somit eine ausgeprägte kulturelle Dimension, die kulturelle Leitbilder, Wertvorstellungen und Lebensstile voraussetzt. Landschaften sind zugleich Natur- und Kulturräume, die Erinnerungen, Identität und soziale Zugehörigkeit stiften. Ihr Schutz umfasst deshalb auch den Erhalt kultureller Vielfalt und regionaler Traditionen, sofern diese mit ökologischer Nachhaltigkeit vereinbar sind.19Vgl. Meireis, Torsten/Wustmans, Clemens: Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeitsdebatte. XXVII. Werner-Reihlen-Vorlesungen, Berlin/Boston 2021. Zunehmend werden dabei auch dekoloniale Perspektiven wahrgenommen, die darauf aufmerksam machen, dass viele Umweltprobleme eng mit kolonialen Machtverhältnissen, globaler Ausbeutung und historisch gewachsenen Ungleichheiten verbunden sind. Natur- und Landschaftspflege dürfen deshalb nicht als ausschließlich europäische oder westliche Aufgabe verstanden werden, sondern müssen die Erfahrungen und Wissensbestände indigener Gemeinschaften sowie lokaler Bevölkerungen ernst nehmen.20Vgl. Kavusa, Jonathan Kivatsi: Hermeneutics of Sustainability in Africa. Retrieving Indigenous Knowledge in Dialogue with Insights from Cristian Traditions. In: Jahnel, Claudia/Jähnichen Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022, 241–259. Dekoloniale Ansätze kritisieren weiterhin, dass Naturschutzprojekte teilweise selbst koloniale Strukturen reproduzieren, wenn sie Menschen aus traditionellen Lebensräumen verdrängen oder lokale Nutzungsformen pauschal verbieten. Eng damit verknüpft ist die Diskussion um Klimarassismus.21Vgl. Quent, Matthias/Richter, Christoph/Salheiser, Axel: Klimarassismus. Der Kampf der Rechten gegen die ökologische Wende, München 2022. Darunter wird verstanden, dass die Folgen des Klimawandels sowie umweltbezogene Belastungen ethnisch, sozial oder global ungleich verteilt sind. Menschen in Ländern des Globalen Südens, indigene Gemeinschaften oder rassistisch diskriminierte Bevölkerungsgruppen tragen häufig die schwersten Folgen von Dürren, Überschwemmungen, Hitzewellen oder Umweltverschmutzung, obwohl sie vergleichsweise wenig zur Verursachung der Klimakrise beigetragen haben. Natur- und Landschaftspflege erhalten dadurch eine globale Gerechtigkeitsperspektive und eine Dimension von Intersektionalität, die historische Verantwortung, wirtschaftliche Machtverhältnisse und diskriminierende Strukturen einbezieht.22Vgl. Eleyth, Nathalie: Climate Justice as Intersectional Justice. A Plea for „Gender“ and „Race“ as Dimensions of Ecclesiastical-Theological Discourse on the Climate Crisis. In: Jahnel, Claudia/Jähnichen Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022, 163–192; ebenso vgl. Mote-Ndasah, Emmanuel: Ecological Justice as Diaconia. African Churches Acting as Civil Societies. In: Clemens Wustmans u. a. (Hg.): Kontext und Dialog. Sozialethik regional – global – interdisziplinär, Stuttgart 2024, 252–262.

    Verantwortungsethische Entwürfe23Vgl. Höhne, Florian: Verantwortung in der evangelischen Ethik. Begriff – Imagination – soziale Praxis, Berlin/ Boston 2024. können dabei als zentraler Grundpfeiler evangelischer Naturschutzethik betrachtet werden. Dies ist besonders bedeutsam, wenn Zielkonflikte zwischen verschiedenen Naturschutzmaßnahmen bestehen oder auch zwischen dem Schutz von Populationen oder Biotopen und etwa dem Individualtierschutz.24Vgl. Wustmans, Clemens: Tierethik als Ethik des Artenschutzes. Chancen und Grenzen, Stuttgart 2015, insb. 74–96. Im Vergleich etwa zu pflichtethischen Entwürfen25Vgl. Scheliha, Arnulf von: Christliche Pflichten gegenüber der Mitwelt? Ein Beitrag zu einem Teilgebiet der Umweltethik. In: Käfer, Anne/Theissen, Henning (Hg.): In verantwortlichen Händen. Unmündigkeit als Herausforderung für Gerechtigkeitsethik, Leipzig 2018, 27–47. lassen sich ausgehend von einer Verantwortungsethik Kriterien zur Bearbeitung dieser Konflikte erarbeiten.

    Recommended Literature

    Bertelmann, Brigitte/Heidel, Klaus (Hg.): Leben im Anthropozän. Christliche Perspektiven für eine Kultur der Nachhaltigkeit, München 2018.

    Dean-Drummond, Celia/Bergmann, Sigurd/Vogt, Markus (Hg.): Religion in the Anthropocene, Eugene/Oregon 2017.

    Ferdinand, Malcom: Decolonial Ecology. Thinking from the Caribbean World, Cambridge 2022.

    Haaren, Christina von/Galler, Carolin/Albert, Christian (Hg.): Landschaftsplanung, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2022.

    Jahnel, Claudia/Jähnichen Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022.

    Keller, Catherine: Political Theology of the Earth. Our Planetary Emergency and the Struggle for a New Public, New York 2018.

    Meireis, Torsten/Wustmans, Clemens: Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeitsdebatte. XXVII. Werner-Reihlen-Vorlesungen, Berlin/Boston 2021.

    Vogt, Markus: Christliche Umweltethik. Grundlagen und zentrale Herausforderungen, 2., durchgesehene Auflage, Freiburg i. Br. 2022.

    Wasmeier-Sailer, Margit/Durst, Michael (Hg.): Schöpfung und Ökologie, Freiburg i. Br. 2023.

    Wustmans, Clemens: „Einerlei Geschick erfahren sie“. Christliche Tierethik im Horizont der Nachhaltigkeitsdebatte. In: Wustmans, Clemens/Peuckmann, Niklas (Hg.): Räume der Mensch-Tier-Beziehung(en). Öffentliche Theologie im interdisziplinären Gespräch, Leipzig 2020, 179–199.

    Citations

    • 1
      Vgl. Davy, Benjamin: Land Policy. Planning and the Spatial Consequences of Property, Farnham 2012.
    • 2
      Vgl. Haaren, Christina von/Galler, Carolin/Albert, Christian (Hg.): Landschaftsplanung, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2022.
    • 3
      Vgl. Hüppauf, Bernd: Auf dem Weg zum Tier. Tiere und Tierbilder von der frühen Neuzeit zur ökologischen Krise, Bielefeld 2026.
    • 4
      Vgl. Schmoll, Friedemann: Schönheit, Vielfalt, Eigenart. Die Formierung des Naturschutzes um 1900, seine Leitbilder und ihre Geschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 13–84.
    • 5
      Vgl. Frohn, Hans-Werner: Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 85–314, 122.
    • 6
      Vgl. Frohn, Hans-Werner: Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 85–314, 157–194.
    • 7
      Vgl. Frohn, Hans-Werner: Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Bundesamt für Naturschutz (Hg.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906–2006, bearbeitet von Hans-Werner Frohn und Friedemann Schmoll, Bonn 2006, 85–314, 270–280.
    • 8
      Vgl. Wustmans, Clemens: Tierethik als Ethik des Artenschutzes. Chancen und Grenzen, Stuttgart 2015, 98–101.
    • 9
      Vgl. Jähnichen, Traugott: Legal Rights for Non-Human Beings? Theological Impulses for Ecological Justice as a Key Concept of an Ecocentric Ethics. In: Scriptura 122 (2023/1), 1–9, 1, http://dx.doi.org/10.7833/122-1-2140, abgerufen am 24.08.2026.
    • 10
      Vgl. Haaren, Christina von/Galler, Carolin/Albert, Christian (Hg.): Landschaftsplanung, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stuttgart 2022.
    • 11
      Vgl. Vogt, Markus: Christliche Umweltethik. Grundlagen und zentrale Herausforderungen, 2., durchgesehene Auflage, Freiburg i. Br. 2022, 187–218; vgl. insgesamt zu Naturschutz und Schöpfungstheologie: Enxing, Julia: Und Gott sah, dass es schlecht war. Warum uns der christliche Glaube verpflichtet, die Schöpfung zu bewahren, München 2022.
    • 12
      Vgl. Langen, Jakob/Wustmans, Clemens: Mitgeschöpflichkeit. Solidaritätskonzepte in Tierethik, Anthropologie und Politik. In: Ethik und Gesellschaft 1 (2025). Praktiken und Institutionen der Solidarität – sozialethische und politisch-theologische Perspektiven, https://dx.doi.org/ 10.18156/ eug-1-2025-art-, abgerufen am 28.07.2026.
    • 13
      Diese Auslegung des Herrschaftsauftrags in Gen 1,28 als Ursache einer rücksichtslosen Ausbeutung der Natur macht prominent etwa Lynn White Jr. dem Christentum zum Vorwurf. Vgl. White, Lynn: The Historical Roots of our Ecological Crisis. In: Science 155 (1966), 1203–1207.
    • 14
      Vgl. Wustmans, Clemens: Interdependenzen roter und grüner Bioethik. Ökologie, Gerechtigkeit und Dekolonialität im Anthropozän. In: Jähnichen, Traugott u. a. (Hg.): Evangelische Sozialethik. Traditionen und Perspektiven, Leipzig 2024, 133–151, 143.
    • 15
      Vgl. Rendtorff, Trutz: Vertrauenskrise? Bemerkungen zum Topos „Bewahrung der Schöpfung“. In: Zeitschrift für Evangelische Ethik 32 (1988), 245–249, 246.
    • 16
      Vgl. Meireis, Torsten: Schöpfung und Transformation. Nachhaltigkeit in protestantischer Perspektive. In: Traugott Jähnichen u. a. (Hg.): Nachhaltigkeit, Gütersloh 2016, 15–50, 36–43.
    • 17
      Vgl. Kirchschläger, Peter G.: Klimagerechtigkeit und Menschenrecht. In: Wasmeier-Sailer, Margit/Durst, Michael (Hg.): Schöpfung und Ökologie, Freiburg i. Br. 2023, 175–202.
    • 18
      Vgl. Jahnel, Claudia/Jähnichen, Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022.
    • 19
      Vgl. Meireis, Torsten/Wustmans, Clemens: Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeitsdebatte. XXVII. Werner-Reihlen-Vorlesungen, Berlin/Boston 2021.
    • 20
      Vgl. Kavusa, Jonathan Kivatsi: Hermeneutics of Sustainability in Africa. Retrieving Indigenous Knowledge in Dialogue with Insights from Cristian Traditions. In: Jahnel, Claudia/Jähnichen Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022, 241–259.
    • 21
      Vgl. Quent, Matthias/Richter, Christoph/Salheiser, Axel: Klimarassismus. Der Kampf der Rechten gegen die ökologische Wende, München 2022.
    • 22
      Vgl. Eleyth, Nathalie: Climate Justice as Intersectional Justice. A Plea for „Gender“ and „Race“ as Dimensions of Ecclesiastical-Theological Discourse on the Climate Crisis. In: Jahnel, Claudia/Jähnichen Traugott (Hg.): Ecological Justice. Churches as Civil-Society-Stakeholders. Perspectives from Africa and Europe, Oer-Erkenschwick 2022, 163–192; ebenso vgl. Mote-Ndasah, Emmanuel: Ecological Justice as Diaconia. African Churches Acting as Civil Societies. In: Clemens Wustmans u. a. (Hg.): Kontext und Dialog. Sozialethik regional – global – interdisziplinär, Stuttgart 2024, 252–262.
    • 23
      Vgl. Höhne, Florian: Verantwortung in der evangelischen Ethik. Begriff – Imagination – soziale Praxis, Berlin/ Boston 2024.
    • 24
      Vgl. Wustmans, Clemens: Tierethik als Ethik des Artenschutzes. Chancen und Grenzen, Stuttgart 2015, insb. 74–96.
    • 25
      Vgl. Scheliha, Arnulf von: Christliche Pflichten gegenüber der Mitwelt? Ein Beitrag zu einem Teilgebiet der Umweltethik. In: Käfer, Anne/Theissen, Henning (Hg.): In verantwortlichen Händen. Unmündigkeit als Herausforderung für Gerechtigkeitsethik, Leipzig 2018, 27–47.
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