Ehe

Die Ehe gilt seit biblischen Zeiten als grundlegende Form menschlicher Gemeinschaft und erfährt im Verlauf der Geschichte tiefgreifende Wandlungen. Mit der Reformation wird sie von Martin Luther als weltlicher Stand göttlicher Ordnung verstanden und als Rahmen für Gemeinschaft, Verantwortung und Sittlichkeit bestimmt. In der Neuzeit entwickelt sie sich zu einer partnerschaftlichen Lebensform, die auf Liebe, Gleichberechtigung und individueller Entscheidung gründet. Aktuelle theologische und gesellschaftliche Debatten thematisieren Fragen nach Freiheit, Fairness und Geschlechterrollen, wodurch die Ehe als Spiegel fortwährender Aushandlungsprozesse über das gute Leben in Gemeinschaft erscheint.

Inhaltsverzeichnis

    1. Biblische Grundlagen

    Das Hebräische kennt keinen Begriff für Ehe oder Heirat. Die Partner werden als „Herr“ und als „vom Herrn Besessene“ bezeichnet.1Vgl. Dyma, Oliver, Art. Ehe (AT), in: WiBiLex, 2020 (https://bibelwissenschaft.de/stichwort/16896/), abgerufen am 22.01.2025, 1. Die Ehe wird unter den Familienoberhäuptern geschlossen, liegt im Raum des Privaten und wird nicht von religiösen Riten begleitet. Dennoch gilt sie als göttliche Institution (Gen 1,27Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau.Zur Bibelstelle; 2,21–24[21] Da ließ Gott der Herr einen tiefen Schlaf fallen auf den Menschen, und er schlief ein. Und er nahm eine seiner Rippen und schloss die Stelle mit Fleisch. [22] Und Gott der Herr baute eine Frau aus der Rippe, die er von dem Menschen nahm, und brachte sie zu ihm. [23] Da sprach der Mensch: Die ist nun Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch; man wird sie Männin nennen, weil sie vom Manne genommen ist. [24] Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und sie werden sein ein Fleisch.Zur Bibelstelle) und insofern können Verfehlungen in der Ehe als Vergehen gegen Gott gedeutet werden (Ex 20,14Du sollst nicht ehebrechen.Zur Bibelstelle; Lev 20,10Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat.Zur Bibelstelle; Dtn 22,22Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er bei einer Frau schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, bei der er geschlafen hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun.Zur Bibelstelle).2Vgl. Scharbert, Josef, Art. Ehe/Eherecht/Ehescheidung. II. Altes Testament, in: TRE 9 (1993), Studienausgabe Teil I, 311–313, 313. Sie besteht lebenslänglich und wird lediglich durch Tod, Ehebruch oder die „Entlassung“ der Frau beendet.3Vgl. Scharbert, Ehe, 312. Die Ehe ist vorrangig eine zweckgebundene, privatrechtliche Lebensgemeinschaft, die der wirtschaftlichen Absicherung und der geregelten Fortpflanzung (vgl. Art. Elternschaft) dient.4Vgl. Otto, Eckart, Art. Ehe II. Altes Testament, in: RGG4 2 (1999), 1071–1073, 1073. Eine Liebesbeziehung geht der Ehe nicht zwangsläufig voraus, kann sie aber begleiten (Gen 24,67Da führte sie Isaak in das Zelt seiner Mutter Sara und nahm die Rebekka, und sie wurde seine Frau und er gewann sie lieb. Also wurde Isaak getröstet über seine Mutter.Zur Bibelstelle).5Vgl. Dyma, Ehe, 2.

    Weiterführende Infos

    Dass die Ehe im AT patriarchal verstanden wird, erläutert Oliver Dyma: „Die Ehe ist nach dem Alten Testament patriarchal: Der Ehemann ist Vorsteher der Familie, die familiäre Einheit wird entsprechend als ‚Vaterhaus‘ (בֵּית אָב bêt ’āv) bezeichnet. Die Frau wechselt in die Familie des Mannes, die Ehe ist also patrilokal. Sie ist ferner patrilinear: Die Kinder aus einer Ehe werden als Nachkommen des Vaters gerechnet (vgl. die Filiationsangabe bei Personennamen: ‚x Sohn des y‘). Die Ehe ist für die Frau exklusiv, der Mann kann weitere Ehefrauen haben, die Ehe ist also polygyn.“ Dyma, Oliver, Art. Ehe (AT), in: WiBiLex (https://www.die-bibel.de/ressourcen/wibilex/altes-testament/ehe-at), abgerufen am 22.01.2026, 1.

    Im Neuen Testament wird die Ehe mit γάμος bezeichnet Das Eheverständnis ist auch hier „patriarchal und hierarchisch konzipiert“.6Forderer, Tanja, Vom Heiraten und Sich-Trennen. Ehe und Scheidung im Neuen Testament und seiner Welt, in: Forderer, Tanja et al. (Hrsg), In Aller Vielfalt. Geschlechter, Sexualitäten, Beziehungsformen im Neuen Testament und seinen Kontexten, Tübingen 2026, 153–172, 153. Geschlechterrollen werden nicht begründet, sondern vorausgesetzt, wenngleich sich vereinzelt Stellen finden, in denen sich eine wechselseitige Angewiesenheit der Eheleute findet (1Kor 7,3–8[3] Der Mann gebe der Frau, was er ihr schuldig ist, desgleichen die Frau dem Mann. [4] Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. [5] Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn eine Zeit lang, wenn beide es wollen, dass ihr zum Beten Ruhe habt; und dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht versuche, weil ihr euch nicht enthalten könnt.[6] Das sage ich aber als Erlaubnis und nicht als Gebot. [7] Ich wollte zwar lieber, alle Menschen wären, wie ich bin, aber jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so.[8] Den Ledigen und Witwen sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich.Zur Bibelstelle; Mk 10,11–12[11] Und er sprach zu ihnen: Wer sich scheidet von seiner Frau und heiratet eine andere, der bricht ihr gegenüber die Ehe; [12] und wenn die Frau sich scheidet von ihrem Mann und heiratet einen andern, bricht sie die Ehe.Zur Bibelstelle).7Vgl. Forderer, Heiraten, 162. Deutlich wird, dass im Hinblick auf das Themenfeld Ehe stets „situationsbezogen und problemorientiert argumentier[t wird]“.8Forderer, Heiraten, 161. Neben die Begründungsmuster für die Lebensform Ehe treten Begründungen für die Ehelosigkeit (vgl. bspw. Mt 19,10–12[10] Da sprachen seine Jünger zu ihm: Steht die Sache eines Mannes mit seiner Frau so, dann ist’s nicht gut zu heiraten. [11] Er sprach aber zu ihnen: Dies Wort fassen nicht alle, sondern die, denen es gegeben ist. [12] Denn es gibt Verschnittene, die von Geburt an so sind; und es gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten worden sind; und es gibt Verschnittene, die sich selbst verschnitten haben um des Himmelreiches willen. Wer es fassen kann, der fasse es! Zur Bibelstelle oder 1Kor 7,7Ich wollte zwar lieber, alle Menschen wären, wie ich bin, aber jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so.Zur Bibelstelle). Festzuhalten ist, dass die Texte des NT aus ihrem Entstehungskontext zu verstehen sind und dementsprechend „Ehekonzepte, Geschlechterstereotype und Scheidungskonventionen aus ihrer Welt [rezipieren]“.9Forderer Heiraten, 170. Sie lassen sich als identitätsstiftendes Distinktionsmoment in einer paganen Umwelt verstehen.10Vgl. Piepenbrink, Karen, Die Konzeptualisierung des Verhältnisses von Mann und Frau in christlichen Familien des 2. und 3. Jahrhunderts, in: Dettinger, Dorothee/Landmesser, Christof (Hrsg.), Ehe – Familie – Gemeinde. Theologische und soziologische Perspektiven auf frühchristliche Lebenswelten (ABG 46), Leipzig 2014, 195–211, 200. Somit gilt für die Aussagen des AT wie des NT gleichermaßen: Aus beiden Textkorpora ist eine Ehetheologie ebenso wenig zu gewinnen, wie eine unkritische Anleitung des ehelichen Zusammenlebens für unsere Zeit.

    2. Die Reformation der Ehe bei Martin Luther

    Martin Luthers oes-gnd-iconwaiting... Eheverständnis lässt sich „im Gegenüber zur augustinisch-mittelalterlichen Tradition der Papstkirche“11Witt, Christian Volkmar, Martin Luthers Reformation der Ehe. Sein theologisches Eheverständnis vor dessen augustinisch-mittelalterlichen Hintergrund (SMHR 95), Tübingen 2017, 320. verstehen, die sich unter anderem in der Erhöhung der Askese zeigt.12Vgl. Gause, Ute, Art. Ehe/Familie, in: Leppin, Volker/Schneider-Ludorff, Gury (Hrsg.), Das Luther-Lexikon, Regensburg 2014, 181f., 181. Luthers Eheverständnis ist stark von seiner reformatorischen Theologie geprägt. Er sieht die Ehe nicht als Sakrament, sondern als einen weltlichen Stand, der von Gott eingesetzt wird, um Ordnung im menschlichen Zusammenleben zu schaffen.13Vgl. Witt, Reformation, 250. Für Luther ist die Ehe eine göttliche Schöpfungsordnung, die dem Menschen zur Gemeinschaft, zur Nachkommenschaft und zur Bewahrung der Sittlichkeit dient.14Vgl. Luther, Martin, Vom ehelichen Leben (1522), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe WA 10/II, Weimar 1906, 275–304, 276; Witt, Reformation, 11. Er betont die gegenseitige Verantwortung und Liebe zwischen Mann und Frau, wobei beide vor Gott gleichwertig, aber in unterschiedlichen Rollen miteinander verbunden sind. Zölibat und Klosterleben lehnt er als unbiblisch ab, weil sie die von Gott gewollte Natürlichkeit der Ehe missachten.15Vgl. Witt, Reformation, 264–272. Insgesamt versteht Luther die Ehe als gottgefällige, praktische Lebensgemeinschaft, die sowohl geistliche als auch weltliche Bedeutung hat. Sie ist nicht nur ein „weltlich Ding“,16WA 10/II, 275. sondern als solches eine göttliche Stiftung.17Vgl. Luther, Martin, Eine Hochzeitspredigt über den Spruch Hebr. 13,4 (1531), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe WA 34, I, Weimar 1911, 50–75, 52.

    3. Rezeptionsgeschichte seit der Reformation

    Luthers oes-gnd-iconwaiting... Reformation der Ehe legt den Grundstein für eine Neubetrachtung der Lebensform, die nicht bei äußerlichen Kriterien stehen bleibt, sondern im 18. Jahrhundert das Innenleben der Eheleute in den Blick nimmt. Aus dem Konnex von Schöpfungsordnung und „weltlich Ding“ tritt das Individuum hervor – zwischen Vernunft und Gefühl. Die Ehe wird nicht mehr primär als von Gott eingesetzte Ordnung betrachtet, sondern als gemeinschaftliche Lebensform zweier freier, sich liebender Personen. Damit rückt die persönliche Entscheidung und emotionale Bindung der Partner in den Vordergrund. Theologen wie Friedrich Schleiermacher oes-gnd-iconwaiting... deuten die Ehe als Ausdruck einer religiös durchdrungenen Gemeinschaft, in der sich sittliche und geistige Einheit verwirklichen. Mit reichlich Pathos betont Schleiermacher die Liebe als Fundament der sittlichen Gemeinschaft: „Es binhdet süsse Liebe Mann und Frau, sie gehen, den eigenen Herd sich zu erbauen. Wie eigenen Wesen aus ihrer Liebe Schooss hervorgehen, so soll aus ihren Naturen Harmonie ein neuer gemeinschaftlicher Wille sich erzeugen.“18Schleiermacher, Friedrich D. E., Monologen. Eine Neujahrsgabe, in: Ders., Kritische Gesamtausgabe. Erste Abteilung: Schriften und Entwürfe 1799–1806, Bd. 2, hrsg. v. Günter Meckenstock, Berlin/New York 1984, 1–59, 36.

    Im 19. Jahrhundert gewinnt die Ehe eine starke bürgerlich-moralische Prägung. Sie gilt als Grundlage gesellschaftlicher Ordnung, aber auch als Ort individueller Selbstverwirklichung. Die protestantische Theologie bleibt dabei der Idee verpflichtet, dass Ehe zwar nicht sakramental, wohl aber von Gott gestiftet und ethisch verpflichtend ist. Schöpfungsordnung und Heilsgeschehen stehen weiterhin in einem Zusammenhang. Das zeigt sich in der Grundüberzeugung, dass der Glaube in ethischer Hinsicht die weltlichen Lebensformen bekräftigen kann.19Vgl. Scheliha, Arnulf von, Protestantische Ethik des Politischen, Tübingen 2013, 128f. So lässt sich in der christlich gelesenen Lebensform der Ehe ein Akt der Nächstenliebe erkennen und somit die Erfüllung der sittlichen Pflicht innerhalb des Staates.20Vgl. Scheliha, Ethik, 232. Albrecht Ritschl oes-gnd-iconwaiting... erkennt in der Ehe die „gesteigerte Erfüllung der Nächstenliebe“,21Ritschl, Albrecht, Unterricht in der christlichen Religion. Studienausgabe nach der 1. Auflage von 1875 nebst den Abweichungen der 2. und 3. Auflage, eingel. u. hrsg. v. Christine Axt-Piscalar, Tübingen 2002, §29f., 24f. daran anschließend in der Familie die Fortführung dieser gesteigerten Erfüllung. Somit avanciert die Ehe zum sittlichen Nukleus.

    Im 20. Jahrhundert überwiegen ordnungstheologische Begründungen der Ehe. Protestantische Ordnungstheologen wie Paul Althaus oes-gnd-iconwaiting..., Werner Elert oes-gnd-iconwaiting... und Helmut Thielicke oes-gnd-iconwaiting... verstehen die Ehe als göttliche Ordnung, die zwei Personen in wechselseitiger Angewiesenheit aufeinander miteinander verbindet: „Was so die Agape gebietet – nämlich für den Anderen dazusein und das eigene Leben auf ihn zu beziehen – das ist nicht auf den geistlichen oder personenhaften Sektor beschränkt, den es im Übrigen als bloßen Sektor gar nicht gibt, sondern das entspricht auch der ,Natur’. Die Agape ist zugleich die tiefste Interpretation des Menschen.“22Thielicke, Helmut, Theologische Ethik III, Tübingen 1964, 582. Ganz deutlich werden Geschlechterrollen kontrastiert und die Bezogenheit von Mann und Frau als selbstverständlich vorausgesetzt.

    Bei Karl Barth oes-gnd-iconwaiting... ist eine Verschiebung in der Begründung zu beobachten. Weg vom reinen Ordnungsgedanken hin zu einer personalen Beziehung, die zwar ebenfalls die Heterosexualität voraussetzt, aber innerhalb der Institution der Ehe einen fluiden Erprobungsraum eröffnet. Ehe – verstanden als „exklusive Lebensgemeinschaft“23Barth, Karl, Kirchliche Dogmatik III/4, Zürich 1957, 218. fordere die Liebenden immer wieder zur Wahl füreinander heraus und müsse sich somit bewähren.24Vgl. Barth, KD III/4, 218f.

    4. Heutige Perspektiven

    Der Ordnungsgedanke bzw. die Betonung der gegenseitigen Angewiesenheit der Ehepartner fällt zeitlich in das sog. „Golden Age of Marriage”, die Zeit in den 1950er- und 1960er-Jahren, in denen sich in westlichen Zivilisationen die bürgerliche Kleinfamilie durchsetzte.25Vgl. Steinbach, Anja, Mutter, Vater, Kind: Was heißt Familie heute? Aus Politik und Zeitgeschichte 33 (2017), 54–61, 54. Die Nachwirkungen dieses Nimbus zeigen sich zum einen in der bis in die 1990er-Jahre anhaltenden Unterbelichtung familialer Strukturen im protestantisch-ethischen Kontext – Familie wird als selbstverständlich angelegte Lebensform in der Ehe angesehen.26Vgl. Kreft, Marcel/König, Bastian, Vorwort, in: Dies. (Hrsg.), Protestantisches Familienbild? Theologische und sozialphilosophische Reflexionen auf ein strittiges Konzept, Leipzig 2021, 7–13. Zum anderen werden sie in der Diskussion um die vermeintliche Herabwürdigung der Ehe im Kontext der EKD Orientierungshilfe „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ aus dem Jahr 2013 deutlich.27Einen Überblick über die Debatte ist hier zu finden: Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Die Orientierungshilfe der EKD in der Kontroverse, Hannover 2013. Ehe gilt über Jahrhunderte hinweg als die gottgewollte Lebensform für partnerschaftliches Zusammenleben. Erst allmählich findet eine Kritik an starren Geschlechterrollen innerhalb der Ehe statt. Das zeigt sich auch in der Diskussion um Homosexualität und die Trauung homosexueller Paare, die immer noch umstritten ist, wenngleich sich innerhalb der EKD ein Konsens abzeichnet, der gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Paaren gleichstellt.28Vgl. Karle, Isolde, Praktische Theologie (LETh 7), Leipzig 22021, 535–543.

    6. Ein kurzer Blick ins Recht

    Exemplarisch lässt sich der Einfluss eines christlichen Eheverständnisses an der rechtlichen Dimension der Institution erkennen: Es handelt sich bei der Ehe um eine Paarbeziehung, die auf Lebenszeit geschlossen wird und nicht beliebig aufgelöst werden kann (§ 1353 I 1 BGB), die durch eine öffentliche Willenserklärung konstituiert wird und die – bis zur Aufgabe der Verschiedengeschlechtlichkeit 2017 – zwischen Mann und Frau bestand.29Schwab, Dieter/Dutta, Anatol, Familienrecht, München 332025, 17. Aktuelle rechtliche Diskussionen betreffen vornehmlich Fragen des Abstammungsrechtes, der Fortpflanzungsmedizin sowie nichteheliche Verantwortungsgemeinschaften.30Vgl. bspw. Brosius-Gersdorf, Frauke, Art. 6 GG – Ehe und Familie, Elternrecht, Wächteramt, Trennungsamt, Mutterschutz, uneheliche Kinder, in: Dreier, Horst (Hrsg.), Grundgesetz. Kommentar, Bd. 1: Präambel, Art. 1–19 GG, Tübingen 42023, Rn 35–42. Hervorzuheben ist, dass der Gesetzgeber an den Ehestand gesetzlich bestimmte Rechte und Pflichten knüpft: So sind Ehegatten einander bspw. zum Familienunterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB), und dem Ehegatten steht kraft Gesetzes ein Erbrecht zu (§ 1931 BGB). Somit kommt der Staat der Aufgabe nach, eine rechtliche Institution zur Verfügung zu stellen, bei gleichzeitiger Zurückhaltung diese inhaltlich detailliert auszuleuchten.31Vgl. Surall, Frank, Ethik der Lebensformen, in: Reuter, Hans-Richard et al. (Hrsg.), Handbuch der Evangelischen Ethik, München 2015, 451–516, 477. Für einen umfassenden Überblick über den Zusammenhang von Familie, Geschlechterrollen und gesellschaftlichen Entwicklungen sei exemplarisch auf folgende Studien verwiesen: Plonz, Sabine, Wirklichkeit der Familie und protestantischer Diskurs. Ethik im Kontext von Re-Produktionsverhältnissen, Geschlechterkultur und Moralregime, Baden-Baden 2018 sowie Großbölting, Thomas, Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945, Göttingen 2013.

    7. Soziologische Debatte

    Aktuelle soziologische Debatten rücken die Frage nach Fairness und Gleichberechtigung der Ehe in den Vordergrund: Emilia Roigs oes-gnd-iconwaiting... „Das Ende der Ehe“ steht in der Tradition feministischer und soziologischer Kritik, die die Institution Ehe als zentralen Pfeiler patriarchaler Machtverhältnisse versteht. Roig argumentiert, dass die Ehe nicht nur romantisch verklärt, sondern ein System der ökonomischen und emotionalen Ungleichheit ist, in dem Frauen historisch und strukturell benachteiligt werden. In ihrer Analyse greift sie auf intersektionale Ansätze zurück und zeigt, wie Geschlecht, Klasse und Herkunft ineinandergreifen, um Abhängigkeiten zu schaffen, die als „Liebe“ legitimiert werden.32Vgl. Roig, Emilia, Das Ende der Ehe, Berlin 2023, 21. Damit knüpft sie an Theoretikerinnen wie Simone de Beauvoir oes-gnd-iconwaiting..., die Ehe als Mechanismus sozialer Kontrolle und Reproduktion patriarchaler Strukturen deuten, an.33Vgl. Beauvoir, Simone de, Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau. Band 2: Die gelebte Erfahrung. Aus dem Französischen von Uli Augsburger und Grete Ostermann, Reinbek bei Hamburg 1992, 478–490. Roigs radikaler Vorschlag, die Ehe abzuschaffen, ist somit weniger ein Angriff auf zwischenmenschliche Bindungen als eine Einladung, Partnerschaft und Familie jenseits von Herrschaft und Besitzdenken neu zu denken. In aktuellen Debatten zeigt sich, dass Institutionen wie Ehe oder Familie nicht obsolet sind. Vielmehr geht es um die inhaltlichen Ausgestaltungen der jeweiligen Lebensform, die sich vervielfältigt haben.34Einen interessanten Blick in die Kulturgeschichte der Verwandtschaft liefert: von Braun, Christina, Blutsbande. Verwandtschaft als Kulturgeschichte, Berlin 2018, 401–490.

    8. Ethische Perspektiven

    Ehe lässt sich als „ethische Form der Lebensgemeinschaft“35Rendtorff, Trutz, Ethik. Grundelemente, Methodologie und Konkretionen einer ethischen Theologie, hrsg. v. Reiner Anselm und Stephan Schleissing, Tübingen 32011, 255. und somit als Lebensform bezeichnen,36Im Anschluss an Jaeggi, Rahel, Kritik von Lebensformen, Berlin 2014. in der zwei Menschen miteinander leben. Der Lebensformbegriff wird dem gesellschaftlich institutionellen Aspekt ebenso gerecht, wie dem christlich vorläufigen. In der Ehe tradieren die Akteur*innen Traditionsbestände, tarieren im Lebensvollzug eben diese aus und wirken somit an der inhaltlichen Ausgestaltung der Ehe als Ehe mit.37Vgl. Anselm, Reiner/Dabrock, Peter, Die Lebensform Familie als „Leitbild“ für Ehe und Partnerschaft, in: Hilpert, Konrad/Laux, Bernhard (Hrsg.), Leitbild am Ende? Der Streit um Ehe und Familie, Freiburg i. Br. 2014, 103–116, 106. In diesem Sinne sind grundsätzlich Überhöhungen von Lebensformen (Schöpfungsordnung) ebenso abzulehnen wie der Gebrauch der Bibel als verlässliche Moralquelle. Vielmehr gilt es die biblischen Befunde exegetisch sauber zu bearbeiten und sie „von der in ihr transportierten Heilsbotschaft her zu verstehen.“38Anselm/Dabrock, Leitbild, 107. Es geht ethisch darum, die Ehe sinnvoll und zukunftsorientiert zu verstehen, weil die historischen Gründe allein heute nicht mehr ausreichen, um sie zu begründen.39Vgl. Rendtorff, Ethik, 258. Insofern sind Charakteristika der Verbindlichkeit in Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit,40Vgl. Rendtorff, Ethik, 255. der Gleichberechtigung sowie der individuellen wie sozialen Freiheit kennzeichnend für ein protestantisches Verständnis der Ehe. Dabei ist zu betonen, dass die Ehe eine unter vielen Lebensgemeinschaften ist, in denen es um die Frage nach dem guten Leben geht. Sie trägt ihren Zweck in sich selbst und ist daher von funktioneller Überladung freizuhalten.41Vgl. Rendtorff, Ethik, 258. In diesem Punkt ist der Orientierungshilfe zuzustimmen, wenn die Autor*innen festhalten, dass das Verständnis der Ehe immer wieder neu bedacht und artikuliert werden müsse und sie den Nukleus in einem verbindlichen und verantwortlichen Miteinander erkennen, der einer heterosexuellen Exklusivität deutlich entgegentritt.42Vgl. EKD (Hrsg.), Autonomie, § 48 u. § 50.

    Weiterführende Literatur

    Hilpert, Konrad/Laux, Bernhard (Hrsg.), Leitbild am Ende? Der Streit um Ehe und Familie, Freiburg i. Br. 2014.

    Jaeggi, Rahel, Kritik von Lebensformen, Berlin 2014.

    Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hannover 2013 (https://www.ekd.de/zwischen-autonomie-und-angewiesenheit-75245.htm), abgerufen am 22.01.2026.

    König, Bastian/Kreft, Marcel, Protestantisches Familienbild? Theologische und sozialphilosophische Reflexionen auf ein strittiges Konzept, Leipzig 2021.

    Plonz, Sabine, Wirklichkeit der Familie und protestantischer Diskurs. Ethik im Kontext von Re-Produktionsverhältnissen, Geschlechterkultur und Moralregime, Baden-Baden 2018.

    Roig, Emilia, Das Ende der Ehe, Berlin 2023.

     

     

    Einzelnachweise

    • 1
      Vgl. Dyma, Oliver, Art. Ehe (AT), in: WiBiLex, 2020 (https://bibelwissenschaft.de/stichwort/16896/), abgerufen am 22.01.2025, 1.
    • 2
      Vgl. Scharbert, Josef, Art. Ehe/Eherecht/Ehescheidung. II. Altes Testament, in: TRE 9 (1993), Studienausgabe Teil I, 311–313, 313.
    • 3
      Vgl. Scharbert, Ehe, 312.
    • 4
      Vgl. Otto, Eckart, Art. Ehe II. Altes Testament, in: RGG4 2 (1999), 1071–1073, 1073.
    • 5
      Vgl. Dyma, Ehe, 2.
    • 6
      Forderer, Tanja, Vom Heiraten und Sich-Trennen. Ehe und Scheidung im Neuen Testament und seiner Welt, in: Forderer, Tanja et al. (Hrsg), In Aller Vielfalt. Geschlechter, Sexualitäten, Beziehungsformen im Neuen Testament und seinen Kontexten, Tübingen 2026, 153–172, 153.
    • 7
      Vgl. Forderer, Heiraten, 162.
    • 8
      Forderer, Heiraten, 161.
    • 9
      Forderer Heiraten, 170.
    • 10
      Vgl. Piepenbrink, Karen, Die Konzeptualisierung des Verhältnisses von Mann und Frau in christlichen Familien des 2. und 3. Jahrhunderts, in: Dettinger, Dorothee/Landmesser, Christof (Hrsg.), Ehe – Familie – Gemeinde. Theologische und soziologische Perspektiven auf frühchristliche Lebenswelten (ABG 46), Leipzig 2014, 195–211, 200.
    • 11
      Witt, Christian Volkmar, Martin Luthers Reformation der Ehe. Sein theologisches Eheverständnis vor dessen augustinisch-mittelalterlichen Hintergrund (SMHR 95), Tübingen 2017, 320.
    • 12
      Vgl. Gause, Ute, Art. Ehe/Familie, in: Leppin, Volker/Schneider-Ludorff, Gury (Hrsg.), Das Luther-Lexikon, Regensburg 2014, 181f., 181.
    • 13
      Vgl. Witt, Reformation, 250.
    • 14
      Vgl. Luther, Martin, Vom ehelichen Leben (1522), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe WA 10/II, Weimar 1906, 275–304, 276; Witt, Reformation, 11.
    • 15
      Vgl. Witt, Reformation, 264–272.
    • 16
      WA 10/II, 275.
    • 17
      Vgl. Luther, Martin, Eine Hochzeitspredigt über den Spruch Hebr. 13,4 (1531), in: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe WA 34, I, Weimar 1911, 50–75, 52.
    • 18
      Schleiermacher, Friedrich D. E., Monologen. Eine Neujahrsgabe, in: Ders., Kritische Gesamtausgabe. Erste Abteilung: Schriften und Entwürfe 1799–1806, Bd. 2, hrsg. v. Günter Meckenstock, Berlin/New York 1984, 1–59, 36.
    • 19
      Vgl. Scheliha, Arnulf von, Protestantische Ethik des Politischen, Tübingen 2013, 128f.
    • 20
      Vgl. Scheliha, Ethik, 232.
    • 21
      Ritschl, Albrecht, Unterricht in der christlichen Religion. Studienausgabe nach der 1. Auflage von 1875 nebst den Abweichungen der 2. und 3. Auflage, eingel. u. hrsg. v. Christine Axt-Piscalar, Tübingen 2002, §29f., 24f.
    • 22
      Thielicke, Helmut, Theologische Ethik III, Tübingen 1964, 582.
    • 23
      Barth, Karl, Kirchliche Dogmatik III/4, Zürich 1957, 218.
    • 24
      Vgl. Barth, KD III/4, 218f.
    • 25
      Vgl. Steinbach, Anja, Mutter, Vater, Kind: Was heißt Familie heute? Aus Politik und Zeitgeschichte 33 (2017), 54–61, 54.
    • 26
      Vgl. Kreft, Marcel/König, Bastian, Vorwort, in: Dies. (Hrsg.), Protestantisches Familienbild? Theologische und sozialphilosophische Reflexionen auf ein strittiges Konzept, Leipzig 2021, 7–13.
    • 27
      Einen Überblick über die Debatte ist hier zu finden: Kirchenamt der EKD (Hrsg.), Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Die Orientierungshilfe der EKD in der Kontroverse, Hannover 2013.
    • 28
      Vgl. Karle, Isolde, Praktische Theologie (LETh 7), Leipzig 22021, 535–543.
    • 29
      Schwab, Dieter/Dutta, Anatol, Familienrecht, München 332025, 17.
    • 30
      Vgl. bspw. Brosius-Gersdorf, Frauke, Art. 6 GG – Ehe und Familie, Elternrecht, Wächteramt, Trennungsamt, Mutterschutz, uneheliche Kinder, in: Dreier, Horst (Hrsg.), Grundgesetz. Kommentar, Bd. 1: Präambel, Art. 1–19 GG, Tübingen 42023, Rn 35–42.
    • 31
      Vgl. Surall, Frank, Ethik der Lebensformen, in: Reuter, Hans-Richard et al. (Hrsg.), Handbuch der Evangelischen Ethik, München 2015, 451–516, 477. Für einen umfassenden Überblick über den Zusammenhang von Familie, Geschlechterrollen und gesellschaftlichen Entwicklungen sei exemplarisch auf folgende Studien verwiesen: Plonz, Sabine, Wirklichkeit der Familie und protestantischer Diskurs. Ethik im Kontext von Re-Produktionsverhältnissen, Geschlechterkultur und Moralregime, Baden-Baden 2018 sowie Großbölting, Thomas, Der verlorene Himmel. Glaube in Deutschland seit 1945, Göttingen 2013.
    • 32
      Vgl. Roig, Emilia, Das Ende der Ehe, Berlin 2023, 21.
    • 33
      Vgl. Beauvoir, Simone de, Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau. Band 2: Die gelebte Erfahrung. Aus dem Französischen von Uli Augsburger und Grete Ostermann, Reinbek bei Hamburg 1992, 478–490.
    • 34
      Einen interessanten Blick in die Kulturgeschichte der Verwandtschaft liefert: von Braun, Christina, Blutsbande. Verwandtschaft als Kulturgeschichte, Berlin 2018, 401–490.
    • 35
      Rendtorff, Trutz, Ethik. Grundelemente, Methodologie und Konkretionen einer ethischen Theologie, hrsg. v. Reiner Anselm und Stephan Schleissing, Tübingen 32011, 255.
    • 36
      Im Anschluss an Jaeggi, Rahel, Kritik von Lebensformen, Berlin 2014.
    • 37
      Vgl. Anselm, Reiner/Dabrock, Peter, Die Lebensform Familie als „Leitbild“ für Ehe und Partnerschaft, in: Hilpert, Konrad/Laux, Bernhard (Hrsg.), Leitbild am Ende? Der Streit um Ehe und Familie, Freiburg i. Br. 2014, 103–116, 106.
    • 38
      Anselm/Dabrock, Leitbild, 107.
    • 39
      Vgl. Rendtorff, Ethik, 258.
    • 40
      Vgl. Rendtorff, Ethik, 255.
    • 41
      Vgl. Rendtorff, Ethik, 258.
    • 42
      Vgl. EKD (Hrsg.), Autonomie, § 48 u. § 50.
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