Extremismus

Der Beitrag bestimmt Extremismus als Sammelbegriff für politische, weltanschauliche oder religiöse Bestrebungen, die tragende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnen oder beseitigen wollen, und reflektiert zugleich die wissenschaftliche Umstrittenheit des Begriffs. Behandelt werden die gegenwärtigen Phänomenbereiche mit besonderer Aufmerksamkeit für Rechtsextremismus, Antisemitismus, digitale Radikalisierung und staatsdelegitimierende Milieus sowie die Debatten um strukturelle Vergleichbarkeit, Statistik und staatliche Deutungsmacht. Theologisch-ethisch fragt der Artikel, wie eine offene Gesellschaft Freiheit, Pluralität und Menschenwürde verteidigen kann, ohne selbst in ideologische Verengungen zu geraten. Maßgeblich ist dabei ein sozialethischer Zugang, der demokratische Wehrhaftigkeit mit begrifflicher Differenzierung und normativer Selbstkritik verbindet.

Table of Contents

    Extremismus bezeichnet politische, weltanschauliche oder religiöse Bestrebungen, die tragende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ablehnen oder beseitigen wollen. Der Begriff dient in Wissenschaft, politischer Bildung und Sicherheitsbehörden zur Beschreibung von Gefährdungen demokratischer Ordnungen, ist jedoch selbst umstritten. Gegenwärtig ist das Feld nicht nur durch Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischen Extremismus geprägt, sondern auch durch digitale Radikalisierung, Verschwörungsglauben, staatsdelegitimierende Milieus und Konflikte um Geschlecht, Sexualität und Identität.

    Sozialethisch stellt sich damit die Frage, wie eine offene Gesellschaft Freiheit, Gleichberechtigung und Menschenwürde verteidigen kann, ohne dabei selbst in ideologische Verengungen zu geraten.

    1. Begriff und Problemlage

    Unter Extremismus werden im deutschen Kontext in der Regel Bestrebungen verstanden, die sich gegen zentrale Prinzipien des demokratischen Verfassungsstaates richten. Maßgeblich ist dabei der Bezug auf die freiheitliche demokratische Grundordnung, also auf Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, politische Opposition und freie Wahlen.1Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2024, Berlin 2025, 19–21, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?blob=publicationFile&v=3 (PDF), abgerufen am 15.06.2026. Der Begriff ist kein rein deskriptiver Terminus, sondern zugleich ordnungspolitisch und institutionell gerahmt. Er markiert die Grenze dessen, was in einer demokratischen Ordnung als legitime Radikalität gilt und was als verfassungsfeindliche Bestrebung behandelt wird.2Vgl. Höltermann, Hendrik: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie, Baden-Baden 2018, 11–18.

    Gerade deshalb ist der Begriff wissenschaftlich umstritten. Kritiker*innen beanstanden, dass er zu symmetrierenden Vereinfachungen verleiten, historische und gesellschaftliche Asymmetrien verwischen und der „Mitte“ implizit eine demokratische Normalität zuschreiben könne, die empirisch keineswegs immer gegeben ist.3Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Radikalisierung – eine kritische Bestandsaufnahme, 13.06.2024, https://www.bpb.de/ themen/infodienst/549447/radikalisierung-eine-kritische-bestandsaufnahme/, abgerufen am 15.06.2026. Demgegenüber halten Verteidiger*innen daran fest, dass es sachlich notwendig sei, antipluralistische und antiliberale Strukturmerkmale an verschiedenen ideologischen Polen vergleichend zu erfassen.4Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Pro Extremismusmodell: „Vergleich von Strukturmerkmalen“, 17.12.2017, https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/ 261959/pro-extremismusmodell-vergleich-von-strukturmerkmalen/, abgerufen am 15.06.2026. Für die gegenwärtige Debatte ist daher weniger die Alternative „Extremismusbegriff – ja oder nein“ entscheidend als die Frage, wie der Begriff differenziert, empirisch kontrolliert und normativ verantwortlich verwendet werden kann.

    2. Phänomenbereiche und Verschränkungen

    Im Vordergrund der öffentlichen und behördlichen Aufmerksamkeit steht seit Jahren der Rechtsextremismus. Nach den amtsöffentlichen Daten zur politisch motivierten Kriminalität erreichte die PMK 2024 mit 84.172 Delikten einen neuen Höchststand; 42.788 Delikte wurden dem Phänomenbereich PMK-rechts- zugeordnet. Auch die Zahl antisemitischer Straftaten stieg auf 6.236 Fälle.5Vgl. Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2024. Politisch motivierte Kriminalität, Wiesbaden 2025, 1f., https://www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/ 2024PMKFallzahlen.pdf? blob=publicationFile&v=2 (PDF), abgerufen am 15.06.2026. Die PMK-Zahlen für 2025 weisen mit 85.837 Straftaten und 4.156 Gewalttaten einen weiteren Höchststand aus.6Vgl. Bundesregierung/Bundesministerium des Innern: Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität 2025, 08.06.2026, https:// www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/politisch-motivierte-kriminalitaet-2025-2438542, abgerufen am 15.06.2026. Der Verfassungsschutzbericht 2024 verzeichnet zudem ein auf 50.250 Personen gestiegenes rechtsextremistisches Personenpotenzial, darunter 15.300 gewaltorientierte Rechtsextremisten.7Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2024, Berlin 2025, 79f., https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?blob=publicationFile&v=3 (PDF), abgerufen am 15.06.2026. Diese Entwicklung unterstreicht die besondere Relevanz des Rechtsextremismus für die demokratische Kultur, die Sicherheit von Minderheiten und den Schutz staatlicher Institutionen.

    Gleichwohl wäre es verkürzend, Extremismus ausschließlich als Problem der radikalen Rechten zu behandeln. Die PMK-Statistik weist auch deutliche Zuwächse im Bereich der politisch motivierten Kriminalität aus dem linken Spektrum, bei religiös motivierter Ideologie sowie in den Kategorien „ausländische Ideologie“ und „sonstige Zuordnung“ aus.8Vgl. Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2024, Politisch motivierte Kriminalität, Wiesbaden 2025, 1f., https://www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/ 2024PMKFallzahlen.pdf? blob=publicationFile&v=2 (PDF), abgerufen am 15.06.2026. Das BKA betont, dass eine isolierte Betrachtung einzelner Phänomenbereiche zu kurz greift.9Vgl. Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2024, Politisch motivierte Kriminalität, Wiesbaden 2025, 3, https://www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/ 2024PMKFallzahlen.pdf? blob=publicationFile&v=2 (PDF), abgerufen am 15.06.2026. Es ist daher angezeigt, klassische Spektren nicht nur additiv aufzuführen, sondern ideologische Berührungen, Feindbildstrukturen und Eskalationsdynamiken stärker in den Blick zu nehmen.

    Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang der Antisemitismus. Er ist nicht nur ein häufiges Begleitphänomen, sondern in unterschiedlichen extremistischen Milieus ein wiederkehrendes Strukturmuster: als zentrales Element rechtsextremer Ideologie, als anschlussfähiges Motiv in verschwörungsideologischen Deutungen sowie als verbindendes Feindbild auch in islamistischen, auslandsbezogenen und linken Zusammenhängen.10Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Antisemitismus. In: Dossier Rechtsextremismus, 02.04.2024, https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500761/antisemitismus/, abgerufen am 15.06.2026; Bundesamt für Verfassungsschutz: Lagebild Antisemitismus, 27.05.2024, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/pressemitteilung-2024-lagebild-antisemitismus.html, abgerufen am 15.06.2026. Wo komplexe gesellschaftliche Prozesse in personalisierte Schuldzuschreibungen, verdeckte Machtphantasien und Feindbildkonstruktionen übersetzt werden, kann Antisemitismus als aufschlussreicher Indikator antipluralistischer Radikalisierung gelesen werden.11Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Struktureller Antisemitismus. In: Glossar Antisemitismus, 25.02.2025, https:// www.bpb.de/themen/antisemitismus/dossier-antisemitismus/was-heisst-antisemitismus/glossar-antisemitismus/559900/struktureller-antisemitismus/, abgerufen am 15.06.2026; Bundeszentrale für politische Bildung: Verschwörungsmythen und Antisemitismus, 26.08.2021, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/ verschwoerungstheorien-2021/339288/verschwoerungsmythen-und-antisemitismus/, abgerufen am 15.06.2026.

    Der Problembereich Feminismus und Queer-Theorien ist demgegenüber differenziert zu gewichten. Feminismus ist nicht mit Extremismus gleichzusetzen; vielmehr ist zwischen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichberechtigung und einzelnen theoretischen oder politischen Deutungsangeboten zu unterscheiden. Das Grundgesetz fordert die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und verbietet Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des Geschlechts; daraus folgt jedoch keine Verpflichtung auf eine feministische oder queerpolitische Theorie.12Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 3 Abs. 2 und 3. Solche Debatten werden für den Extremismusdiskurs dort relevant, wo pluralitätseinschränkende oder dialogerschwerende Muster auftreten, etwa wenn Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit durch de-platforming oder canceling faktisch begrenzt werden.13Vgl. Gerhard, Ute: Atempause. Feminismus als Demokratiekritik und Gesellschaftstheorie, Bielefeld 2022; Gerhard, Ute: Frauenbewegung und Feminismus. Eine Geschichte seit 1789, München 2009.

    3. Hufeisen- und Totalitarismusdebatte

    Ein zentraler Streitpunkt der Forschung betrifft die Frage, ob und in welchem Sinn rechte, linke oder religiös-fundamentalistische Extremismen strukturell vergleichbar sind. Das sogenannte Hufeisenmodell nimmt an, dass sich die politischen „Ränder“ mit wachsender Radikalität einander annähern, obwohl sie von entgegengesetzten Ausgangspunkten ausgehen.14Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Pro Extremismusmodell: „Vergleich von Strukturmerkmalen“, 17.12.2017, https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/ 261959/pro-extremismusmodell-vergleich-von-strukturmerkmalen/, abgerufen am 15.06.2026 Totalitarismustheoretische Ansätze fragen stärker nach gemeinsamen Herrschaftsstrukturen ideologischer Bewegungen und Regime, etwa nach Wahrheitsmonopol, Feindbildproduktion, Führerprinzip, Gewaltakzeptanz und der Unterordnung des Individuums unter ein Kollektiv oder eine Geschichts- bzw. Heilslehre.15Vgl. Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2005, 15–41.

    Die Kritik an diesen Modellen weist darauf hin, dass Symmetriemodelle historische Unterschiede zwischen Nationalsozialismus, Kommunismus und religiösem Extremismus nicht einebnen dürfen. Ebenso kann das Hufeisenmodell dazu verleiten, illiberale oder autoritäre Tendenzen in gesellschaftlichen Zentren zu unterschätzen.16Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Radikalisierung – eine kritische Bestandsaufnahme, 13.06.2024, https://www.bpb.de/ themen/infodienst/549447/radikalisierung-eine-kritische-bestandsaufnahme/, abgerufen am 15.06.2026. Dennoch ist die pauschale Zurückweisung struktureller Vergleichbarkeit ihrerseits problematisch. Wo antipluralistische Denkformen, die Entwertung politischer Andersdenkender, Gewaltlegitimation, Verschwörungsdenken oder die Unterordnung von Grundrechten unter eine übergeordnete Lehre auftreten, bestehen tatsächlich vergleichbare demokratietheoretische Problemlagen, auch wenn ihre historischen Ausprägungen und Gefährdungspotenziale erheblich variieren können.17Vgl. Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2005, 15–41; Bundeszentrale für politische Bildung: Pro Extremismusmodell: „Vergleich von Strukturmerkmalen“, 17.12.2017, https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/ 261959/pro-extremismusmodell-vergleich-von-strukturmerkmalen/, abgerufen am 15.06.2026.

    Für eine sozialethisch reflektierte Verwendung des Extremismusbegriffs empfiehlt sich daher ein heuristischer Mittelweg. Hufeisen- und totalitarismustheoretische Modelle sollten weder dogmatisch gesetzt noch vorschnell verworfen werden. Sie können als Instrumente dienen, um antiliberale Strukturmerkmale vergleichend zu analysieren; zugleich müssen sie durch historische Kontextualisierung, empirische Differenzierung und Sensibilität für Machtasymmetrien korrigiert werden.18Vgl. Höltermann, Hendrik: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie, Baden-Baden 2018, 240–252.

    4. Staat, Statistik und politische Wahrnehmung

    Die Beschreibung extremistischer Lagen hängt in modernen Demokratien wesentlich von Behördenwissen, Kategorisierungen und Statistikdesigns ab. Die PMK-Statistik des BKA arbeitet mit mehreren Phänomenbereichen und einer mehrdimensionalen Erfassung politisch motivierter Straftaten.19Vgl. Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2024. Politisch motivierte Kriminalität, Wiesbaden 2025, 3f., https://www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/ 2024PMKFallzahlen.pdf? blob=publicationFile&v=2 (PDF), abgerufen am 15.06.2026. Gerade deshalb sind diese Daten unverzichtbar, aber nicht selbstauslegend. Erfassungskriterien, Zuordnungsregeln und politische Konjunkturen beeinflussen, was sichtbar wird und was unsichtbar bleibt.

    Wissenschaftliche Kritik hat darauf hingewiesen, dass sich in der Bundesrepublik ein antiextremistisches Paradigma herausgebildet hat, in dem Institutionen wie der Verfassungsschutz erhebliche Deutungsmacht über die Grenze zwischen demokratisch und extremistisch gewinnen.20Vgl. Höltermann, Hendrik: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie, Baden-Baden 2018, 232–252. Diese Beobachtung rechtfertigt eine nüchterne Aufmerksamkeit gegenüber Politisierungstendenzen, ohne daraus vorschnell die Unbrauchbarkeit aller amtlichen Daten abzuleiten. Umgekehrt ist auch die These einer bloß politisch konstruierten Gefahr wissenschaftlich nicht haltbar. Die dokumentierten Zuwächse bei politisch motivierter Kriminalität, insbesondere im rechtsextremen und antisemitischen Bereich, verweisen auf reale Gefährdungen, die weder relativiert noch allein diskurstheoretisch aufgelöst werden können.21Vgl. Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2024. Politisch motivierte Kriminalität, Wiesbaden 2025, 1f., https://www.bka.de/ SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/ 2024PMKFallzahlen.pdf? blob=publicationFile&v=2 (PDF), abgerufen am 15.06.2026; Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2024, Berlin 2025, 79f., https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?blob=publicationFile&v=3 (PDF), abgerufen am 15.06.2026; Bundesregierung/Bundesministerium des Innern: Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität 2025, 08.06.2026, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/politisch-motivierte-kriminalitaet-2025-2438542, abgerufen am 15.06.2026.

    5. Theologisch-ethische Perspektiven

    Evangelische Sozialethik hat das Thema Extremismus nicht nur unter sicherheitspolitischen, sondern vor allem unter anthropologischen, demokratietheoretischen und ekklesiologischen Gesichtspunkten zu beurteilen. Maßgeblich ist das christliche Verständnis der gleichen Würde aller Menschen. Rechtsextreme, antisemitische, rassistische und völkische Ideologien widersprechen diesem Verständnis frontal, weil sie Menschen nach Herkunft, Religion oder zugeschriebener Identität hierarchisieren.22Vgl. EKD (Hg.): Texte und Materialien zu Kirche gegen Rechtspopulismus, https://www.ekd.de/texte-und-materialien-kirche-gegen-rechtspopulismus-49879.htm, abgerufen am 15.06.2026. Entsprechend haben kirchliche Stellungnahmen in den letzten Jahren mit Nachdruck vor rechtspopulistischen und rechtsextremen Bewegungen gewarnt und Gemeinden zur Verteidigung der offenen Demokratie aufgerufen.23Vgl. EKD (Hg.): Christliche Perspektiven für unser gesellschaftliches und politisches Miteinander. Ein Wort des Rates der EKD, Hannover 2025, https://ev-kirchenkreis-muenster.de/wp-content/uploads/ Wort_des_Rates_der_EKD_Demokratie_2025_UB_bf_250312-1.pdf (PDF), abgerufen am 15.06.2026.

    Zugleich verlangt eine theologisch verantwortete Zeitdiagnose, auch andere antiliberale Dynamiken nicht aus dem Blick zu verlieren. Das gilt für islamistische Bewegungen, die religiöse Wahrheit in politische Herrschaft übersetzen wollen, ebenso wie für autoritäre Formen linker oder anderer identitätspolitischer Milieus, in denen moralische Absolutsetzung, Freund-Feind-Logiken und die Abwertung abweichender Stimmen die öffentliche Meinungsbildung beschädigen können.24Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Radikalisierung – eine kritische Bestandsaufnahme, 13.06.2024, https://www.bpb.de/themen/ infodienst/549447/radikalisierung-eine-kritische-bestandsaufnahme/, abgerufen am 15.06.2026; Leuschner, Vincenz/Milbradt, Björn/ Taube, Laura/Zick, Andreas: Die Rolle des Internets und sozialer Medien für Radikalisierung und De-Radikalisierung, Frankfurt a.M. 2024, https://www.prif.org/publikationen/publikationssuche/publikation/die-rolle-des-internets-und-sozialer-medien-fuer-radikalisierung-und-deradikalisierung/, abgerufen am 15.06.2026. Christliche Sozialethik wird hier weder einer kulturpessimistischen oder kulturkämpferischen Logik noch einer unkritischen Identifikation mit aktuellen Theorieangeboten folgen. Theoretische und politische Programme sind stets auf ihre Vereinbarkeit mit Freiheit, Pluralität und institutioneller Vermittlung hin zu prüfen.25Vgl. Gerhard, Ute: Atempause. Feminismus als Demokratiekritik und Gesellschaftstheorie, Bielefeld 2022.

    Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabe. Einerseits müssen Kirchen und diakonische Akteure demokratiefördernd wirken, menschenfeindlichen Ideologien widersprechen und gefährdete Gruppen schützen. Andererseits sollten sie Räume eröffnen, in denen Konflikte um Nation, Religion, Geschlecht und Identität ohne moralische Exkommunikation bearbeitet werden können. Eine offene Gesellschaft verteidigt sich nicht allein durch rechtsstaatlich legitime Exklusion, sondern auch durch die Stärkung jener Urteilskraft, die zwischen legitimer Kritik, radikaler Opposition und extremistischen Bestrebungen zu unterscheiden vermag.26Vgl. EKD (Hg.): Christliche Perspektiven für unser gesellschaftliches und politisches Miteinander. Ein Wort des Rates der EKD, Hannover 2025, https://ev-kirchenkreis-muenster.de/wp-content/uploads/ Wort_des_Rates_der_EKD_Demokratie_2025_UB_bf_250312-1.pdf (PDF), abgerufen am 15.06.2026; Höltermann, Hendrik: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie, Baden-Baden 2018, 240–252.

    Recommended Literature

    Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2005.

    Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2024, Berlin 2025, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf? blob=publicationFile&v=3 (PDF), abgerufen am 15.06.2026.

    Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2024. Politisch motivierte Kriminalität, Wiesbaden 2025, https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/ 2024PMKFallzahlen.pdf? blob=publicationFile&v=2 (PDF), abgerufen am 15.06.2026.

    Bundeszentrale für politische Bildung: Antisemitismus. In: Dossier Rechtsextremismus, 02.04.2024, https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500761/antisemitismus/, abgerufen am 15.06.2026.

    Bundeszentrale für politische Bildung: Pro Extremismusmodell:
    „Vergleich von Strukturmerkmalen“, 17.12.2017, https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/261959/pro-extremismusmodell-vergleich-von-strukturmerkmalen/, abgerufen am 15.06.2026.

    Bundeszentrale für politische Bildung: Radikalisierung – eine kritische Bestandsaufnahme, 13.06.2024, https://www.bpb.de/themen/infodienst/549447/radikalisierung-eine-kritische-bestandsaufnahme/, abgerufen am 15.06.2026.

    Gerhard, Ute: Atempause. Feminismus als Demokratiekritik und Gesellschaftstheorie, Bielefeld 2022.

    Gerhard, Ute: Frauenbewegung und Feminismus. Eine Geschichte seit 1789, München 2009.

    Höltermann, Hendrik: Antiextremismus und wehrhafte Demokratie, Baden-Baden 2018.

    Leuschner, Vincenz u. a.: Die Rolle des Internets und sozialer Medien für Radikalisierung und De-Radikalisierung, Frankfurt a. M. 2024.

    Rat der EKD: Christliche Perspektiven für unser gesellschaftliches und politisches Miteinander. Ein Wort des Rates der EKD, Hannover 2025, https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/wort_des_rates_demokratie_2025_bf.pdf.

    Citations

    Quote as

    Print