Denkschriften

Denkschriften sind seit mehr als sechs Jahrzehnten – 1962 wurde die erste Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) publiziert – das wichtigste Instrument der EKD, um sich in öffentlichen Angelegenheiten mit einer profiliert evangelischen Stimme zu positionieren. Die Denkschriften werden von interdisziplinär zusammengesetzten Gremien, in denen neben Kirchenmitarbeitenden evangelische Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaften und anderen öffentlichen Bereichen mitwirken, erarbeitet und vom Rat der EKD als offizielle Stellungnahmen herausgegeben. Die Zielsetzungen sind, den öffentlichen Diskurs zu bereichern und Impulse für gesellschaftspolitische Reformen zu setzen.

Table of Contents

    1. Zum Begriff und zur Geschichte von evangelischen Denkschriften

    Denkschriften sind Memoranden oder Berichte offiziellen Charakters zu wichtigen politischen, wissenschaftlichen oder gesellschaftlichen Themen, die Gegenstand von öffentlichem Interesse sind. Sie wenden sich zumeist an eine größere Öffentlichkeit, teilweise auch direkt an politische Entscheidungsgremien oder staatliche Behörden. Ziel ist es, dringende gesellschaftliche Probleme zu erörtern und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

    Im Raum der evangelischen Kirche wurde der Begriff erstmals von Johann H. Wichern  oes-gnd-icon waiting... prominent verwendet. Im Anschluss an seine auf dem Evangelischen Kirchentag im September 1848 in Wittenberg berühmt gewordene Stegreifrede, in der er zur Gründung der Inneren Mission aufrief, publizierte er ein Jahr später die Denkschrift „Die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche“1Vgl. Johann Hinrich Wichern: Die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche. Eine Denkschrift an die deutsche Nation, im Auftrage des Centralausschusses für die innere Mission verfaßt (1849). In: Peter Meinhold (Hg.): Johann Hinrich Wichern: Sämtliche Werke (SW). Bd. 1, Berlin 1962, 175–359.. Dadurch gelang es, Idee und Organisation der Inneren Mission (IM) zum Durchbruch zu verhelfen und das diakonische Engagement im Protestantismus neu zu ordnen. Der Centralausschuss der IM veröffentlichte immer wieder öffentliche Stellungnahmen und Denkschriften, wirkmächtig im Jahr 1856 eine Denkschrift zur Sonntagsarbeit, die man deutlich begrenzen wollte.

    1.1 „Denkschriften“ als Appelle an das Gewissen der „Obrigkeit“ in der NS-Zeit

    Der Begriff „Denkschrift“ wurde sodann im Kontext der Bekennenden Kirche (BK) in der NS-Zeit benutzt. Eher intern konzipiert war die Denkschrift „Zur Lage der deutschen Nichtarier“2Diese Denkschrift ist auszugsweise abgedruckt in: Hans-Walter Krumwiede u. a. (Hg.): Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Neuzeit IV/2, Neukirchen 1980, 137f., welche den Centralausschuss der IM und Synodale der BK während der dritten Preußensynode der BK in Berlin-Steglitz (23.–26. September 1935) auf die Not jüdischer Menschen und christlicher „Nicht-Arier“ aufmerksam machen wollte. Dieser Impuls wurde kaum aufgenommen, immerhin richtet sich die „Erklärung der Vorläufigen Kirchenleitung an den Führer und Reichskanzler vom Frühjahr 1936“, die persönlich in der Reichskanzlei abgegeben wurde, gegen die „Verpflichtung zum Judenhass“ als Ausdruck einer „antichristlichen Gedankenwelt“3Erklärung der 2. KL an den Führer und Reichskanzler (1936). In: Joachim Beckmann (Hg.): Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland 1933–1944 (Jg. 60–71), 2. Auflage, Gütersloh 1976, 133–136, 135.. Schließlich gab es einen kirchlichen Protest gegen die NS-Krankenmorde, die sog. Aktion T 4, die auch gemessen am geltenden NS-Recht illegal war. Der Leiter der Lobetaler Anstalten Paul Braune  oes-gnd-icon waiting... sammelte zahlreiche Indizien für systematische Krankenmorde und trug die Materialien bis zum Sommer 1940 in einer „Denkschrift/Betrifft: Planmäßige Verlegung der Insassen von Pflege- und Heilanstalten“4Die Denkschrift wurde unter dem o. g. Titel zuerst publiziert in: Die Innere Mission 37/1947, 23–34. zusammen, die über die Evangelische Kirchenkanzlei, auch im Namen der IM, der Reichskanzlei in einer Protestnote zugestellt wurde. Diese Denkschriften aus der NS-Zeit richteten sich somit nicht an die Öffentlichkeit, sondern wollten primär die Gewissen der als „Obrigkeit“ verstandenen politischen Machthaber wachrütteln, was sich als illusorisch erwies.

    1.2 Der kirchliche Öffentlichkeitsauftrag nach 1945

    Nach dem zweiten Weltkrieg veröffentlichten der Rat sowie die Synode der EKD eine Vielzahl von Stellungnahmen und Kundgebungen, wobei zur Vorbereitung und Ausarbeitung sog. Kammern herangezogen wurden, die man gemäß Art. 22,2 der Grundordnung der EKD von 1948 „zur Beratung der leitenden Organe … aus sachverständigen kirchlichen Persönlichkeiten“5Art. 22,2 der Grundordnung der EKD vom 13.7.1948, zitiert nach: www.ekd.de/grundordnung-ekd-1948/58043.htm, abgerufen am 26.08.2026. Die erste Synode der EKD vom März 1949 richtete neben der „Kammer für öffentliche Ordnung“ die „Kammer für soziale Ordnung“ als die beiden ersten Kammern der EKD ein. – nach dem Grundsatz der Ausgewogenheit von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Anliegen – bildete. Dennoch waren diese zumeist recht knapp gehaltenen Stellungnahmen aus den späten 1940er und den 1950er Jahren häufig von dem pastoralen Stil der Kanzelansprache geprägt.6Vgl. Stammler, Eberhard: Denkschriften der EKD. In: Otto, Gert (Hg.): Praktisch-theologisches Handbuch, 2. Auflage, Hamburg 1975, 112–120, 115. Um diese Engführung zu überwinden und diskursiv in die Öffentlichkeit hineinzuwirken, publiziert die EKD seit 1962 Denkschriften sowie Studien oder auch Orientierungshilfen. Diese sind von der Konzeption wie vom Stil her weniger mahnend, wie noch in den 1950er Jahren, sondern argumentativ angelegt. Die EKD beabsichtigt, auf diese Weise einen originären Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs zu leisten.7Vgl. Honecker, Martin: Die Denkschriften der EKD als Paradigma ethischer Argumentationen. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 98–108.

    2. Zur Legitimation der EKD-Denkschriften

    Die EKD hat sich in zwei Denkschriften selbstreflexiv über die Legitimation, den Anspruch, die Bedeutung sowie mögliche Wirkungen kirchlicher Denkschriften geäußert: Die 1970 veröffentlichte Denkschrift „Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen“8Der Text ist erneut abgedruckt in: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75. – oft als „Denkschriften-Denkschrift“ bezeichnet – thematisierte insbesondere Fragen der Legitimation kirchlichen Redens in der Öffentlichkeit und der methodischen Anlage. Weite Teile dieser Denkschrift wurden in eine 2008 publizierte Denkschrift zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche: „Das rechte Wort zur rechten Zeit“9EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008. aufgenommen und vertieft. Beide Denkschriften leiten die Legitimation kirchlichen Redens zu gesellschaftlichen Fragen theologisch aus „dem umfassenden Verkündigungs- und Sendungsauftrag ihres Herren“10EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 49; EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 19. ab. Hier wird – mit einer Anspielung auf die zweite These der Barmer Theologischen Erklärung – die Position abgewiesen, im Namen „einer verkürzten, sozialethisch mißverstandenen Zwei-Reiche-Lehre“11EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 53. eine Beschränkung der kirchlichen Verkündigung auf die „Predigt des reinen Evangeliums“12EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 55. mit einer bestenfalls individualethischen Ausrichtung als legitim anzusehen. Stattdessen werden die ethische Entscheidbarkeit und Beeinflussbarkeit gesellschaftlicher Entwicklungen hervorgehoben in expliziter Abgrenzung zu einer Haltung, die sich „auf Eigengesetzlichkeiten und Sachzwänge des politischen, wirtschaftlichen und technischen Geschehens“13EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 55. beruft.

    2.1 Die öffentliche Mitverantwortung der Kirchen

    In diesem Sinn betonen beide Denkschriften die „öffentliche Mitverantwortung der Christen und der Kirche“14EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 75. bei der Ausgestaltung des freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaates.15EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 47. Dem eigenen Selbstverständnis gemäß beabsichtigen die EKD und ebenso die Deutsche Bischofskonferenz – wie in gemeinsamen Papieren der beiden Kirchen hervorgehoben wird – mit ihren öffentlichen Stellungnahmen, „nicht selbst Politik machen“, sondern „Politik möglich machen“16EKD/DBK (Hg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997, 7. zu wollen. Mit diesem Anspruch der Ermöglichung einer veränderten, konstruktiv auf neue Herausforderungen reagierenden Politik verstehen sich die Kirchen explizit weder als politische Parteien noch als Sachverständigengremien, sondern es geht ihnen darum, „für eine Wertorientierung einzutreten, die dem Wohlergehen aller dient“17EKD/DBK (Hg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997, 8.. Die Gemeinwohlorientierung entspricht dem volkskirchlichen Anspruch, das Verbindende in der Gesellschaft herauszustellen und alle gesellschaftlichen Akteure daraufhin anzusprechen, Wege des Ausgleichs und des Zusammenhalts zu suchen und zu akzeptieren.

    2.2 Der Anspruch der EKD-Denkschriften

    Im Sinn dieser Grundhaltung formuliert die EKD den Anspruch, mit den Denkschriften versachlichend und dialogfördernd in den Prozess der gesellschaftlichen Meinungsbildung einzugreifen18EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 52f., 65, 74 u. a.. und dabei in besonderer Weise „vergessene oder verdeckte Zusammenhänge zur Sprache zu bringen.“19EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 65. Neben dieser aufklärerischen Funktion besteht eine zentrale Zielsetzung beider Kirchen darin, „dem Anliegen jener Gehör zu verschaffen, die im wirtschaftlichen und politischen Kalkül leicht vergessen werden … [die] Armen, Benachteiligten und Machtlosen, auch [die] … kommenden Generationen und [die] … stumme Kreatur“20EKD/DBK (Hg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997, 8.. Diese Perspektiven aufnehmend geht es bei der Erarbeitung einer Denkschrift wesentlich darum, einen argumentativ begründeten Konsens unter den interdisziplinär zusammengesetzten und politisch wie sozial von unterschiedlichen Positionen geprägten Mitgliedern der entsprechenden Gremien herzustellen.

    3. Die Suche nach Konsens und das Aushalten von Konflikten

    Die Einmütigkeit der Orientierung als Ausdruck des sozialintegrativen Verständnisses als Volkskirche ist ein besonderes Kennzeichen von EKD-Denkschriften und mit dem Anspruch verbunden, einen stellvertretenden Konsens für die Gesellschaft zu formulieren.21So hatte es der langjährige Vorsitzende der EKD-Sozialkammer Eberhard Müller, unter dessen Leitung die erste EKD-Denkschrift zur Eigentumsfrage erarbeitet wurde, beschrieben. Vgl. Winkler, Tilman: Kirche und Expertentum – Die Denkschriftenarbeit der Kammern und Kommissionen der EKD. In: Die Mitarbeit 3 (1984) (33. Jg.), 189–198, 194. In diesem Sinn verstehen sich die evangelische Kirche wie auch die katholische Kirche als „Orte der Suche nach Kompromissen“22EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 29. und sehen sich in besonderer Weise herausgefordert, „die Suche nach dem, was individuell und gemeinsam trägt und zusammenhält“23EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 48., mitzugestalten. In neueren Stellungnahmen wird präzisierend betont, dass konflikthafte Auseinandersetzungen und die Suche nach Konsens stets aufeinander zu beziehen sind. Dabei wird in manchen Fällen deutlich, dass es immer auch „bleibende Konflikte geben wird“ und daher Wege zu finden sind, „um diese Konflikte aushalten zu können.“24EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 29. Als Beispiel ist hier auf die EKD-Studie zur Mitbestimmung aus dem Jahr 1968 zu verweisen, als kein Kompromiss gefunden werden konnte und neben einem Mehrheitsvotum ein Minderheitsvotum benannt wurde. Aus diesem Grund publizierte die EKD diesen Text nicht als „Denkschrift“ der EKD, sondern als „Studie“ der zuständigen Kammer.25Vgl. Sozialethische Erwägungen zur Mitbestimmung in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Eine Studie der Kammer für soziale Ordnung. In: Die Denkschriften der EKD. Soziale Ordnung, Bd. 2, Gütersloh 1978, 85–111.

    3.1 Evangelische Kirche in der pluralen Öffentlichkeit

    Vor dem Hintergrund dieses traditionellen volkskirchlichen Selbstverständnisses sahen und sehen sich weithin die Kirchen in einer besonderen Situation in der Gesellschaft, um durch ihre Interventionen prägend in eine breite Öffentlichkeit hineinwirken zu können. Allerdings bestehen dabei Unterschiede, und die evangelische Kirche hat in den letzten beiden Jahrzehnten deutlicher ihre Position in einer nunmehr von religiösem und weltanschaulichem Pluralismus geprägten Gesellschaft betont.

    Nachdem sich speziell die evangelischen Kirchen lange Zeit schwergetan haben, ihre Herkunft und Tradition als staatsanaloge Institutionen in Frage zu stellen, sind Wege einer Selbstpositionierungen im zivilgesellschaftlichen Feld ein langwieriger Prozess, der mit der Entwicklung einer „pluralismusfähigen“26EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 46. Grundhaltung einhergeht. Dementsprechend ist ein unmittelbares Gegenüber zum Staat nicht mehr konstitutiv27Diese Haltung kam in der Rede vom sog. Wächteramt der Kirchen zum Ausdruck, nach dem nur angesichts eindeutiger Unrechtssituationen eine „Nein“ zu sprechen wäre. Dieses Konzept kritisierte bereits die Denkschriften-Denkschrift, das des „das Verhältnis von Kirche und Staat nur als statisches Gegenüber“ (EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 50) sehen würde., die evangelische Kirche versteht sich vielmehr als eine „intermediäre Institution“28Huber, Wolfgang: Kirche in der Zeitenwende, Gütersloh 1999, 267. in der Zivilgesellschaft. Im Hintergrund steht die Entwicklung, dass die Kirchen ihre vor allem in den 1950er Jahren restituierte, deutlich hervorgehobene Stellung in der Öffentlichkeit weithin verloren haben. Sie werden mehr und mehr zu einem gesellschaftlichen Akteur neben vielen anderen. Ethische Fragen sind zunehmend „zu einem öffentlichen Thema geworden, zu dem nicht allein die Kirchen einen Beitrag leisten.“29EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 15.

    3.2 Pluralismusfähigkeit und prägnantes Profil der kirchlichen Positionierungen

    Dementsprechend äußern sich die evangelischen Kirchen unter den Bedingungen eines gesellschaftlichen Pluralismus, was die Konsequenz nach sich zieht, dass ein Diskurs über gesellschaftliche Probleme explizit „nicht (mehr) als Interessenabgleich zwischen den Größen ‚Staat‘ und ‚Kirche‘ …, sondern als Teil einer breit angelegten Kommunikation“30EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 23. zu führen ist, in welchem unterschiedliche politische, ökonomische und zivilgesellschaftliche Akteure mit ihren jeweiligen Kompetenzen und Sichtweisen eingebunden sind. Diese auf einen breiten Diskurs angelegte, „pluralismusfähige“ Haltung nimmt die Bedingungen des gesellschaftlichen Pluralismus ernst, in dem eine kirchliche Stellungnahme „nur eine Stimme im vielstimmigen Chor der öffentlichen Diskussion“ sein kann, allerdings „eine Stimme mit eigenem Gehalt, eigenem Rang und eigenem Gewicht“31EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 42.. Pluralismus meint in diesem Zusammenhang eine „Mehrzahl weltanschaulich-religiöser Ausrichtungen und Orientierungen …, die durch fundamentale Differenzen voneinander unterschieden sind.“32EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 43.

    Diese Selbstverortung in einem pluralistischen Kontext schließt profilierte und eigenständige Stellungnahmen im Wettbewerb um die Gestaltung des Gemeinwesens keinesfalls aus, weil gerade die Demokratie „mit der Vielfalt der Lebensstile und daher auch mit verschiedenen Vorstellungen vom guten Leben“33EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 11. rechnet und insofern „Auseinandersetzungen um die Grundlagen und die künftige Gestalt des Gemeinwesens“34EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 11. benötigt. Eine „demokratische Streitkultur“ mit einer möglichst „umfassenden Beteiligung“35EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 12, 20. ist daher wünschenswert. Das Plädoyer für eine pluralistische Vielfalt der Meinungen in der Gesellschaft findet seine Grenze allerdings dort, wo „Gewalt und Rassismus“36EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 26. zum Ausdruck kommen. Solchen Positionierungen muss entschieden widersprochen werden bzw. sie sind nach Möglichkeit rechtlich zu ahnden.

    4. Schrift- und Sachgemäßheit als zentrale Kriterien evangelischer Denkschriften

    Denkschriften sind somit nach Auffassung der evangelischen Kirche Teil des zivilgesellschaftlichen Diskurses. Dennoch stellt sich die Frage, „in welchem Sinn hier [d. h. in den Denkschriften, TJ] die Kirche zu Wort kommt“37Stammler, Eberhard: Denkschriften der EKD. In: Otto, Gert (Hg.): Praktisch-theologisches Handbuch, 2. Auflage, Hamburg 1975, 112–120, 117. und mit welcher Autorität sie dies tut. Anders als die römisch-katholische Kirche beanspruchen evangelische Kirchen keine lehramtliche Autorität. Insofern hat sich die Bedeutung einer kirchlichen Denkschrift oder anderer kirchlicher Stellungnahmen im Prozess der Rezeption zu erweisen. Bereits in der Denkschriften-Denkschrift des Jahres 1970 ist festgestellt worden, dass die Autorität einer Denkschrift sich anhand ihrer „Schrift- und Sachgemäßheit“ jeweils „im Vollzug bewähren und erweisen“38EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 58; EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 13. muss. Kirchliche Stellungnahmen sollen im öffentlichen Diskurs überzeugen, weshalb sie von einer hohen Sachkompetenz geprägt sein müssen und zugleich der spezifisch theologische Zugang zu einer Thematik im Sinn der Schriftgemäßheit deutlich wird. Damit ist keine unmittelbare Bezugnahme auf biblische Texte gemeint. Vielmehr sind die genuin evangelischen Vorstellungen des Guten so zu formulieren, dass die „biblischen Bilder, Erzählungen und Einsichten … als Motive in den Blick [kommen], an denen sich die Auslegung und Deutung des Glaubens immer wieder neu kristallisiert.“39Meireis, Torsten: Tätigkeit und Erfüllung, Protestantische Ethik im Umbruch der Arbeitsgesellschaft, Tübingen 2008, 250. In diesem vermittelten Sinn ist die „Schriftgemäßheit“ zu bewähren, wobei zugleich die Aufgabe gestellt ist, die sich diesen Motiven verdankenden Impulse für den gesellschaftlichen Diskurs einer „Verallgemeinerungsprüfung“40Meireis, Torsten: Tätigkeit und Erfüllung, Protestantische Ethik im Umbruch der Arbeitsgesellschaft, Tübingen 2008, 251. zu unterziehen. Dabei sind methodisch die „theologischen und die durch Sachanalysen geleiteten Erwägungen“41EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 71. im Entscheidungsprozess überzeugend zu vermitteln. Nur auf diese Weise können evangelische Denkschriften zur Herausbildung eines gesellschaftlichen Konsenses beitragen und so eine evangelische „Lehrautorität“ beanspruchen, die „keine andere sein [kann] als die einer Sachautorität, die aus sich heraus überzeugt.“42Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263, 249.

    4.1 Kirchlichkeit und Situationsgemäßheit als weitere Kriterien

    Ergänzend zu diesen beiden zentralen Kriterien der Schrift- und der Sachgemäßheit sind weitere Gesichtspunkte einzubeziehen. Als weiteres Kriterium für die Autorität einer Denkschrift lässt sich deren „Kirchlichkeit“ anführen, wobei damit die hohe Bedeutung eines der Veröffentlichung vorausgehenden innerkirchlichen Meinungs- und Bewusstseinsbildungsprozesses gemeint ist.43Vgl. Huber, Wolfgang: Kirchliche Sozialethik und gesellschaftliche Interessen. In: Spiegel, Yorick (Hg.): Kirche und Klassenbindung, Frankfurt a.M. 1974, 19–203, 196; kritisch dazu Honecker, Martin: Sozialethik zwischen Tradition und Vernunft, Tübingen 1977, 70f. Dem Wirtschafts- und Sozialwort der beiden Kirchen „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ aus dem Jahr 1997 ging ein rund dreijähriger Konsultationsprozess voraus, der wesentlich zur Prägnanz und auch der öffentlichen Wahrnehmung dieser Stellungnahme beitrug. In diesem Sinn kann eine gute, über das mit der Erarbeitung beauftragte Expertengremium hinausgehende Vorbereitung der inhaltlichen Profilierung wie auch der Wirkung einer Denkschrift dienen. Schließlich hat die EKD-Denkschrift „Das rechte Wort zur rechten Zeit“ bereits im Titel die „Zeit- und Situationsgemäßheit“44Wolfgang Huber: Vorwort. In: EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 7–11, 9. einer Denkschrift als wesentlich herausgestellt. Die Aufgabe besteht darin, jeweils einen „passenden Zeitpunkt[s] und …[eine] passende inhaltliche[n] Zuspitzung des kirchlichen Redens“45Wolfgang Huber: Vorwort. In: EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 7–11, 9. zu finden, was insbesondere für die Rezeption einer Denkschrift von entscheidender Bedeutung ist.

    4.2 Denkschriften und kirchliche Eigeninteressen

    Die evangelische Kirche versteht ihre Denkschriften als einen Dienst an der Gesellschaft. Dazu ist sie nach Ansicht der Verfasser der Denkschriften-Denkschrift auch deshalb in besonderer Weise in der Lage, da sie sich bei vielen gesellschaftlichen Fragen „ohne besonderes Eigeninteresse an der Suche nach der besten Entscheidung“46EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 48, 64. beteiligt. Diese Einschätzung aus dem Jahr 1970 hat die Denkschrift „Das rechte Wort zur rechten Zeit“ von 2008 deutlich modifiziert, indem sie auch das Eintreten für Belange, welche die Kirche „und ihren Auftrag unmittelbar betreffen“47EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 41. thematisiert. Dabei wird herausgestellt, dass die Kirche „um der Wahrnehmung und Erfüllung ihres Auftrages willen auch für eigene Interessen und Belange streiten“48EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 41. darf und ggf. muss. Angestrebt wird in diesen Fällen, dass es nicht primär und allein um Eigeninteressen der Kirche geht, sondern dass die jeweiligen Anliegen einen wichtigen gesellschaftlichen Bezug aufweisen. Als Beispiel ist hier der Einsatz der Kirchen für den Sonntagsschutz zu nennen, der einerseits ein deutliches kirchliches Anliegen benennt, aber auch Interessen von vielen Arbeitnehmer*innen unterstützt und nicht zuletzt der Stärkung der Sozialkultur der Gesellschaft insgesamt dient. Ähnliches gilt für sozialpolitische Anliegen, welche die Kirchen öffentlich vertreten. Auch hier sind häufig Eigeninteressen im Spiel, wenn z. B. die finanzielle Unterstützung von Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen gefordert wird, wobei evangelische Kirchen oder die Diakonie als Trägerinstitutionen fungieren. Diese Doppelrolle als sozialanwaltschaftlich-öffentliche Stimme und zugleich als unmittelbare Akteurin im gesellschaftspolitischen Feld ist zu klären und transparent aufzuzeigen, wobei nicht zuletzt das eigene Handeln einen Prüfstein der Relevanz des eigenen Sprechens darstellt. Denn nur dann ist die „Überzeugungskraft und Plausibilität“ kirchlicher Forderungen erkennbar, wenn die Kirche „selbst mit gutem Beispiel vorangeht und zumindest Zeichen setzt. Kirchliche Äußerungen müssen sich daran messen lassen, ob sie von den Kirchen und ihrer Diakonie selbst befolgt werden“49EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 38.. Dementsprechend ist ein stimmiges Gesamtkonzept von kirchlicher bzw. diakonischer Praxis einerseits und einer dem Evangelium gemäßen Kommunikation gesellschaftspolitischer Forderungen andererseits notwendig, um überzeugend wirken zu können.

    5. Der Einfluss von Denkschriften

    Der Einfluss von Denkschriften ist nicht eindeutig einzuschätzen, da über deren Folgen keine empirischen Untersuchungen vorliegen. Zudem sind die Denkschriften im Blick auf die Konkretion der Vorschläge sehr unterschiedlich, weshalb direkte politische Wirkungen schwierig einzuschätzen sind. Dem entsprechen ferner Legitimation und Anspruch der Denkschriften einerseits und die Erwartungen der Politik andererseits. Während Politiker*innen „glatte Gebrauchsanweisungen“ seitens der Kirchen als unerwünschte „Einmischung der Kirche in die Politik“50Schmidt, Helmut: Erwartungen des freiheitlich-demokratischen Staates an den Protestantismus. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 10–14, 14. ablehnen, billigen sie in der Regel kirchlichen Stellungnahmen eine Bedeutung „für die Bewahrung und Bildung von ethischen Grundüberzeugungen“51Schmidt, Helmut: Erwartungen des freiheitlich-demokratischen Staates an den Protestantismus. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 10–14, 11. zu. Insofern wird der Grad der Konkretion von Denkschriften von vielen Politiker*innen – teilweise auch von Kirchenvertreter*innen – problematisiert, während die Frage nach einem möglichen Einfluss eng mit dieser Frage verbunden ist.

    5.1. Erfolge, Wirkungen und Bedeutung von Denkschriften

    Ungeachtet der damit verbundenen Schwierigkeiten lässt sich der Einfluss von Denkschriften mit Martin Honecker im Blick auf Erfolg, Wirkungen und Bedeutung differenziert aufzeigen.52Vgl. Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263, 243f. Der Erfolg in Verkaufszahlen ausgedrückt ist in jüngerer Zeit schwer ablesbar, da die EKD und die Landeskirchen vielfach größere Mengen abnehmen und kirchenintern verteilen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Texte online aufzurufen. Im Blick auf die Verkaufszahlen hatte die sog. Ost-Denkschrift im Jahr 196553EKD (Hg.): Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn – Eine evangelische Denkschrift, Hannover 1965. mit über 300.000 Verkaufsexemplaren den größten Erfolg.54Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263, 244. Dort weitere Angaben zu verkauften Exemplaren anderer Denkschriften. Diese Denkschrift wurde zugleich am intensivsten diskutiert, da die Vorschläge – insbesondere aufgrund der strikt ablehnenden Haltung der in der evangelischen Kirche wie auch in den politischen Parteien seinerzeit stark vertretenen sog. Vertriebenenverbänden – äußerst kontrovers aufgenommen worden sind. Diese Debatten haben zugleich dazu beigetragen, in der Gesellschaft Impulse für eine neue deutsche Ost-Politik zu stärken. Insofern hat die Denkschrift größere Wirkungen entfaltet und ist auch im Rückblick von besonderer Bedeutung für das kirchliche wie das gesellschaftliche Selbstverständnis geworden.

    5.2. Politische Konsequenzen kirchlicher Stellungnahmen

    Einige Denkschriften und vor allem die von beiden großen Kirchen erarbeiteten Stellungnahmen haben konkretere politische Wirkungen entfaltet, so bereits die erste EKD-Denkschrift zur Eigentumsbildung im Jahr 1962. Die Denkschrift forderte die Schaffung kräftiger Sparanreize sowie die Einführung eines Investivlohns, um eine breitere Eigentumsverteilung zu ermöglichen. Konkretisiert wurde diese Zielsetzung durch ein gemeinsam mit der katholischen Kirche im Jahr 1964 publiziertes Memorandum für eine breitere Eigentumsverteilung, das schließlich die Verabschiedung des „zweite(n) Vermögensbildungsgesetz(es) …. ebenso wie die gesetzliche Ermöglichung des Investivlohns wesentlich“55Müller, Eberhard: Einleitung. Eigentumspolitik. In: Die Denkschriften der EKD. Soziale Ordnung. Bd. 2, Gütersloh 1978, 12. mit herbeigeführt hatte.

    Eine wohl noch größere politische Wirkung erzielte die gemeinsam mit der katholischen Kirche veröffentlichten Stellungnahme „Gott ist ein Freund des Lebens“56Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der DBK (in Verbindung mit weiteren in der ACK vertretenen Kirchen), Gütersloh 1989. im Jahr 1989, die auf das bis heute gültige und nur wenig modifizierte deutsche „Embryonenschutzgesetz“, das im Jahr 1990 verabschiedet wurde, deutlich Einfluss genommen hat. Auch das gemeinsame „Wirtschafts- und Sozialwort“ der Kirchen des Jahres 1997 hat öffentlich gewirkt, indem es dazu beigetragen hat, die Gerechtigkeitsthematik im Rahmen des Bundeswahlkampfes 1998 zu verankern. Dieses Wort hat insofern eine unmittelbare Wirkung entfaltet, als dass die 1998 gewählte rot-grüne Bundesregierung in dem Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines regelmäßig zu erstellenden „Nationalen Armuts- und Reichtumsberichts“ explizit auf dieses Wort der Kirchen Bezug genommen hat. Die letztgenannten Beispiele zeigen, dass in jüngerer Zeit insbesondere gemeinsame Stellungnahmen der Kirchen auf die politischen Entscheidungen einen gewissen Einfluss ausüben konnten, der jedoch zuletzt – parallel zur rückläufigen Mitgliederentwicklung beider Kirchen – deutlich zurückgegangen ist.

    6. Ausblick

    Evangelische Denkschriften haben in den letzten drei Jahrzehnten – speziell im Vergleich mit der Situation der „Bonner Republik“ – kaum noch direkte politische Wirkungen entfaltet, sondern eher kirchenintern und im Bereich der Zivilgesellschaft gewirkt. Deshalb hat die EKD ihr Publikationsprogramm zu Beginn der 2020er Jahre auf online-Publikationen umgestellt. Waren aus diesem Grund zunächst keine neuen Denkschriften geplant, hat die im Jahr 2025 veröffentliche neue Friedensdenkschrift „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“57EKD (Hg.): Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen. Eine Denkschrift des Rates der EKD, Leipzig 2025. das Label „Denkschrift“ erhalten. Sie ist öffentlich weitgehend zustimmend zur Kenntnis genommen worden und hat intensivere innerkirchliche und auch zivilgesellschaftliche Debatten ausgelöst. Insofern ist das Zeitalter der EKD-Denkschriften nicht zu einem Ende gekommen. Diese Form der öffentlichen Stellungnahmen und Positionierungen gehören zum Kernauftrag der evangelischen Kirche und haben sich angesichts vielfältiger Herausforderungen neu zu bewähren.

    Recommended Literature

    Albrecht, Christian: Denkschriften. In: RGG, 4. Auflage, Bd. 2, 1999, 664–666.

    Honecker, Martin: Die Denkschriften der EKD als Paradigma ethischer Argumentationen. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 98–108.

    Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263.

    Körtner, Ulrich H.J.: Evangelische Sozialethik, Grundlagen und Themenfelder, 4. überarbeitete und erweiterte Auflage, Göttingen 2019, 79–82.

    Schroer, Henning: Denkschriften, kirchliche. In: TRE Bd. VIII, 1981, 493–499.

    Citations

    • 1
      Vgl. Johann Hinrich Wichern: Die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche. Eine Denkschrift an die deutsche Nation, im Auftrage des Centralausschusses für die innere Mission verfaßt (1849). In: Peter Meinhold (Hg.): Johann Hinrich Wichern: Sämtliche Werke (SW). Bd. 1, Berlin 1962, 175–359.
    • 2
      Diese Denkschrift ist auszugsweise abgedruckt in: Hans-Walter Krumwiede u. a. (Hg.): Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Neuzeit IV/2, Neukirchen 1980, 137f.
    • 3
      Erklärung der 2. KL an den Führer und Reichskanzler (1936). In: Joachim Beckmann (Hg.): Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland 1933–1944 (Jg. 60–71), 2. Auflage, Gütersloh 1976, 133–136, 135.
    • 4
      Die Denkschrift wurde unter dem o. g. Titel zuerst publiziert in: Die Innere Mission 37/1947, 23–34.
    • 5
      Art. 22,2 der Grundordnung der EKD vom 13.7.1948, zitiert nach: www.ekd.de/grundordnung-ekd-1948/58043.htm, abgerufen am 26.08.2026. Die erste Synode der EKD vom März 1949 richtete neben der „Kammer für öffentliche Ordnung“ die „Kammer für soziale Ordnung“ als die beiden ersten Kammern der EKD ein.
    • 6
      Vgl. Stammler, Eberhard: Denkschriften der EKD. In: Otto, Gert (Hg.): Praktisch-theologisches Handbuch, 2. Auflage, Hamburg 1975, 112–120, 115.
    • 7
      Vgl. Honecker, Martin: Die Denkschriften der EKD als Paradigma ethischer Argumentationen. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 98–108.
    • 8
      Der Text ist erneut abgedruckt in: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75.
    • 9
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008.
    • 10
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 49; EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 19.
    • 11
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 53.
    • 12
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 55.
    • 13
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 55.
    • 14
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 75.
    • 15
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 47.
    • 16
      EKD/DBK (Hg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997, 7.
    • 17
      EKD/DBK (Hg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997, 8.
    • 18
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 52f., 65, 74 u. a.
    • 19
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 65.
    • 20
      EKD/DBK (Hg.): Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der EKD und der DBK zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, Hannover/Bonn 1997, 8.
    • 21
      So hatte es der langjährige Vorsitzende der EKD-Sozialkammer Eberhard Müller, unter dessen Leitung die erste EKD-Denkschrift zur Eigentumsfrage erarbeitet wurde, beschrieben. Vgl. Winkler, Tilman: Kirche und Expertentum – Die Denkschriftenarbeit der Kammern und Kommissionen der EKD. In: Die Mitarbeit 3 (1984) (33. Jg.), 189–198, 194.
    • 22
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 29.
    • 23
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 48.
    • 24
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 29.
    • 25
      Vgl. Sozialethische Erwägungen zur Mitbestimmung in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Eine Studie der Kammer für soziale Ordnung. In: Die Denkschriften der EKD. Soziale Ordnung, Bd. 2, Gütersloh 1978, 85–111.
    • 26
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 46.
    • 27
      Diese Haltung kam in der Rede vom sog. Wächteramt der Kirchen zum Ausdruck, nach dem nur angesichts eindeutiger Unrechtssituationen eine „Nein“ zu sprechen wäre. Dieses Konzept kritisierte bereits die Denkschriften-Denkschrift, das des „das Verhältnis von Kirche und Staat nur als statisches Gegenüber“ (EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 50) sehen würde.
    • 28
      Huber, Wolfgang: Kirche in der Zeitenwende, Gütersloh 1999, 267.
    • 29
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 15.
    • 30
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 23.
    • 31
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 42.
    • 32
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 43.
    • 33
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 11.
    • 34
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 11.
    • 35
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 12, 20.
    • 36
      EKD (Hg.): Konflikt und Konsens. Politik braucht Auseinandersetzung, Hannover 2017, 26.
    • 37
      Stammler, Eberhard: Denkschriften der EKD. In: Otto, Gert (Hg.): Praktisch-theologisches Handbuch, 2. Auflage, Hamburg 1975, 112–120, 117.
    • 38
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 58; EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 13.
    • 39
      Meireis, Torsten: Tätigkeit und Erfüllung, Protestantische Ethik im Umbruch der Arbeitsgesellschaft, Tübingen 2008, 250.
    • 40
      Meireis, Torsten: Tätigkeit und Erfüllung, Protestantische Ethik im Umbruch der Arbeitsgesellschaft, Tübingen 2008, 251.
    • 41
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 71.
    • 42
      Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263, 249.
    • 43
      Vgl. Huber, Wolfgang: Kirchliche Sozialethik und gesellschaftliche Interessen. In: Spiegel, Yorick (Hg.): Kirche und Klassenbindung, Frankfurt a.M. 1974, 19–203, 196; kritisch dazu Honecker, Martin: Sozialethik zwischen Tradition und Vernunft, Tübingen 1977, 70f.
    • 44
      Wolfgang Huber: Vorwort. In: EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 7–11, 9.
    • 45
      Wolfgang Huber: Vorwort. In: EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 7–11, 9.
    • 46
      EKD (Hg.): Aufgaben und Grenzen kirchlicher Äußerungen zu gesellschaftlichen Fragen. In: EKD (Hg.): Die Denkschriften der EKD. Frieden, Versöhnung und Menschenrecht. Bd. 1/1, Gütersloh 1978, 43–75, 48, 64.
    • 47
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 41.
    • 48
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 41.
    • 49
      EKD (Hg.): Das rechte Wort zur rechten Zeit. Eine Denkschrift des Rates der EKD zum Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, Gütersloh 2008, 38.
    • 50
      Schmidt, Helmut: Erwartungen des freiheitlich-demokratischen Staates an den Protestantismus. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 10–14, 14.
    • 51
      Schmidt, Helmut: Erwartungen des freiheitlich-demokratischen Staates an den Protestantismus. In: Die Mitarbeit 1/2 (1977) (26. Jg.), 10–14, 11.
    • 52
      Vgl. Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263, 243f.
    • 53
      EKD (Hg.): Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn – Eine evangelische Denkschrift, Hannover 1965.
    • 54
      Honecker, Martin: Sind Denkschriften kirchliche Lehre?. In: ZThK 2 (1984), 241–263, 244. Dort weitere Angaben zu verkauften Exemplaren anderer Denkschriften.
    • 55
      Müller, Eberhard: Einleitung. Eigentumspolitik. In: Die Denkschriften der EKD. Soziale Ordnung. Bd. 2, Gütersloh 1978, 12.
    • 56
      Gott ist ein Freund des Lebens. Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der DBK (in Verbindung mit weiteren in der ACK vertretenen Kirchen), Gütersloh 1989.
    • 57
      EKD (Hg.): Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen. Eine Denkschrift des Rates der EKD, Leipzig 2025.
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