Kirche (katholisch)

Der Artikel beleuchtet Selbstverständnis, strukturelle Merkmale und Anliegen der Römisch-katholischen Kirche. Die innerkonfessionelle Pluralität der Kirche weltweit und in Deutschland wird anhand kirchlicher Grundvollzüge dargestellt, zentrale historische Entwicklungen werden benannt und Eigenarten römisch-katholischer Ekklesiologie im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil entfaltet. Im Ausgang werden programmatische Schwerpunkte des Synodalen Weges präsentiert.

Inhaltsverzeichnis

    1. Zeitindex: Wozu Kirche?

    Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) hat der Römisch-katholischen Kirche aufgetragen, in einen ständigen Prozess der inneren Reform einzutreten.1Vgl. Dogmatische Konstitution, Lumen Gentium, Über die Kirche, 21.11.1964 (https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html), abgerufen am 17.02.2026, 8. Strukturfragen im Blick auf die Kirche sind vor dem Hintergrund ihrer Sendung und angesichts der „Zeichen der Zeit“  fortwährend anzugehen. Der auf die gesamte Weltkirche gerichtete Blick lässt unschwer erkennen, dass im universalkirchlichen Kontext die Herausforderungen sehr unterschiedlich sind.

    Anders als in früheren Zeiten wird insbesondere von jungen Menschen die Frage gestellt, ob es überhaupt (noch) einer Kirche bedarf. Wirksam ist dabei nicht nur die Enttäuschung angesichts der offenkundigen Verstrickung der Kirche als Institution (und nicht nur in persönlicher Verantwortung) in über lange Zeit unbedachte Gestalten sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs. Nicht wenige Menschen fragen: Wozu dient Kirche – wenn ich doch auch für mich alleine glauben kann, ich mich für Gott nicht interessiere, sie antiquiert ist und sich sowieso nicht ändert? Derartige Anfragen an Struktur und Sendung von Kirche sind angesichts zunehmender religiöser Indifferenz2Vgl. Loffeld, Jan, Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt. Das Christentum vor der religiösen Indifferenz, Freiburg i. Br. 2024. in weiten Teilen Europas geläufig. Jugendliche leben ihre Spiritualität weitgehend jenseits einer institutionellen Organisation, nehmen Kirche als monolithischen Block wahr und schätzen sie – wenn überhaupt – für ein soziales Engagement.3Vgl. zusammenfassend Schambeck, Mirjam, Von Gott, Jesus, Religionen und so. Was Relilehrer:innen wissen müssen, Freiburg i. Br. 2022, 269–273. Kirchenmitglieder in Deutschland wünschen sich mehrheitlich grundlegende Reformen der Römisch-katholischen Kirche, demokratischere Strukturen und ein gesellschaftliches Engagement über religiöse Fragen hinaus. Zu konstatieren ist auch ein schwindendes Vertrauen in die eigene Konfession.4Vgl. Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.), Wie hältst du’s mit der Kirche? Zur Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft. Erste Ergebnisse der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, Leipzig 2023, 42–67. Siehe auch Kläden, Tobias/Loffeld, Jan (Hrsg.), Christsein in der Minderheit. Debatten zur 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, Freiburg i. Br. 2025.

    Angesichts des Fokus auf die Römisch-katholische Kirche stehen in diesem Beitrag das Papstamt und die Ökumene als zentrale Problemkreise im Vordergrund, die in besonderer Weise zur theologischen Verortung dieser Perspektive beitragen. Daneben ließen sich andere Herausforderungen in den Blick nehmen. So könnten etwa die Verantwortung der Kirche für gesellschaftliche Entwicklungsprozesse – mit Fragen von Frieden, Ökologie und Migration – sowie der interreligiöse Dialog als wesentliche Dimensionen kirchlicher Sendung auch nach römisch-katholischem Verständnis vertieft werden.

    2. Vorüberlegung: Meint „katholisch“ auch „römisch“?

    Katholisch sein ist nicht identisch damit, im Sinne der universalkirchlichen Kurie „römisch“ zu denken und zu handeln. Die Kontroverse über die angemessene Auslegung der ekklesiologischen Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils ist inner-römisch-katholisch noch immer nicht abgeschlossen. In letzter Zuspitzung hat im Jahr 1870 das Erste Vatikanische Konzil in der Dogmatischen Konstitution Pastor aeternus dem Bischof von Rom das Recht zugesprochen, „die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche“ auszuüben; der Geltungsbereich ist dabei umfassend: „nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solchen, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen“.5DH 3064 [Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen (= Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum), verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen und unter Mitarbeit von Helmut Hoping hrsg. von Peter Hünermann, Freiburg i. Br. 452017]. Dieser durch ein römisch-katholisches Konzil dem Papst zuerkannte „Jurisdiktionsprimat“ schließt gedanklich die Möglichkeit aus, dass es neben der Römisch-katholischen Kirche noch weitere gleichberechtigte Konfessionsgemeinschaften mit einer eigenen Ordnung in der Verantwortlichkeit für die Lehre, für die Lebensführung sowie für das amtlich-institutionelle Gefüge geben kann. Die späte Öffnung der Römisch-katholischen Kirche für die moderne Ökumenische Bewegung hat vielfach Anlass dazu gegeben, den formulierten Selbstanspruch der Römisch-katholischen Kirche kritisch zu bedenken. Dieser Prozess ist im inner-römisch-katholischen Gespräch noch nicht abgeschlossen. Hiervon zeugt das Studiendokument Der Bischof von Rom (2024) des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen, das zwar am Jurisdiktionsprimat festhält, aber eine historische Kontextualisierung und Einbettung in synodale Beratungen heute anregt.6Das Dokument ist in englischer Sprache online zugänglich: The Bishop of Rome. Primacy and Synodality in the Ecumenical Dialogues and in the Responses to the Encylica Ut unum sint. A Study Document, Vatican 2024, 40–56.

    Weiterführende Infos

    Im WiReLex und im Konfessionskunde-Lexikon finden sich einige Artikel mit zusätzlichen Informationen:
    Erstes Vatikanisches Konzil (WiReLex)
    Zweites Vatikanisches Konzil (WiReLex)
    Konfessionen (WiReLex)
    Ökumenische Bewegung (WiReLex)
    Römisch-Katholische Kirche (Konfessionskunde)

    Für Hintergrundinformationen zum Ersten Vatikanischen Konzil sei auf den Podcast „Aufgekreuzt“ verwiesen: Das Erste Vatikanische Konzil (Aufgekreuzt, katholisch.de), 26.04.2021.
    Für Hintergrundinformationen zum Zweiten Vatikanischen Konzil sei auf die Folgen 4 und 5 des konfessionsübergreifenden Podcasts „Konzilien im Ohr“ der UB Mainz verwiesen: Wenn eine Kluft zwischen Religionen überwunden wird – Das Konzil der Neuzeit (Vaticanum II) (Konzilien im Ohr, Katholisch-Theologische und Evangelisch-Theologische Fakultät der JGU Mainz), 05.12.2024.

    3. Das Erscheinungsbild der Römisch-katholischen Kirche

    Entgegen der verbreiteten Wahrnehmung ist die Römisch-katholische Kirche von einer innerkonfessionellen Pluralität gekennzeichnet.7Dies wird beispielhaft offenkundig in der Akzeptanz eigener liturgischer Riten und sogar eines eigenen Kirchenrechts in den unierten Ostkirchen. Sie ist in sich bereits eine Gemeinschaft in pluraler Gestalt. Dies zeigt sich gerade in ihren Grundvollzügen, den charakteristischen Handlungen für das kirchliche Leben, die auf Jesu Leben zurückzuführen sind: Martyria (Verkündigung), Leiturgia (Liturgie) und Diakonia (Dienst).

    3.1. Weltweit

    Der Römisch-katholischen Kirche gehören ca. 1,4 Milliarden Christ*innen an. Sie ist weltweit betrachtet bisher die größte Konfessionsgemeinschaft. Dabei zeichnen sich deutliche Veränderungen in der Verteilung auf die Erdregionen ab: Weit mehr als die Hälfte der Mitglieder der Römisch-katholischen Kirche leben auf der südlichen Erdhälfte in Gebieten, die vielerorts von Not geprägt sind. Im Norden hingegen wirken Säkularisierungsprozesse. Mehrheits- und Minderheitskonstellationen prägen das römisch-katholische konfessionelle Bewusstsein in unterschiedlicher Weise. Die regionale und kulturelle Vielfalt, die in der römisch-katholischen Konfessionsgemeinschaft versammelt ist, wird bei weltkirchlichen Ereignissen „anschaulich“: beispielsweise bei außerordentlichen Ereignissen wie Weltjugendtagen oder beim weltweiten synodalen Prozess. Der Ort Rom und dort nochmals besonders der Petersdom mit seinem Vorplatz sind von hoher identitätsstiftender Bedeutung.

    Über viele Jahrhunderte hinweg war die an allen Orten der Erde in lateinischer Sprache gefeierte Liturgie eine Möglichkeit, die ortsungebundene Gemeinschaft innerhalb der Römisch-katholischen Kirche zu erfahren. Die Leseordnungen der Gottesdienste sowie die Gestaltung wesentlicher Teile der Liturgie sind auch heute nicht frei wählbar. Auf diese Weise ist es möglich, an jedem römisch-katholischen Gottesdienstort weltweit an jedem Tag die vertraute Liturgie mitzufeiern. Variabel sind vor allem das Liedgut sowie die frei zu formulierenden Teile der Eucharistiefeier.

    Die Römisch-katholische Kirche ist weltweit „ortskirchlich“ strukturiert und organisiert. Im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils bedeutet dies, dass die Ortsbischöfe als die Leiter der Ortskirchen in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom die institutionelle Basis für alle weiteren Organisationsformen bilden.

    3.2. In Deutschland

    In Deutschland gibt es einzelne Besonderheiten, die es aufmerksam zu beachten gilt: Konkordate (Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche) regeln in vielen deutschen Diözesen (bischöflichen Ortskirchen) die Verfahren bei der Wahl eines Bischofs durch das diözesane, ortskirchliche Domkapitel. Die in vielen Ländern gegebene strikte Trennung zwischen Staat und Kirche gilt in Deutschland daher nicht in jedem Zusammenhang. Vor allem im Bereich des schulischen Religionsunterrichts kommt es zu einer entsprechenden Kooperation zwischen Staat und Kirche, die auch die universitäre Ausbildung künftiger Lehrpersonen betrifft.

    Die Römisch-katholische Kirche tritt darüber hinaus in Deutschland – vielfach gemeinsam mit der evangelischen Kirche8Vgl. Mehr Sichtbarkeit in der Einheit und mehr Versöhnung in der Verschiedenheit. Zu den Chancen einer prozessorientierten Ökumene. Ein gemeinsamer Text der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bonn 2024, 31–47. – in Erscheinung bei kirchlichen Großereignissen wie Katholikentagen, in gemeinsamen Stellungnahmen zu gesellschaftlichen und politischen Fragen, in ihrem Wohlfahrtsverband der Caritas (mit ihrer Arbeit in Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Gesundheitshilfe u. v. m.), beim (gemeinsamen) Einsatz für Menschen am Rand der Gesellschaft, in der Seelsorge und nicht zuletzt im Kirchenjahr.

    4. Prägende geschichtliche Entwicklungen

    Geschichtsbilder sind auch interessengeleitet. Es gibt römisch-katholische Darstellungen der eigenen Konfessionsgeschichte, als könne eine geradlinige Entwicklung der (Römisch-katholischen) Kirche von den apostolischen Ursprüngen bis heute angenommen werden. Gründungen von Konfessionsgemeinschaften werden dann als historisch bedingte „Abspaltungen“ betrachtet, die angesichts der allgemeinen Neigung zur Institutionalisierung von Glaubensüberzeugungen eigene Traditionen ausgebildet haben, die kaum noch „aufhebbar“ erscheinen. Für das römisch-katholische Glaubensbewusstsein erscheint es wichtig, in einer ungebrochenen Kontinuität mit den apostolischen Ursprüngen der Christenheit zu stehen. Wie auch bei anderen Konfessionsgemeinschaften werden an jedem historischen Datum Deutungen vorgenommen, die von Interessen bestimmt sind. Im Blick auf die römisch-katholische Lehrtradition lässt sich zeigen, dass die Verteidigung bereits eingenommener Standorte zumeist von vorrangiger Bedeutung war. Spätere Konzilien zitieren frühere. Lehramtliche Schreiben berufen sich auf eine lange Zeit schon ersichtliche gelebte Tradition und wirken dabei ihrerseits an der Konstitution der Tradition durch eigene Entscheidungen mit, auch unter Verschleierung von Innovationen.9Vgl. Seewald, Michael, Reform – Dieselbe Kirche anders denken, Freiburg i. Br. 2019, 96–109.

    4.1. Kirche in den ersten Jahrhunderten

    Im Blick auf das römisch-katholische Selbstverständnis sind die geschichtlichen Entwicklungen, die sich in den ersten christlichen Jahrhunderten ereignet haben, von besonderer Bedeutung, weil sich in ihnen eine Konzentration der gesamtkirchlichen Aufmerksamkeit auf das Handeln des Bischofs von Rom abzeichnet: Die römisch­katholische Institution des Papsttums beruft sich auf die neutestamentliche Tradition einer durch Jesus selbst autorisierten besonderen Berufung des Petrus innerhalb des Kreises der Apostel, einen Dienst der Stärkung und der Einigung in seiner Nachfolgegemeinschaft tun zu sollen. Es ist zwischen den Konfessionen unbestritten, dass Petrus in den neutestamentlichen Schriften in vielfachen Kontexten hohe Aufmerksamkeit erfährt. Zugleich gibt es in den neutestamentlichen Zeugnissen keinen Hinweis darauf, dass Simon Petrus einen einzelnen, namentlich bekannten Nachfolger hatte.

    Mit Bezug auf sehr frühe Quellen lässt sich zeigen, dass vom 2. Jahrhundert an die Gemeinde von Rom eine besondere Rolle innerhalb der Christenheit innehatte. Die Idee einer ununterbrochenen Reihe der Besetzungen des Amtes eines einzelnen Bischofs von Rom festigte sich im 3. Jahrhundert weiterhin aus apologetischen Motiven. Ein erster Höhepunkt im Bewusstsein der besonderen Autorität des Bischofs von Rom im Streitfall wurde bei Leo I. (440–461 n. Chr.) erreicht. Mit der Verlagerung des politischen Zentrums von Byzanz in das Frankenreich und unter die Herrschaft der Karolinger veränderten sich auch die Koordinaten im Verhältnis der Westkirche und der Ostkirche. Die Westkirche geriet mehr und mehr unter politischen Einfluss und konnte ohne den Schutz der Kaiser kaum bestehen.

    4.2. Morgen- und Abendländisches Schisma

    Die Kontroversen eskalierten in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts und führten zum wechselseitigen Bann der Bischöfe von Rom und Konstantinopel (1054 n. Chr.), dem Morgenländischen Schisma. Kirchliche Reformen wurden weltlichen Interessen untergeordnet. Es schlossen sich Zeiten großer Machtfülle der Bischöfe von Rom an, die sich im politisch-militärischen Bereich insbesondere in Gestalt der ersten Kreuzzüge auswirkte. Mit der Zerstörung von Konstantinopel (1204 n. Chr.) wurde das Verhältnis zwischen der Ost- und der Westkirche nochmals erheblich belastet. Das ausgehende Mittelalter erlebte Zeiten, in denen mehrere Päpste den Anspruch auf den Sitz des Bischofs von Rom erhoben (Abendländisches Schisma). Diese Situation beendete erst das Konzil von Konstanz (1414–1418 n. Chr.), das die Idee des Konziliarismus (Vorrang des Konzils vor dem Bischof von Rom als der höchsten Autorität in der Kirche) nachhaltig beförderte. Zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen um die Institution des Papstamts kam es dann im Reformationszeitalter.

    Weiterführende Infos

    Weitere Informationen zum Morgenländischen Schisma finden sich hier: Lange, Christian, Art. Morgenländisches Schisma, in: WiReLex, 2022 (https://bibelwissenschaft.de/stichwort/201047/), abgerufen am 17.02.2026.

    Weitere Informationen zum Abendländischen Schisma finden sich hier: Utz Tremp, Kathrin, Art. Grosses Schisma, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 23.02.2009 (https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/017156/2009-02-23/), abgerufen am 17.02.2026.

    4.3. Zeit der Reformation

    Martin Luthers oes-gnd-iconwaiting... Kritik an der päpstlichen Institution ist unlöslich verbunden mit seiner Wahrnehmung der neun Päpste während seiner Lebenszeit. Hintergründig meldet sich bereits in den Ablassthesen eine Thematik an, die in der Folgezeit die Konflikte bestimmen wird: die Frage nach der Hinordnung aller kirchlichen Dienste auf die Mitte des Evangeliums sowie die Tröstung der sündigen Menschen angesichts ihrer Anfechtung durch das Gewissen. Eine für Luther akzeptable Gestalt des Papstamtes setzte aus seiner Sicht jedoch eine Einbindung in Wahlen und konziliar-synodale Strukturen voraus, deren Durchsetzbarkeit er sehr skeptisch beurteilte. Angesichts der aus theologischen Gründen notwendigen Schwächung des Primatsanspruchs sei zudem zu befürchten, dass niemand dann seinen Weisungen folgen werde.

    Die ökumenische Gesprächssituation hat sich bezüglich der grundlegenden reformatorischen Anfragen an den Petrusdienst heute deutlich gewandelt. Von reformatorischer Seite aus geschieht inzwischen keine grundlegende Infragestellung der Bemühungen der Bischöfe von Rom mehr, um die Verkündigung des Evangeliums weltweit besorgt zu sein. Der Vorwurf, der Papst sei ein Antichrist, ist zurückgenommen worden. Gemeinsam richtet sich in den ökumenischen Gesprächen die Aufmerksamkeit auf die Frage, wie angesichts der nach dem 16. Jahrhundert gefestigten römisch-katholischen Lehrtradition Konvergenzen im Blick auf eine der Bibel entsprechende Ausübung des Petrusdienstes erreicht werden könnten.

    5. Anliegen der römisch-katholischen Ekklesiologie

    Beim Herausarbeiten typisch konfessioneller Eigenarten besteht die Gefahr, einzelne Züge eines Gesamtbilds zu stark zu betonen. Gleichwohl lassen sich Grundlinien im Selbstverständnis der Römisch-katholischen Kirche herausarbeiten, die in Variationen bei den verschiedenen Themen ersichtlich werden, bei denen sich konfessionelle Kontroversen ergeben haben.

    5.1. Ortskirchen in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom

    Die Römisch-katholische Kirche hat mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Lehren des Ersten Vatikanischen Konzils weithin bestätigt, den Papst jedoch deutlicher in die Kollegialität der Bischöfe weltweit eingebunden. Die Bischöfe „haben eine ihnen eigene Gewalt inne“.10Lumen Gentium, 27. Im Wesentlichen lassen sich heute drei Perspektiven für das weiterhin erforderliche Nachdenken über das Dienstamt des Bischofs von Rom unterscheiden:

    1. Die Römisch-katholische Kirche könnte in einem lehramtlichen Schreiben erklären, dass die Aussagen des Ersten Vatikanischen Konzils zu den Fragen des Jurisdiktionsprimats und der Infallibilität nur für die westkirchliche Tradition verbindlich sind und daher als Äußerungen einer kirchlichen Teilsynode neu zur Verhandlung stehen, wenn dies gewünscht wäre.
    2. Die zweite Perspektive geht von der Annahme aus, dass die Aussagen des Ersten Vatikanischen Konzils in der Gesamtkirche verbindlich bleiben. In diesem Fall könnte eine moralische Selbstverpflichtung in einer verbindlichen Erklärung des Bischofs von Rom weiterhelfen, niemals das zur Anwendung zu bringen, was ihm grundsätzlich durch den Wortlaut des Konzils gestattet bleibe.
    3. Vor allem in den USA werden theologische Konzepte entwickelt, die eine Einbindung der Entscheidungen des Bischofs von Rom in die Kompetenz eines weltweit profilierten Beratergremiums von Bischöfen aus allen Erdteilen vorsehen, die nicht nur gelegentlich zu Weltsynoden zusammengerufen werden, vielmehr beständig tätig sind, um dem Bischof von Rom bei wichtigen Entscheidungen zur Seite zu stehen. Warum sollte es ausgeschlossen sein, dass auch nicht-römisch-katholische Christ*innen einem solchen Gremium künftig beratend angehörten?

    In ökumenisch orientierten Veröffentlichungen finden differenzierende Lernerträge angesichts der wechselvollen Geschichte des Papsttums in den nachfolgenden Jahrhunderten Beachtung. Als Vorteile des historisch sich herausbildenden Papsttums gelten: das Problem der Macht wird nicht verdrängt, sondern ist offenkundig; Veränderung und Beständigkeit in der Kirche werden in eine Mittellage gebracht; es gibt jemanden, der synodalen Entscheidungen zur Durchsetzung verhelfen kann; die Option für die Einheit der Kirche wird personal vertreten. Als Gefahren des Papstamts sind erkannt: Systembedingt kann eine unkritische Abwehr von Überlegungen, die zu einer tiefgreifenden Reform führen müssten, erfolgen; Ansätze zu theologischen Modellen, die eine stufenweise Einheit der christlichen Kirchen favorisieren, können verhindert werden; ein Korrektiv bei einem offenkundigen Versagen des Bischofs von Rom ist im ekklesialen Gesamtgefüge nicht vorgesehen.

    5.2. Kirchenbilder des Zweiten Vatikanischen Konzils

    Das Zweite Vatikanische Konzil entfaltet Bilder von der Kirche, die gegenüber ihrer wahrgenommenen Statik auch die Möglichkeit von Reformen eröffnen: Die Rede von der Kirche als Volk Gottes ist ein Grundanliegen des Konzils. Das gesamte 2. Kapitel der Kirchenkonstitution Lumen gentium ist so überschrieben. Auf diese Weise wird die Kirche als Gemeinschaft in besonderer Weise betont: Als das wandernde Gottesvolk ist die Kirche immer auf dem Weg auf ein Ziel hin, das noch in der Zukunft liegt. Die eschatologische Dimension jeder ekklesialen Wirklichkeit kommt auf diese Weise deutlich zum Ausdruck. Von jüdischer Seite besteht an dem Bild der Kirche als „Volk Gottes“ die berechtigte Anfrage, ob es eine Substitution Israels durch die Kirche vermittle.

    An die paulinische Tradition knüpft das Bild von der Kirche als Tempel des Heiligen Geistes (vgl. 1Kor 6,18–20[18] Flieht die Hurerei! Alle Sünden, die der Mensch tut, sind außerhalb seines Leibes; wer aber Hurerei treibt, der sündigt am eigenen Leibe. [19] Oder wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch ist und den ihr von Gott habt, und dass ihr nicht euch selbst gehört? [20] Denn ihr seid teuer erkauft; darum preist Gott mit eurem Leibe.Zur Bibelstelle) an. Die paulinische Ekklesiologie geht davon aus, dass die Erscheinungsgestalt der Gemeinschaft in der Nachfolge Jesu Bedeutung hat für das missionarische Zeugnis. Als „Tempel des Heiligen Geistes“ kann die Kirche kein Unrecht tun, ohne ihrem eigenen Wesen zu widersprechen. Aus jüdischer Tradition hat der Tempel eine Bestandsgarantie – von Gott verbürgt.

    Das Konzil bezeichnet die Kirche als „Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“.11Lumen Gentium, 1. Das bedeutet, dass sie „nur“ Sakrament ist und nicht etwa eine Erscheinungsweise des sündelosen Jesus Christus. Sie ist beständig auf dem Weg, ihre äußere Gestalt so zu reformieren, dass sie ein eindeutig sprechendes und wirkendes Zeichen ist. Zugleich ist hervorgehoben, dass die Kirche kein Selbstzweck ist, sondern sie ihr Handeln in der Sendung begründet sieht, das von Gott geschenkte Heil in der Verkündigung in Wort und Tat zu bezeugen und in den Sakramenten zu feiern. Im ökumenischen Gespräch ist die Rede von der Kirche als „Sakrament“ umstritten, weil sie nicht biblischem Sprachgebrauch entspricht und die Mittlerschaft der Kirche in Gottes Heilshandeln stark zu betonen scheint.

    Das Zweite Vatikanische Konzil betont, dass die wahrnehmbare, sichtbare Kirche nicht frei ist von der Versuchung zum Bösen. „Sie ist zugleich heilig und stets der Reinigung bedürftig“.12Lumen Gentium, 8. Hier kommt die Unterscheidung von göttlicher und menschlicher Dimension der Kirche zur Geltung. Beide zusammen „bilden eine einzige komplexe Wirklichkeit“.13Lumen Gentium, 8.

    5.3. Öffnung der Römisch-katholischen Kirche für die Ökumenische Bewegung

    Reagierte die Römisch-katholische Kirche in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem abwehrend auf Ereignisse, die von den Trägerkreisen der sich formierenden Ökumenischen Bewegung geplant und durchgeführt wurden, hat sie in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils (insbesondere in Unitatis Redintegratio) erstmals ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt, die andernorts ergriffenen ökumenischen Initiativen anzuerkennen und mitzutragen. Als die wesentlichen Kennzeichen des Ökumene-Verständnisses dieses Konzils gelten:

    1. die Besinnung auf die bereits bestehende weitreichende Einheit der Kirche angesichts ihrer göttlichen Gründung;
    2. die Erinnerung an die biblischen Schriften und die altkirchliche Lehrtradition sowie die Feier der Taufe als Erweis der bereits bestehenden sichtbaren Einheit;
    3. das Eingeständnis der römisch-katholischen Mitschuld an der Spaltung der Christenheit;
    4. die Einsicht in die beständige Notwendigkeit von Reformen in den Kirchen – orientiert am Leitbild des apostolischen Ursprungs der christlichen Glaubensgemeinschaft;
    5. die Zustimmung zu den vielfältigen Wegen ökumenischer Verständigung (gemeinsame Feier des Wortes Gottes, Bildung in ökumenischen Fragen auf allen Ebenen, Dialoge über theologische Fragen);
    6. die Selbstverpflichtung zu ökumenischer Sensibilität bei jeder Formulierung des eigenen konfessionellen Standortes.

    6. Kirche auf dem Synodalen Weg

    Die Aufdeckung zahlloser Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche und ihre strukturell begünstigenden Ursachen waren Anlass für den Synodalen Weg in Deutschland, der der Aufbereitung des Missbrauchs dienen sollte. Verantwortet wurde er von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Laiengremium Zentralkomitee der Deutschen Katholiken. Vier eingesetzte Foren arbeiteten zu folgenden Themen:

    1. Macht und Gewaltenteilung in der Kirche;
    2. Priesterliche Existenz heute;
    3. Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche;
    4. Leben in gelingenden Beziehungen. Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft.

    Der Synodale Weg in Deutschland wird kontrovers diskutiert: Die einen befürworten diesen Reformprozess in einem national definierten Pastoralraum als angemessen und segensreich, die anderen bezeichnen dieses Bemühen despektierlich als „Alleingang“ in Deutschland und als ungehörig oder zumindest ineffektiv, weil Themen auf der Agenda standen, die von universalkirchlicher Relevanz sind und daher in Deutschland nicht entschieden werden können. Im Rahmen der Weltbischofssynode 2023 und 2024 in Rom stand vor allem die grundsätzliche Frage im Mittelpunkt, welches Verständnis von Synodalität nach römisch-katholischer Lehrtradition angemessen erscheint.

    Weiterführende Infos

    Weitere Informationen zum Synodalen Weg finden sich hier: https://www.synodalerweg.de, abgerufen am 17.02.2026.

    Weiterführende Literatur

    Kehl, Medard, Die Kirche. Eine katholische Ekklesiologie, Würzburg 31994.

    Nüssel, Friederike/Sattler, Dorothea, Einführung in die ökumenische Theologie, Darmstadt 2008.

    Rees, Wilhelm et al. (Hrsg.), Synodale Kirche – Kirche der Zukunft. Theologische Begründung, praktische Bedeutung und zeitgerechte Ausrichtung: Hoffnung oder Illusion?, Wien 2024.

    Sattler, Dorothea, Kirche(n). Grundwissen Theologie, Paderborn 2013.

    Seewald, Michael, Reform. Dieselbe Kirche anders denken, Freiburg i. Br. 2019.

    Werbick, Jürgen, Grundfragen der Ekklesiologie, Freiburg i. Br. 2009.

     

    Einzelnachweise

    • 1
      Vgl. Dogmatische Konstitution, Lumen Gentium, Über die Kirche, 21.11.1964 (https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html), abgerufen am 17.02.2026, 8.
    • 2
      Vgl. Loffeld, Jan, Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt. Das Christentum vor der religiösen Indifferenz, Freiburg i. Br. 2024.
    • 3
      Vgl. zusammenfassend Schambeck, Mirjam, Von Gott, Jesus, Religionen und so. Was Relilehrer:innen wissen müssen, Freiburg i. Br. 2022, 269–273.
    • 4
      Vgl. Evangelische Kirche in Deutschland (Hrsg.), Wie hältst du’s mit der Kirche? Zur Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft. Erste Ergebnisse der 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, Leipzig 2023, 42–67. Siehe auch Kläden, Tobias/Loffeld, Jan (Hrsg.), Christsein in der Minderheit. Debatten zur 6. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung, Freiburg i. Br. 2025.
    • 5
      DH 3064 [Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen (= Enchiridion symbolorum definitionum et declarationum de rebus fidei et morum), verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen und unter Mitarbeit von Helmut Hoping hrsg. von Peter Hünermann, Freiburg i. Br. 452017].
    • 6
      Das Dokument ist in englischer Sprache online zugänglich: The Bishop of Rome. Primacy and Synodality in the Ecumenical Dialogues and in the Responses to the Encylica Ut unum sint. A Study Document, Vatican 2024, 40–56.
    • 7
      Dies wird beispielhaft offenkundig in der Akzeptanz eigener liturgischer Riten und sogar eines eigenen Kirchenrechts in den unierten Ostkirchen.
    • 8
      Vgl. Mehr Sichtbarkeit in der Einheit und mehr Versöhnung in der Verschiedenheit. Zu den Chancen einer prozessorientierten Ökumene. Ein gemeinsamer Text der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bonn 2024, 31–47.
    • 9
      Vgl. Seewald, Michael, Reform – Dieselbe Kirche anders denken, Freiburg i. Br. 2019, 96–109.
    • 10
      Lumen Gentium, 27.
    • 11
      Lumen Gentium, 1.
    • 12
      Lumen Gentium, 8.
    • 13
      Lumen Gentium, 8.

    Zitierweise

    Sattler, Dorothea, Selke, Yannick: „Kirche (katholisch)“, Version 1.0, in: Onlinelexikon Systematische Theologie, ISSN 3052-685X, 23. Februar 2026. DOI: https://doi.org/10.15496/publikation-116775

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