[1] Ich sage aber: Solange der Erbe unmündig ist, ist zwischen ihm und einem Knecht kein Unterschied, obwohl er Herr ist über alle Güter; [2] sondern er untersteht Vormündern und Verwaltern bis zu der Zeit, die der Vater bestimmt hat. [3] So auch wir: Als wir unmündig waren, waren wir geknechtet unter die Mächte der Welt.
[4] Als aber die Zeit erfüllt war, sandte Gott seinen Sohn, geboren von einer Frau und unter das Gesetz getan, [5] auf dass er die, die unter dem Gesetz waren, loskaufte, damit wir die Kindschaft empfingen. [6] Weil ihr nun Kinder seid, hat Gott den Geist seines Sohnes gesandt in unsre Herzen, der da ruft: Abba, lieber Vater!
Nachweise in SysLex
Gehorsam(Autor*in )
Veröffentlicht | 1. Mai 2025 |
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Exzerpt | Gehorsam ist die bewusste und gewollte Unterordnung unter eine Autorität. Dabei geht es nicht nur um einzelne Befehle, sondern auch generell um eine Haltung. Gehorsam ist also eine ambivalente Haltung. Entscheidend ist:
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Sachschlagwort | Autorität, Befehl, Demut, Ethik, Freiheit, Kirche, Recht, Schrift, Staat |
Version | 1.0 |