[3] Der Mann gebe der Frau, was er ihr schuldig ist, desgleichen die Frau dem Mann. [4] Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. [5] Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn eine Zeit lang, wenn beide es wollen, dass ihr zum Beten Ruhe habt; und dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht versuche, weil ihr euch nicht enthalten könnt.
[6] Das sage ich aber als Erlaubnis und nicht als Gebot. [7] Ich wollte zwar lieber, alle Menschen wären, wie ich bin, aber jeder hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so.
[8] Den Ledigen und Witwen sage ich: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie ich.
Nachweise in SysLex
Ehe(Autor*in )
| Veröffentlicht | 13. Februar 2026 |
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| Exzerpt | Die Ehe gilt seit biblischen Zeiten als grundlegende Form menschlicher Gemeinschaft und erfährt im Verlauf der Geschichte tiefgreifende Wandlungen. Mit der Reformation wird sie von Martin Luther als weltlicher Stand göttlicher Ordnung verstanden und als Rahmen für Gemeinschaft, Verantwortung und Sittlichkeit bestimmt. In der Neuzeit entwickelt sie sich zu einer partnerschaftlichen Lebensform, die auf Liebe, Gleichberechtigung und individueller Entscheidung gründet. Aktuelle theologische und gesellschaftliche Debatten thematisieren Fragen nach Freiheit, Fairness und Geschlechterrollen, wodurch die Ehe als Spiegel fortwährender Aushandlungsprozesse über das gute Leben in Gemeinschaft erscheint. |
| Sachschlagwort | Abhängigkeit, Beziehung, EKD, Ehe, Eltern, Emotion, Ethik, Familie, Feminismus, Frau, Freiheit, Gemeinschaft, Gender, Geschlechtlichkeit, Kinder, Martin Luther, Nächstenliebe, Ordnungstheologie, Partnerschaft, Verantwortung |
| Version | 1.0 |
