1. Definition
Militärseelsorge ist Seelsorge an Soldat*innen und ihren Angehörigen. Sie wird verstanden als kirchliches (bzw. religionsgebundenes) Handeln in kritischer Solidarität mit der Bundeswehr.
In der evangelischen Militärseelsorge begegnen sich der Wunsch der Soldat*innen, ihren christlichen Glauben zu leben, der Dienst der Kirche in Verkündigung, Seelsorge, ethischer Orientierung und diakonischem Handeln sowie die Verpflichtung des Staates, den Soldat*innen das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung (Art. 4GG) und den Anspruch auf Seelsorge (§36 Soldatengesetz) zu gewährleisten. An der Militärseelsorge ist eine Vielzahl von Institutionen und Einrichtungen beteiligt. Die Arbeit der Militärseelsorge ist mithin ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Gemeinde, Kirche und Staat zur Seelsorge an Soldat*innen.1Vgl. Ackermann, Dirck: Seelsorge in unsicheren Zeiten. Wie muss die Evangelische Militärseelsorge im Kontext der neuen Herausforderungen aufgestellt sein, um zukunftsfähig zu bleiben?. In: Zur Sache Bw 17, Leipzig 2010, 28–31.
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Zusammenwirken von Staat und Kirche
Das Zusammenwirken von Staat und Kirche als gleichberechtigte Partner ist für die evangelische Militärseelsorge im Vertrag der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge vom 22.02.1957 (MSV) geregelt.2Vgl. Vertrag der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge, 22.02.1957, https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/9852, abgerufen am 20.07.2026. Gemäß Art. 2 MSV Abs. 1 ist Militärseelsorge „Teil kirchlicher Arbeit“ und wird „im Auftrag und unter Aufsicht der Kirche ausgeübt.“ Dem Staat kommt nach Abs. 2 die Aufgabe zu, für den organisatorischen Aufbau und die Kosten Sorge zu tragen. Militärseelsorge wird von Militärgeistlichen (MilG) ausgeübt. Sie sind Geistliche einer Gliedkirche der EKD und werden von dieser für ihren Dienst in der Militärseelsorge 6 bis 12 Jahre freigestellt. In der Regel sind sie Bundesbeamt*innen auf Zeit, bleiben aber in ihrem geistlichen Auftrag von staatlichen Weisungen unabhängig (Art. 4 + 16 MSV). Sie tragen keine Uniform und sind nicht Teil der militärischen Hierarchie. Im MSV wird also die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des kirchlichen Handelns in der Militärseelsorge garantiert.
2.2 Zusammenwirken von EKD und Gliedkirchen
Nach heftigen innerkirchlichen Diskussionen um die Militärseelsorge nach der Wiedervereinigung in Deutschland wurde zum 01.01.2004 ein neues Kirchgesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr von der Synode der EKD beschlossen.3Vgl. Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/9854, abgerufen am 20.07.2026. Hiernach ist die Militärseelsorge eine Gemeinschaftsaufgabe der EKD und ihrer Gliedkirchen. Die Vertretung der kirchlichen Aufgaben gegenüber dem Staat wird für die Militärseelsorge durch die EKD wahrgenommen. Die MilG bleiben Geistliche ihrer Gliedkirche und sind an das Bekenntnis ihrer Gliedkirche und die gliedkirchlichen Regelungen ihres geistlichen Dienstes gebunden. Die Militärseelsorge wird verstanden als Teil kirchlichen Lebens der jeweiligen Gliedkirche.
2.3 Die Leitung der Militärseelsorge
Die Leitung der Militärseelsorge und die kirchliche Dienstaufsicht über die MilG nimmt der*die evangelische Militärbischöf*in (MilB) wahr (seit 15.07.2014 hauptamtlich). Er oder sie wird vom Rat der EKD ernannt und ist beratendes Mitglied der Kirchenkonferenz der EKD. Zur Beratung des Rates der EKD und des*der MilB in Fragen der Militärseelsorge wird ein Beirat berufen, der sich aus Vertreter*innen der Gliedkirchen und Soldat*innen zusammensetzt. Zu den Aufgaben des*der MilB gehören insbesondere die Einführung der MilG in ihr kirchliches Amt, die Visitation der MilG sowie die inhaltliche Orientierung und Fortbildung in ihrem Dienst. In Abstimmung mit dem Rat der EKD und dem*der Beauftragten für Friedensarbeit im Raum der EKD nimmt er oder sie zu friedensethischen und -politischen Fragen öffentlich Stellung. Zur Unterstützung in kirchlicher Leitung und staatlichen Organisationsaufgaben ist das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) eingerichtet, das von dem*der Militärgeneraldekan*in geleitet wird. In kirchlichen Fragen untersteht es dem*der MilB, in Fragen der staatlichen Organisation ist es dem Bundesverteidigungsministerium unmittelbar nachgeordnet. Für Koordinierung der Seelsorge vor Ort und zur Kontaktpflege zu den Gliedkirchen sind vier Militärdekanate zuständig.4Vgl. Vertrag der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge, 22.02.1957, https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/9852, abgerufen am 20.07.2026; Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, https://www.kirchenrecht-ekm.de/document/9854, abgerufen am 20.07.2026.
3. Theologische Grundlagen
„Kritischen Solidarität“ ist ein Leitbegriff der evangelischen Militärseelsorge. Militärseelsorge ist in einem dialektischen Verhältnis kritisch zu und solidarisch mit der Bundeswehr wie den Soldat*innen. Dies konkretisiert sich insbesondere im friedensethischen und sicherheitspolitischen Diskurs. Das Leitbild vom Gerechten Frieden als Konsens im friedensethischen Diskurs der EKD gilt auch für die Militärseelsorge. Ziel allen friedensethischen Nachdenkens muss zunächst sein, nach den Bedingungen des Friedens zu fragen. Zwar wird in Form einer Ethik rechtserhaltender Gewalt die Androhung und Anwendung militärischer Gewalt als äußerste Erwägung und Möglichkeit gedacht. Es werden aber zugleich Grenzen militärischen Gewaltgebrauchs aufgezeigt. Selbst bei bester Güterabwägung schließt der Einsatz militärischer Gewalt die Gefahr des Schuldigwerdens mit ein. In dieser Gefahr stehen Soldat*innen wie die politisch Verantwortlichen.5Vgl. Rat der EKD: Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Eine Denkschrift, Leipzig 2025, insbesondere Ziffern 48ff., 173ff. Daher bedürfen sie der kritischen Solidarität der Kirche. Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen hat die Militärseelsorge die Aufgabe, Impulse für den breiten und öffentlichen Diskurs über künftigen Auftrag und Ausrüstung der Bundeswehr zu geben. Hierbei ist sie solidarisch, indem sie die Verantwortung der Gesellschaft für die Streitkräfte in einer Demokratie anmahnt, und zugleich kritisch, wenn der Diskurs nur über militärische Zweckmäßigkeiten geführt wird.6Vgl. Ackermann, Dirck: Wie viel Kritik, wie viel Solidarität? Über die Evangelische Militärseelsorge. In: Zur Sache Bw 20, Leipzig 2011, 30–35.
4. Aufgaben der Militärgeistlichen
Mit vier Kernbegriffen lassen sich die Aufgaben umschreiben: begleiten, ermutigen, verkündigen und orientieren. MilG begleiten seelsorgerlich Soldat*innen und ihre Familien in ihrem Alltag sowie in besonderen Lebenssituationen (z. B. Auslandseinsatz). Sie ermutigen zu einem Leben im Glauben, zu verantwortlichen Entscheidungen und dem Umgang mit eigenen Schwächen. In Gottesdiensten verkündigen sie das Evangelium. Im Lebenskundlichen Unterricht und Rüstzeiten geben sie Soldat*innen Orientierung in Glaubens-, Gewissens-, Sinn- und ethischen Fragen.7Vgl. Ackermann, Dirck: Wie viel Kritik, wie viel Solidarität? Über die Evangelische Militärseelsorge. In: Zur Sache Bw 20, Leipzig 2011, 30–35.
5. Aktuelle Herausforderungen
Mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation hatten sich die Aufgaben der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer Einsatzarmee verschoben. Seit den 90er-Jahren war ein zentraler Schwerpunkt der Militärseelsorge die Begleitung der Soldat*innen in den Auslandseinsätzen. Spätestens seit der Eskalation des militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 liegt der Schwerpunkt der Planung der Bundeswehr wieder auf Szenarien der Bündnis- und Landesverteidigung. Dies hat Folgen für die Aufgaben der MilG. Sie bereiten sich daher nun auf diese Szenarien in der Aus- und Fortbildung vor. Diese Vorbereitung geht einher mit einer multiprofessionellen Zusammenarbeit (Psychologischer Dienst, Sanitätspersonal u. a.) und der Zusammenarbeit mit Militärseelsorgen anderer Nationen. Ferner wird eine Zusammenarbeit mit den seelsorglichen Diensten der Gliedkirchen der EKD und den Diözesen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) angestrebt. Dazu hat die EKD und DBK ein ökumenisches Rahmenkonzept zur Seelsorge in Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall erarbeitet.8Vgl. Ökumenisches Rahmenkonzept Seelsorge und Akutintervention im Spannungs-, Bündnis- und Verteidigungsfall. Ein internes Arbeitspapier der evangelischen und katholischen Kirche, https://www.ekd.de/oekumenisches-rahmenkonzept-seelsorge-95115.htm, abgerufen am 20.07.2026.
6. Akzeptanz der Militärseelsorge
In einer sozialwissenschaftlichen Studie zur Akzeptanz der Militärseelsorge aus dem Jahr 2025 bei den Soldat*innen der Bundeswehr begrüßen 91 % der Soldat*innen die Präsenz der Militärseelsorge im Grundbetrieb der Bundeswehr – im Einsatz sogar 95 %. Gut 50 % haben bereits die Angebote der Militärseelsorge in Anspruch genommen. 95 % der Soldat*innen ist die Verschwiegenheitspflicht der MilG wichtig. Die Militärseelsorge in der jetzigen Konstruktion wird als ausreichend wahrgenommen. Wie die Militärseelsorge selbst verstehen die Soldat*innen ihr Angebot an alle gerichtet, und nicht konfessionell fokussiert.9Vgl. Ahrens, Petra-Angela u. a.(Hg): Was kann und was leistet Militärseelsorge? Seelsorge und Religion in den deutschen Streitkräften, unter Mitwirkung von Veronika Drews-Galle im Auftrag der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr, Göttingen 2026.
